Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  2. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  3. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  4. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  5. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  6. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  7. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  8. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  9. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  10. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  11. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  12. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  13. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  14. Scharfe Kritik von Birgit Kelle an Leihmutterschaftsentschuldigung von Jens Spahn
  15. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf

Euthanasie an Kindern 1-12 Jahre. Die Schranken fallen

31. Oktober 2020 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kardinal Eijk, Erzbischof von Utrecht, warnt in ‚Il Messaggero’: in den Niederlanden ein Gesetzentwurf zur Genehmigung der Euthanasie von Kindern von 1 bis 12 Jahren. Motus in fine velocior. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Aus Holland ein gewichtiger Warnruf: Kardinal Willem Eijk (* 22. Juni 1953 in Duivendrecht, Niederlande) prangert das Gesetzesprojekt an, das Euthanasie für Kinder im Alter von 1 bis 12 Jahren ermöglichen soll. Ein solches Gesetz im Herzen Europas stellt seiner Meinung nach eine allgemeine Tendenz dar. Eine „schiefe Ebene“, die den Rapport über das Recht auf Leben verändert.

Gegenwärtig gilt in den Niederlanden das Gesetz über das Lebensende ab einem Alter von 12 Jahren. Zwischen dem 12. und 16. Lebensjahr ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. In der Altersgruppe zwischen 16 und 18 Jahren reicht es aus, die Eltern zu konsultieren, aber ihre Zustimmung ist nicht erforderlich. Der Vorschlag des niederländischen Gesundheitsministers Hugo de Jonge in einem Brief an das Parlament, der auch vom Justizminister gegengezeichnet wurde, könnte in Zukunft wegweisend für andere europäische Nationen sein. „Kinderärzte werden Euthanasie praktizieren können und dafür nicht bestraft werden“. Kardinal Eijk, Arzt, Berater verschiedener Dikasterien des Vatikans und Erzbischof von Utrecht, erklärte, dass dieser Akt der Gesetzgebung der letzte Schritt in einer Entwicklung sei, die in den achtziger Jahren begann.


„Beachten Sie die schiefe Ebene in der niederländischen Diskussion über Euthanasie. In den frühen 1980er Jahren“, so Eijk in einem Gespräch mit Franca Giansoldati, Vatikanistin der römischen Zeitung „Il Messaggero“, „wurde Euthanasie in der Endphase einer Krankheit als akzeptabel angesehen. Dann wurde sie noch vor der Endphase rechtmäßig. In den 1990er Jahren wurde die Euthanasie auch bei psychiatrischen Störungen und Demenz angewandt. Seit Anfang der 2000er Jahre wird die End-of-Life-Behandlung für behinderte Kleinkinder (Kinder von der Geburt bis zum Alter von 1 Jahr) angewandt. Und bald auch für Kinder im Alter von 1 bis 12 Jahren“.

Eijk macht auf das Recht auf Leben aufmerksam: „Wer ein Leben wegen irgendeiner Form von Leiden beendet“, so gegenüber Giansoldati, „gibt das Prinzip auf, dass das Leben ein wesentlicher Wert ist. Folglich wird man immer mit der großen Frage konfrontiert sein, ob es angemessen ist, das Leben mit einer geringeren Form des Leidens zu beenden oder nicht. Die Geschichte der Euthanasiedebatte in den letzten vierzig Jahren zeigt, dass die Kriterien zugunsten der Euthanasie immer breiter sind. Wird nicht langfristig dasselbe in Bezug auf die Euthanasie bei Kindern passieren“, sagte Eijk, der kürzlich von mehreren Gesprächen im Vatikan zurückgekehrt ist.

Das geltende Gesetz (Euthanasiegesetz) besagt, dass ein Arzt, der Euthanasie durchführt oder Zeuge eines Selbstmordes wird, nicht strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn er eine Reihe von Anforderungen an die Genauigkeit erfüllt, indem er die Freiwilligkeit der Handlung, das Leiden des Patienten, den Fortschritt des unerträglichen Übels überprüft. Gegenwärtig gibt es keine Regelung für Fälle von Kleinkindern. „Die Regierung hat Untersuchungen zu diesem Thema in Auftrag gegeben. Der Bericht empfiehlt, die Palliativpflege und das Wissen über Palliativpflege bei Kindern zwischen 1 und 12 Jahren (und auch bei ihren Eltern) zu verbessern. Mit einer guten Palliativpflege“, so Eijk, „kann Leiden in den allermeisten Fällen behandelt werden. Der Bericht stellt jedoch fest, dass bei zwischen 5 und 10 Fällen pro Jahr Palliativpflege nicht ausreichend ist. In diesen Fällen sollten Kinderärzte eingreifen, um das Leben dieser Kinder aktiv zu beenden, ohne strafrechtlich verfolgt und bestraft zu werden".

