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Organspende: Hat ein Toter lebendige Organe?

9. Jänner 2012 in Interview, 17 Lesermeinungen
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Der Freiburger Theologieprofessor Joseph Schumacher im KATH.NET-Interview über die Problematik der Organspende. Von Petra Lorleberg


Freiburg (kath.net/pl) „Wie will man… von toten Menschen lebendige Organe erhalten?“ Dies fragte der Freiburger Theologieprofessor Joseph Schumacher im KATH.NET-Interview über die Problematik der Organspende. „Hirntote, deren Vitalfunktionen künstlich aufrechterhalten werden, kann man nicht als tot ansehen.“ Daraus ergebe sich aber, dass es sich bei der Organentnehme um „aktive Euthanasie“ handle, diese sei jedoch „niemals moralisch zu rechtfertigen“.


kath.net: Herr Professor, die öffentliche Meinung über Organspende scheint eindeutig zu sein, es gibt eine sehr breite Befürwortung. Medien, Ärzte, Politiker, die christlichen Konfessionen – alle loben die selbstlose Abgabe von Organen Toter. Abweichende Stimmen hört man kaum bis überhaupt nicht. Spricht man allerdings mit einzelnen Menschen, dann artikuliert sich doch auch ein inneres Unbehagen, dessen Ursachen zwar nicht unbedingt benannt werden können, das aber trotzdem belastet. Um was geht es bei diesem abwehrenden Eindruck?

In Frage steht hier die sogenannte postmortale Spende von lebensnotwendigen Organen. Von ihr ist die Lebendspende zu unterscheiden, in der es um die Spende von paarigen Organen geht, die nicht den Tod des Spenders herbeiführen.

Die breite Befürwortung der Organspende und der Organtransplantation resultiert zum einen aus der Begeisterung für den Fortschritt der medizinischen Wissenschaft und ihrer Anwendung, zum anderen aus der exzessiven medialen Propagierung dieser Errungenschaft. Zudem: Wer ist nicht an der Verlängerung des Lebens interessiert? Unbehagen stellt sich jedoch häufiger dort ein, wo man auch nur ein wenig informiert ist über das, was bei der Organspende und der Organtransplantation konkret geschieht. Bezeichnend ist, dass bei der Werbung für die Organspende davon kaum die Rede ist. Die Akzeptanz der Organtransplantation in der Öffentlichkeit beruht weithin darauf, dass es an der nötigen Aufklärung über die Organspende und die Organtransplantation und ihre ethischen, sozialen und wirtschaftlichen Implikationen mangelt. Nach einem Vortrag, den ich vor einem Auditorium von etwa 40 Hörern über die Organspende und die Organtransplantation und ihre Wertung im Licht der christlichen Ethik gehalten hatte, kam ein emeritierter Chefarzt (Internist) auf mich zu und erklärte mir, er sei an diesem Abend zum ersten Mal mit der vielschichtigen Problematik der Organtransplantation konfrontiert worden.

Von Anfang an gab es jedoch auch eine kritische Sicht unseres Problemkreises. In den letzten Jahren scheint die Zahl derer auffallend zu wachsen, die im Blick auf die Organtransplantation massiv ethische, aber auch anthropologische Bedenken geltend machen. Unter ihnen sind auch Mediziner, wenngleich sie, das sei zugegeben, in der Minderheit sind. Jenen, die das Problem kritisch angehen, fehlt indessen die Lobby und die Unterstützung durch die Massenmedien, weshalb sie nicht so in Erscheinung treten.

Die Bedenken gegen die Organspende und gegen die Organtransplantation nehmen ihren Ausgang von der Tatsache, dass man tote Organe nicht verwenden kann für eine Transplantation, dass aber die Organe eines Leichnams nicht mehr lebendig sind. Das Problem ist, mit anderen Worten, dass ein totes Organ nicht transplantiert werden kann, dass also das zu implantierende Organ noch leben muss. Wie will man aber von toten Menschen lebendige Organe erhalten?

kath.net: Hier im Übergangsbereich zwischen Leben und Tod ist demnach die Definition des Todes eine entscheidende Frage. Einem Toten Organe zu entnehmen kann man durchaus als ethisch verantwortbar verstehen – doch wann ist ein Mensch wirklich tot?

Ein totes Organ ist unbrauchbar für eine Transplantation. Die zu transplantierenden Organe müssen vor der Transplantation noch Lebenszeichen geben, sie können nur dann transplantiert werden, wenn sie bis zur Entnahme durchblutet geblieben sind. Verwendet werden können daher für Transplantationen de facto nur die Organe eines für tot erklärten Menschen. Die Basis dieser Todeserklärung ist der Hirntod. Er tritt an die Stelle des traditionellen Kennzeichens für den Tod eines Menschen, an die Stelle des definitiven Aufhörens der Herz- und Kreislauftätigkeit. Mit ihm kann man Menschen, bei denen keine Gehirnströme mehr zu messen sind, für tot erklären, auch wenn das Herz noch schlägt. Das Hirntodkriterium hat in Deutschland, aber auch in den meisten anderen Ländern rechtliche Relevanz. Damit er nun sicher ist, der Hirntod, muss die Hirntod-Untersuchung gemäß der Gesetzgebung im Allgemeinen jeweils in einem standardisierten Protokoll festgehalten werden. Als Todeszeitpunkt gilt dabei der Zeitpunkt der abgeschlossenen Hirntod-Untersuchung. Für den Hirntod hat sich im Jahre 1968 eine Kommission der „Havard Medical School“ in Boston in der so genannten Havard-Erklärung ausgesprochen und damit die Empfehlung verbunden, in Zukunft den Tod des Gehirns als Kriterium für den Tod eines Menschen zu verwenden, weshalb man das Hirntodkriterium auch als Harvard-Kriterium bezeichnet.

kath.net: Das Hirntodkriterium, welchem der Begriff des „irreversiblen Komas“ zugrunde liegt, ist bisher wissenschaftlich mehrheitlich anerkannt. Überzeugt Sie dieses Kriterium?

Der Hirntod beruht auf dem Faktum, dass das Gehirn vor den anderen Organen des Menschen abstirbt, dass der Tod des Gehirns und der Tod des übrigen Organismus zeitlich stärker differieren können, bis zu Monaten, und dass die Intensivmedizin grundlegende Lebensfunktionen, wie Atmung und Kreislauf künstlich über längere Zeit aufrechterhalten kann.

Der Hirntod ist eine pragmatische Feststellung, eine juridische Festlegung, eine Konvention im Dienst der Organtransplantation. Die Entnahme von lebensnotwendigen Organen aus einem noch lebenden Menschen stellt nämlich juristisch eine strafbare Tötung dar. Durch das Hirntodkriterium soll die Entnahme lebensfrischer vitaler Organe aus irreversibel komatösen Patienten gerechtfertigt werden.


Das Hirntodkriterium soll aber nicht nur die Organentnahme für Transplantationen ermöglichen, es soll auch bei Sterbenden das Ausschalten von lebenserhaltenden Maschinen rechtfertigen. Im einen Fall richtet sich das Interesse auf das Sterben eines Sterbenden, im anderen Fall auf die Überlistung des Todes mit Hilfe der Organe des Sterbenden, die einem anderen Patienten eingepflanzt werden, der sonst sterben würde.

Man definiert den Hirntod - man spricht bei ihm auch von einem „irreversiblen Koma“ oder von einem „cerebralen Tod“ - als den irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen, womit Bewusstlosigkeit und Atemlosigkeit verbunden sind. Normalerweise fällt der Herztod mit dem Hirntod zusammen. Das Aussetzen des Herzschlags und das Versagen der Atmung zwingen den Arzt heute jedoch nicht mehr wie früher zum resignierenden Einstellen seiner Bemühungen. Durch gezieltes Unterstützen der Herztätigkeit, durch maschinelle Dauerbeatmung und durch Anwendung künstlicher Nieren kann der Funktionsausfall lebensnotwendiger Organe oft so lange überbrückt werden, bis sich die geschädigten Organe wieder erholt haben oder ein chirurgischer Eingriff möglich geworden ist. Das gilt vor allem bei Schädel-Hirnverletzungen, Narkosezwischenfällen, Vergiftungen, Herzinfarkten und Lungenembolien. Der Herzschlag und die Atmung funktionieren noch, aber die Regelfunktionen des Gehirns sind irreversibel erloschen.

Es stellt sich hier jedoch die Frage, ob der Hirntod der wirkliche Tod des Menschen ist. Wie kann man einen Menschen für tot erklären, in dem noch das Herz schlägt, der noch atmet und dessen Blutkreislauf noch die Organe versorgt, der also noch lebt? Das aber tut man, weil das Gehirn irreversibel geschädigt ist. Man sagt: Tot ist der Mensch, wenn sein Gehirn tot ist. Allein, reduziert man da nicht den Menschen auf sein Gehirn?

Kann man das Menschenleben als solches wirklich auf messbare Hirnströme reduzieren oder auf den irreversiblen Ausfall eines Organs, etwa des Herzens? Der Mensch ist mehr als sein Gehirn. Er besteht aus dem Leib und der Geistseele. Die Geistseele äußert sich im Gehirn, aber nicht nur in ihm, sie manifestiert sich in der ganzen Leiblichkeit des Menschen. Wird hier nicht der Geist des Menschen zu einer Funktion des Gehirns gemacht oder gar mit ihm identifiziert? Der 2005 verstorbene Neurophysiologe und Neurochirurg Detlef Bernhard Linke fragt: „Kann ein Mensch für tot angesehen werden, wenn 97 % seiner Körperzellen noch funktionieren, aber nur die 3 %, die sein Gehirn ausmachen, ausgefallen sind?“

Nüchtern betrachtet sind Hirntote Sterbende, nicht Gestorbene. Sie befinden sich im Prozess des Sterbens, in den man angesichts der Würde des Menschen und angesichts der allgemeinen Menschenrechte, die sich aus der Sonderstellung des Menschen im Kosmos ergeben, nicht aktiv eingreifen darf, den man nicht definitiv zu Ende führen darf. Hirntote, deren Vitalfunktionen künstlich aufrechterhalten werden, kann man nicht als tot ansehen. Das ist ein Konstrukt. In ethischer Perspektive kann man eine Explantation von lebenswichtigen Organen aus einem lebendigen Menschen auch dann nicht rechtfertigen, wenn er selber oder die Angehörigen ihre Zustimmung dazu gegeben haben, denn aktive Euthanasie ist niemals moralisch zu rechtfertigen, niemand kann zu keiner Zeit über den Abschluss seines Lebens verfügen.

Der Eintritt des Todes ist nicht eine rein medizinische Frage, es sei denn man versteht den Menschen allein von seiner Biologie her. Etwas anderes ist es hingegen, wenn man der Medizin das Recht und die Aufgabe zuerkennt, den Beginn des irreversiblen Sterbeprozesses eines Menschen zu konstatieren.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Meinungen darüber, wie man den Hirntod diagnostizieren kann, auseinander gehen. Zwischen 1968 und 1978 wurden mindestens dreißig verschiedene Folgen von Kriterien veröffentlicht. Seither kamen noch viele weitere hinzu. Daraus wird ersichtlich wird, dass in verschiedenen Ländern verschiedene Regelungen für die Organentnahme gelten. Verschieden sind darüber hinaus - auch daran ist hier zu erinnern - die Methoden der Feststellung des Hirntodes. Nicht ohne Grund hat man auch gefragt, wie weit die Apparate, die da verwendet werden, sichere Auskunft geben oder ob morgen nicht besser entwickelte Apparate bessere Ergebnisse bringen werden. Immerhin wird von Hirntoten berichtet, die unerwartet wieder zum Leben erwacht sind, und von solchen, die Kinder zur Welt gebracht haben.

Würde man alle Argumente gegen den Tod der Hirntoten ignorieren, müsste man zumindest zugeben, dass es nicht sicher ist, dass der Hirntod der wirkliche Tod ist. Wenn aber nur ein geringfügiger vernünftiger Zweifel besteht, dass man durch die Explantation eines lebenswichtigen Organs eine lebende menschliche Person töten könnte, ist es ethisch geboten, eine solche Handlung zu unterlassen. So sollte man meinen.

Wenn das Hirntod-Kriterium eine so breite Akzeptanz findet, beruht das, so könnte man sagen, auf dem blinden Vertrauen in eine Definition, deren tatsächliche Bedeutung für medizinische Laien aber auch für viele Ärzte unbegreiflich bleiben muss. Der Philosoph Hans Jonas (+ 1993) führt den Erfolg des Hirntodkriteriums auf „die Lähmung selbstkritischen Denkens“ zurück und auf „die Einschläferung der Gewissen“.

