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| ![]() Hohe Auszeichnung für einen Gendarmen des Papstes3. Juli 2012 in Aktuelles, 1 Lesermeinung Fast 60 Jahre lang sorgte Camillo Cibin für den Schutz des Heiligen Vaters Nun ehrte ihn seine Heimatgemeinde. Von Ulrich Nersinger Rom (kath.net/un) Camillo Cibin (1926-2009), der langjährige Generalinspektor der vatikanischen Gendarmerie, erhielt von seine Heimatgemeinde Salgareda (Treviso), in der er auch seine letzte irdische Ruhestätte fand, eine besondere Auszeichnung. In einer feierlichen Zeremonie benannte der norditalienische Ort den Platz vor der dortigen Mittelschule zu Ehren des verdienten päpstlichen Schutzengels in Piazzale Camillo Cibin um. Camillo Cibin war am 1. Mai 1947 als einfacher Gendarm in den Dienst des Heiligen Vaters eingetreten. Als 1970 die alte Päpstliche Gendarmerie in eine zivile Polizeieinheit, die Vigilanza, umgewandelt wurde, betraute Papst Paul VI. den bewährten Ordnungshüter mit der Leitung des neuen Wachkorps. 2002 durfte Camillo Cibin die Umbenennung seiner Truppe in Gendarmeriekorps des Staates der Vatikanstadt miterleben. Fünf Jahre später trat er mit 80 Jahren vom Amt des Generalinspektors der Gendarmerie zurück. Cibin galt im Vatikan als eine Ausnahmeerscheinung, nicht nur wegen seiner unglaublich langen Dienstzeit, sondern vor allem wegen der ungewöhnlichen Professionalität und Agilität, mit denen er seinen Verpflichtungen nachkam. Bis in die letzten Tage in seinem Amt sah man ihn trotz seines hohen Alters neben dem Wagen des Papstes einhergehen bzw. laufen. Der ehemalige päpstliche Polizeichef war die Diskretion in persona gewesen; kein einziges Interview konnte ihm entlockt werden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuVatikan
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