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Wann und wie wird man wirklich Kardinal?

7. Jänner 2012 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
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Viele Medien, darunter auch kirchliche, sprachen gestern von der erfolgten ‚Ernennung’ neuer Kardinäle, doch erst im Konsistorium vom 18. Februar werden sie es wirklich - Wie die Feier abläuft - Von Ulrich Nersinger


Rom (kath.net/un) Dass die Ankündigung des Heiligen Vaters, in wenigen Wochen neue Mitglieder in den Senat der Kirche zu berufen, noch nicht deren Ernennung bedeutet, zeigt ein Vorfall aus dem Jahre 1988.

Der selige Johannes Paul II. hatte vorgehabt, den bedeutenden Schweizer Theologen Hans Urs von Balthasar zum Hochfest der Apostelfürsten in das Kardinalskollegium aufzunehmen. Der Geistliche verstarb jedoch einige Tage zuvor. Daher wird sein Name nicht im offiziellen Verzeichnis der Kardinäle geführt.

„Die Kardinäle werden kreiert durch Dekret des Papstes, das vor dem Kardinalskollegium verkündet wird; von der Verkündigung an haben sie die im Gesetz umschriebenen Pflichten und Rechte“, heißt es im § 2 des Kanons 351 des kirchlichen Gesetzbuches.

Der Ort der Kreierung neuer Purpurträger ist das Konsistorium, die feierliche Versammlung der Kardinäle mit dem Heiligen Vater. An Konsistorien kennt das kirchliche Gesetzbuch das „consistorium ordinarium“ (Ordentliche Konsistorium) und das „consistorium extraordinarium“ (Außerordentliche Konsistorium). Nur das erstere „kann öffentlich sein, wenn nämlich außer den Kardinälen Prälaten, Gesandte weltlicher Mächte oder andere hierzu Geladene Zutritt erhalten“ (Kan. 353, § 4). In ihm erfolgt die Aufnahme neuer Mitglieder des Heiligen Kollegiums.


Hat sich der Papst entschieden, neue Mitglieder in das Kardinalskollegium zu berufen, informiert er die künftigen Purpurträger über das Datum des Konsistoriums, in dem ihre Erhebung erfolgen soll. Die betreffenden Geistlichen werden jedoch durch den Heiligen Vater zu Wahrung des „Päpstlichen Geheimnisses“ (secreto pontificio) verpflichtet, d. h. bis zur offiziellen Verkündigung durch den Vatikan ist es ihnen unter Androhung kirchlicher Strafen verboten, irgend jemandem hierüber Mitteilung zu machen.

Die Konsistorien, in denen neue Kardinäle publiziert und kreiert wurden, finden in der großen Audienzhalle des Vatikans, in oder vor St. Peter statt. Nach dem Kreuzzeichen und der liturgischen Begrüßung verliest der Papst die Namen der neuen Purpurträger und nimmt sie in das Kardinalskollegium auf.

Der erste der neuen Kardinäle richtet in seinem Namen und in dem seiner Kollegen an den Papst eine Dankes- und Ergebenheitsadresse. Dann folgen Lesung, Antwortpsalm, Evangelium und Homilie. Nach der Ansprache fordert der Heilige Vater die neuen Purpurträger auf, das Glaubensbekenntnis abzulegen. Nach dem Credo schwören die Kardinäle dem Papst feierlich Gehorsam.

Der Heilige Vater spricht dann die Worte zur Verleihung des Biretts: „Zum Lobe des Allmächtigen Gottes und zur Zierde des Apostolischen Stuhles empfangt das Rote Birett, das Zeichen der Kardinalswürde, das anzeigt, dass Ihr bereit sein müsst mit Festigkeit, bis zum Vergießen des Blutes, für die Mehrung des christlichen Glaubens, für den Frieden und die Ruhe des Volkes Gottes und für die Freiheit und Verbreitung der Heiligen Römischen Kirche einzustehen“.

Jeder der Kardinäle nähert sich dann einzeln dem Thron des Papstes und kniet nieder. Der Papst setzt dem neuen Purpurträger das Rote Birett auf. Er weist ihm seinen Titel oder seine Diakonie zu und überreicht die Bulle, in der die Ernennung und die Verleihung der Kardinalskirche vermerkt sind. Mit einem Friedensgruß und der Umarmung entlässt der Papst den neuen Kardinal.

Es folgen Fürbitten, das Vaterunser und der Segen des Papstes; mit einem Gruß an die Gottesmutter endet die Feier. Im Verlaufe des Nachmittags empfangen die neuernannten Purpurträger im Vatikan ihre Verwandten, Freunde und Mitarbeiter zu den „visite di cortesia“ (Höflichkeitsbesuche).



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Lesermeinungen

 Martyria 7. Jänner 2012 

@ Philosophus

Danke für Ihre Hinweise aus der Geschichte und aus der Welt der Ausnahmen; ich habe mich aber unten auf das normale und aktuell geltende Recht bezogen.


2
 
 Philosophus 7. Jänner 2012 
 

@ Martyria

Der Kardinalsrang ist für die Wahl zum Papst nicht Voraussetzung, es ist lediglich in den vergangenen Jahrhunderten so praktiziert worden. Früher wurden auch Kardinäle ohne Bischofsweihe kreiiert, nicht einmal die Priesterweihe war Voraussetzung. Leo X. war bei seiner Wahl zum Papst zwar Kardinal aber noch nicht Priester. Erst danach musste er freilich alle Weihestufen bis zum Bischof empfangen.
Heute muss ein Kardinal vor seiner Ernennung Bischof sein oder werden, allerdings gab es auch hier Dispens. Leo Kardinal Scheffczyk war nicht Bischof. Benedikt XVI. gibt diese Dispens nicht generell, Kardinal Brandmüller ist Bischof.
Ein Laie kann natürlich nicht Papst sein, im theoretischen Fall seiner Wahl muss er vor Antritt seines Amtes die Weihe bis zum Bischof empfangen.


1
 
 Martyria 7. Jänner 2012 

Zusatz

In dem Artikel fehlt leider die Info, dass ein Mann, der zum Kardinal erhoben wird, bereits die Priesterweihe empfangen haben und vor der eigentlichen Kreierung zum Bischof geweiht werden muss (c. 351§1). Damit möchte ich Gerüchten entgegnen, nach denen ein Laie Papst werden könne (hört man manchmal); denn nach cc. 331f ist die Bischofswiehe unabdingbare Voraussetzung für das Petrusamt. Erwähnenswert ist auch die creatio in pectore (c. 351§3), bei der der Papst den Namen des Kandidaten vor dem Konsistorium für sich behält und erst dort veröffentlicht.


3
 

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