Allgemein anerkannt wurde das Hirntodkriterium im Übrigen zu keiner Zeit, auch nicht von den Medizinern. Seit einigen Jahren wachsen hier auch die Zweifel der Mediziner unverkennbar, vor allem seitdem die US-amerikanischen Ärzte Robert D. Truog und Franklin G. Miller in aller Form erklärt haben, der Hirntod sei nicht der Tod des Menschen, Hirntote seien Sterbende, weil wir aber Organe brauchten, solle man an dem Hirntodkriterium festhalten. Sie und viele andere fordern inzwischen „gerechtfertigtes Töten“, „justified killing“ von Menschen, damit man an ihre Organe herankommen kann, stellen damit jedoch explizit das Grundrecht auf die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens in Frage.

Wenn Weihbischof Losinger von Augsburg im Kölner Domradio am 25. November 2011 als „Experte“ behauptet, der Hirntod sei der Tod des Menschen, kann ich das nur als leichtfertig bezeichnen. Da tritt im Grunde die Politik an die Stelle der Wahrheit. Das ist allerdings ein Phänomen, das heute auch sonst nicht selten den Auftrag der Kirche verdunkelt und ihre Glaubwürdigkeit in Frage stellt.

kath.net: Wie muss man sich das Geschehen der Organentnahme konkret vorstellen? Angehörige verabschieden sich von einem Menschen, der seine normale Körpertemperatur hat, den man gefühlsmäßig als „lebendig“ (wenn auch schwer krank) empfindet. Wenn das Sterben unmittelbar bevorsteht, versammeln sich normalerweise die Verwandten um den Sterbenden – hier verlassen sie ihn. Was geschieht dann?

Existentiell wird der zu Explantierende als Sterbender erlebt, nicht als Toter. Das ist sicher. Wenn er aus dem Krankenzimmer herausgefahren wird, verabschieden sich die Angehörigen nicht von einem Verstorbenen. Mit dem Verlegen des Sterbens in den Operationssaal und der Organentnahme wird der Sterbende der Möglichkeit eines menschenwürdigen Sterbens beraubt, was freilich dem modernen Menschen im Allgemeinen weniger als Problem erscheint, denn wir müssen heute eine wachsende Akzeptanz der aktiven Sterbehilfe konstatieren, zuweilen wird sie schon als ein Beitrag zur Sanierung unseres Gesundheitssystems propagiert. Die christliche Vorstellung vom Hinscheiden eines Menschen ist indessen eine andere. Im Grunde sehnt sich der Mensch nach einem anderen Tod als jenem technisierten auf dem Operationstisch. Wichtiger als die Prolongation des Lebens um jeden Preis ist eine gute Sterbestunde, das Sterben in der Gemeinschaft von Freunden und Angehörigen, begleitet durch das Gebet der Kirche, in einer Atmosphäre gläubiger Zuversicht.

Man könnte hier auch darauf verweisen, dass es eigentlich zur Würde des Menschen gehört, dass seine Integrität auch in physischer Hinsicht respektiert wird, auch im Tod und über den Tod hinaus, dass das aber vereitelt wird durch die „Ausschlachtung und Wiederverwertung der Organe sterbender Menschen“, die man als eine „tiefe Missachtung der unverwechselbaren Würde des Einzelnen“ verstehen kann, als eine Missachtung, „die unserem Verhältnis zum anderen Menschen auf Dauer irreparablen Schaden zufügen“ kann.

Man könnte auch fragen, ob hier nicht die Pietät verletzt wird: Da wartet bei der Organtransplantation ein Mensch, vielleicht gar ungeduldig, auf den Tod eines anderen und wünscht ihn herbei, um selber davon zu profitieren. Und dem Arzt geht es dann nicht mehr um die Interessen des dem Tod geweihten Patienten, sondern um die Interessen dessen, dem ein Organ implantiert werden soll. In diesem Zusammenhang sollten wir uns auch fragen: Was bedeutet die Entnahme der Organe konkret für den Betroffenen, für die Angehörigen und nicht zuletzt auch für die Mediziner?

kath.net: Herr Professor, stellen Sie sich vor, ein Arzt würde Ihnen eröffnen, dass Sie nur noch überleben könnten, wenn Sie ein Spenderherz oder eine Spenderleber annehmen. Wie würden Sie reagieren?