Eijk betonte den Konflikt zwischen „der Pflicht des Arztes, das Leben des Patienten zu schützen und zu erhalten, und seiner Pflicht, das Leiden des Patienten zu verringern oder zu beseitigen. Die Idee besteht darin, dass es keine Möglichkeit gibt, dass der Kinderarzt durch höhere Gewalt handeln kann und nicht strafbar ist“. Sollte diese Regelung durchkommen, so der Kardinal, so könne das Leben der Menschen „von der Empfängnis bis zu jedem Alter von den Ärzten unterdrückt werden, ohne dass dies strafbar wäre, sofern sie eine Reihe von Bedingungen einhalten. Dann schließt sich der Kreis. Menschliches Leben ist jedoch ein wesentlicher Wert von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende. Sein Wert kann daher nicht gegen etwas anderes abgewogen werden, wie z.B. schweres Leiden an Krankheit oder Behinderung, auch nicht im Falle von Kindern“.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Winrod 1. November 2020 
 

@Stefan Fleischer

Es ist so wie Sie sagen.
Nach Robert Spaemann ist es eine "Salamitaktik", und weiter: "Es sind immer die sie kleinen Schritte, die für sich genommen harmlos klingen. Aber man weiß schon , was der nächste Schritt ist."
ES ist eine teuflische Taktik!


0
 
 KatzeLisa 31. Oktober 2020 
 

Wehret den Anfängen

Um den Anfängen zu wehren, ist es schon lange zu spät. Millionenfach wird abgetrieben, alte und lebensmüde Menschen sollen mit ärztlicher Hilfe auch in Deutschland ihr Leben beenden können, jetzt folgen wir im Grunde denselben Euthanasieplänen, die zur Zeit des Nationalsozialismus durchgeführt wurden. Auch damals wurden Behinderte und "Schwachsinnige" umgebracht. Haben wir nichts aus dieser Katastrophe gelernt? Heute sind es die behinderten oder kranken Kinder, morgen gibt es dann vielleicht andere Kriterien. Wie grauenhaft!


2
 
 Stefan Fleischer 31. Oktober 2020 

Der Vorgang erinnert

an die Taktik beim Schwangerschaftsabbruch bei uns in der Schweiz. Ich erinnere mich genau, wie vor der Abstimmung zur Fristenlösung uns hoch und heilig versprochen wurde, dass diese Bestimmung nur für den Notfall erlasen werde und dass streng kontrolliert werde, dass damit kein Missbrauch betrieben werden könne. Wo wir heute stehen, das wissen wir ja alle. Und um vorherzusagen, dass der Schwangerschaftsabbruch auch formaljuristisch schon bald zum Menschenrecht werden wird, braucht es keine hellseherischen Fähigkeiten mehr.


4
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Euthanasie

  1. Präsident der Akademie für das Leben meint: Unvollkommenes Euthanasiegesetz unterstützen
  2. Erzbischof Cordileone: 'Lasst unsere Nonnen in Ruhe!'
  3. Katholische Nonnen verklagen Bundesstaat New York wegen Zwang zur Beihilfe zum Suizid
  4. Niederlande: Erstmals Tötung eines Kindes unter zwölf Jahren im Rahmen der aktiven Sterbehilfe
  5. Schottisches Parlament lehnt Gesetzentwurf zur Legalisierung des assistierten Suizids deutlich ab

Kardinäle

  1. Kardinal Burke: ‚Die Synodalität muss gestoppt werden‘
  2. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  3. Papst will mit Kardinälen über Kommunikation der Kirche sprechen
  4. Irakischer Patriarch Sako tritt zurück
  5. Kardinal Zen: Papst Leo „ist wahrlich eine Leitungspersönlichkeit, die zuhören kann!“

Bioethik

  1. Französische Nationalversammlung stimmt für neues Bioethikgesetz – „So sterben Zivilisationen“
  2. Pariser Erzbischof Aupetit nennt Humanae Vitae eine „Prophetie“
  3. Japan: Chimären sollen bis zu Geburt heranwachsen
  4. Bischof Fürst: Präna-Test lässt Druck auf die Eltern steigen
  5. Schweizer Parlamentarier lehnen Legalisierung der Eizellspende ab







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  3. Spanischer Erzbischof erinnert angesichts der Migrationskrise an die Reconquista
  4. Drei katholische Bischöfe werden am Marsch für das Leben teilnehmen
  5. Archäologen ‚absolut‘ sicher: Bethsaida gefunden
  6. Vatikan erinnert neue Missionsbischöfe: „Liturgie ist nicht unser eigenes Werk“
  7. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  8. YouTube-Kanal der Erzdiözese Łódź wurde ohne Wissen oder Zustimmung der Administratoren entfernt
  9. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf
  10. Die Würde des Menschen ist unverfügbar
  11. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  12. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  13. 'Schweigen angesichts des Bösen ist selbst Böses'
  14. „Die fünfsaitige Lyra der Pentarchie neu zum Klingen bringen“
  15. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz