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Die Umsetzung des Zweiten Vatikanischen Konzils

6. August 2025 in Kommentar, 18 Lesermeinungen
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Wenn das Konzildokument «Sacrosanctum Concilium» „der Wille dieses Konzils war, dann liegt nach meiner Einschätzung die Umsetzung mancherorts ziemlich daneben.“ Gastkommentar von Stefan Fleischer


Grenchen (kath.net) Kürzlich bin ich wieder einmal auf das Konzilsdokument «Sacrosanctum Concilium», die Konstitution über die heilige Liturgie des Zweiten Vatikanischen Konzils, gestossen. Wenn das der Wille dieses Konzils war, dann liegt nach meiner Einschätzung die Umsetzung mancherorts ziemlich daneben. Hier einige Beispiele:

28    22.§ 1. Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu. Diese Autorität liegt beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechtes beim Bischof.

29         § 2. Auch den rechtmäßig konstituierten, für bestimmte Gebiete zuständigen Bischofsvereinigungen verschiedener Art steht es auf Grund einer vom Recht gewährten Vollmacht zu, innerhalb festgelegter Grenzen die Liturgie zu ordnen.

30        § 3. Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern.


37    28.    Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt.

51    6.§ 1. Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht.

39    30.     die tätige Teilnahme zu fördern, soll man den Akklamationen des Volkes, den Antworten, dem Psalmengesang, den Antiphonen, den Liedern sowie den Handlungen und Gesten und den Körperhaltungen Sorge zuwenden. Auch das heilige Schweigen soll zu seiner Zeit eingehalten werden.

36    4. & 4. Die in der Liturgie gebrauchte muttersprachliche Übersetzung des lateinischen Textes muß von der obengenannten für das Gebiet zuständigen Autorität approbiert werden.

Zumindest in meiner Umgebung scheinen solch Aussagen zum Teil kaum noch ernst genommen zu werden. Meine Frage ist nun, was ist geschehen, dass diese Konstitution so missachtet wurde und wird? Ein entscheidender Grund dürfte der Fall Lefebvre gewesen sein. Der Erzbischof erkannt sehr genau, dass die Modernisten alles versuchen würden, um ihre relativistischen Vorstellungen durchzusetzen. Doch statt sich mit den antirelativistischen Kräften zu einer schlagkräftigen Phalanx zusammen zu schliessen um gemeinsam das Konzil als Ganzes im richtigen Geist und Sinn durchzusetzen, kämpfte er und seine Mitstreiter gegen alles, was nicht seiner Meinung entsprach. Damit aber bescherte er der Kirche einen Zweifrontenkrieg, gegen den Modernismus wie gegen einen sturen Konservatismus gleichzeitig. So gelang es dem Modernismus in vielen Punkten die Oberhand zu gewinnen.

Was wäre zu tun? Die Petrusbruderschaft hat den richtigen Weg eingeschlagen, den Gehorsam gegenüber der Kirche. Ob dies deutlich genug kommuniziert und gelebt wurde und wird, darüber kann man geteilter Meinung sein. 

Inzwischen aber hat sich der Ungehorsam immer weiter in unsere Kirche hinein gefressen. Für viele Katholiken, einfache Gläubige wie Amtsträger, ist er – oft auch als «vorauseilende Gehorsam» getarnt – zur «Tugend» geworden. Hier müsste ganz energisch angesetzt werden. «Denn Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern ein Gott des Friedens. Wie es in allen Gemeinden der Heiligen üblich ist.» (1.Kor 14,33)

 


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