Es ist aufschlussreich, dass die Zahl derer, die bereit sind, ein Organ zu spenden, weitaus geringer ist als die Zahl derer, die ein solches empfangen möchten, wenn eine Implantation die „ultima ratio“ für sie ist. Faktisch ist die Zahl derer, die der Organentnahme intellektuell zustimmen, sehr viel größer als die Zahl derer, die bereit sind, selber Organspender zu sein. Offenbar ahnen nicht wenige, dass, wenn einem Hirntoten ein lebenswichtiges Organ entnommen wird, in sein Sterben eingegriffen wird.

Um Ihre konkrete Frage zu beantworten: Da ich weiß, was die Organtransplantation de facto bedeutet, wenn es sich um ein unpaariges lebenswichtiges Organ handelt, und da mir die ethischen, aber auch die anthropologischen Implikationen einer solchen Aktion bewusst sind, bedarf die negative Antwort keiner langen Überlegung. Zudem frage ich mich und so müssten sich auch alle Betroffenen fragen: Was ist das für ein Weiterleben, das nur ermöglicht wurde dadurch, dass ein anderer getötet wurde?

kath.net: Gibt es eine „Pflicht der christlichen Nächstenliebe“ zur Organspende?

Wenn die Explantation eines Hirntoten als aktive Euthanasie verstanden werden muss, dann kann man auch die Worte Jesu von der Hingabe des Lebens für seine Freunde als Ausdruck grenzenloser Liebe (Joh 15, 13) und sein diesbezügliches Beispiel nicht auf die Organspende anwenden, denn eine direkte Tötungshandlung an einem Menschen kann niemals legitim sein. Darum aber würde es sich hier handeln. Die Hingabe des Lebens durch Jesus legitimierte nicht das Tun seiner Peiniger. Die Behauptung, die Organspende sei eine christliche Tat, wird von daher in keiner Weise dem Problem der Organspende gerecht.

Bedauerlicherweise vermochte auch die gemeinsame Erklärung des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz von 1990 die hier notwendige Differenzierung nicht zu vollziehen, wenn sie die Organspende mit der christlichen Liebestat der Hingabe des Lebens für einen anderen gleichsetzt. Sie war offenbar allzu sehr von politischen Aspekten geleitet. De facto hat sie bis heute nicht wenige Kritiker gefunden, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie sich bedenkenlos in den Dienst des Hirntod-Kriteriums gestellt hat, ohne dieses aus tieferer medizinischer, philosophischer und theologischer Sicht zu reflektieren, weil sie ohne tiefere Reflexion das Menschsein des Menschen an das funktionierende Gehirn bindet und dabei in keiner Weise auf die darin enthaltenen Probleme eingeht, vor allem aber auch, weil sie den Blick einseitig auf die potentiellen Organempfänger und die Transplanteure richtet. Die Kirche muss den Fortschritt bejahen und ihm dienen, das ist keine Frage, allerdings nicht undifferenziert. Nur dann bleibt sie sich selber treu, wenn sie dem wahren Fortschritt dient.

kath.net: Worin sehen Sie die eigentlichen Ursachen für die breite Kampagne zugunsten der Organspende?

Die Gründe sind vielfältig. Zunächst ist hier zu konstatieren, dass die Politiker die Förderung und die positive Regelung der Organtransplantation im Allgemeinen für den Ausdruck einer positiven Einstellung zur Wissenschaft und zu ihren Möglichkeiten halten und dass sie damit dem „bonum commune“ dienen. Dabei richten sie den Blick weniger auf die der Organtransplantation innewohnenden ethischen Prinzipien und anthropologischen Aspekte und meinen, wenn sie die Möglichkeiten des Menschen irgendwie kanalisieren würden, hätten sie ihre Aufgabe erfüllt.

Sodann ist hier an das Interesse der Pharma-Industrie zu erinnern, an den Ehrgeiz der Mediziner, an die Faszination der Machbarkeit und an die erheblichen materiellen Gewinne, die die Ausweitung der Organtransplantation begleiten.

Zu bedenken ist hier aber auch, dass moralische Überlegungen generell bei uns nicht gerade hoch im Kurs stehen. Vielfach herrscht die Meinung: Was der Mensch tun kann, das darf er auch tun. Wie man immer wieder vernimmt, spielt auch in der Ausbildung der Mediziner die medizinische Ethik nur eine geringe Rolle. Wenn man heute überhaupt noch ethisch argumentiert, tut man das utilitaristisch oder teleologisch, vom Subjekt her, nicht essentiell. In unserem Fall etwa so: Der eine muss sowieso sterben, während der andere weiterleben kann, wenn ihm ein lebenswichtiges Organ implantiert wird. Da wird der Mensch indessen instrumentalisiert und in seiner unantastbaren Würde in Frage gestellt, da wird im Grunde das fundamentale ethische Prinzip verlassen, dass das Leben eines Menschen niemals zur Disposition stehen darf.

Die Ablehnung des Naturrechtes und der daraus folgende Rechtspositivismus verstellen uns weithin den Blick auf die ethische Beurteilung der Organtransplantation, die ihre eigene Dynamik entwickelt. Es geht hier jedoch nicht nur um die Organtransplantation, es geht hier allgemein um die Mikrobiologie. Sie führt uns in Abgründe, sie ist weit folgenreicher und zerstörerischer als die Mikrophysik. Die Aufgaben, die der Kirche daraus erwachsen, sind von größter Tragweite.

Zu bedenken ist hier auch, dass nicht alles, was theoretisch möglich ist, auch praktikabel ist. Das ist zwar ein pragmatisches Argument gegen die Organtransplantation, aber auch vor solchen Argumenten sollte man in diesem Kontext die Augen nicht verschließen. Darum ist in diesem Zusammenhang - unabhängig von der Frage, ob die Hirntoten wirklich tot sind - auch zu bedenken, dass Transplantationen den Organismus des Empfängers des Transplantates schwer belasten, dass die Übertragung des Organs in vielen Fällen nicht gelingt, dass sie oftmals nur von kurzer Dauer ist und dann wiederholt werden muss und dass die Unterdrückung des Immunsystems unter Umständen neue Krankheiten, oftmals auch todbringende Krankheiten hervorbringt. Zudem wird der Transplantierte niemals wieder ein normales Leben führen können wie ein Gesunder. Die bleibende ärztliche Betreuung nach der Organtransplantation ist zeitaufwändig und kostspielig und aufs Äußerste belastend für den Transplantierten. Das sind pragmatische Überlegungen, aber sie untermauern doch auch die Gültigkeit der prinzipiellen Überlegungen.

Mit der Organtransplantation wird eine Therapie entwickelt - auch daran muss hier erinnert werden -, die von den unvorstellbar hohen Kosten her schon auf die Dauer nicht durchzuhalten ist, zumal wenn sie nicht selektiv sein will, wenn alle daran partizipieren sollen. Schon heute machen die Krankenkassen und die Politiker immer wieder auf die Explosion der Krankheitskosten aufmerksam. Zudem kann von einer Wiederherstellung der Gesundheit bei den Transplantierten durchweg nicht die Rede sein. Fast ausnahmslos sind sie auf Hilfe und Betreuung angewiesen, physisch und psychisch. Vielfach begleiten sie Ängste vor neuen, durch die Transplantation bedingten Krankheiten und gar auch Schuldgefühle, nicht nur im Falle einer Herzimplantation. Des Öfteren wird das neue Organ wieder abgestoßen durch die körpereigene Abwehr, so dass eine erneute Transplantation nötig wird, wenn sie dann überhaupt noch einmal möglich ist. Das alles bedeutet für den Patienten eine vielfältige Anspannung, um nicht zu sagen, eine außergewöhnliche Schinderei, die in keinem Verhältnis steht zu der zeitweiligen Verlängerung des Lebens.

Die Organtransplantationen wachsen dem Menschen über den Kopf. Sie lassen letzten Endes erkennen, dass man das personale Wesen des Menschen und die damit gegebene Würde verkennt oder nicht genügend präsent hat. Es ist im Grunde das gleiche Problem, das sich bei der Bejahung der embryonalen Stammzellen-Forschung, bei der Abtreibung, bei der In-vitro-Fertilisation und bei der Euthanasie stellt.

kath.net: Herzlichen Dank für dieses Gespräch, Herr Professor.

Professor Joseph Schumacher ist Priester der Diözese Münster, seit 1971 in der Erzdiözese Freiburg und im Hochschuldienst tätig.

Zur Diskussion im Forum.

kathpedia: Joseph Schumacher

Foto Joseph Schumacher: © kath.net/Petra Lorleberg


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Lesermeinungen

  18. Jänner 2012 
 

andrae

In Österreich hi lft gegen eine unfreiwillige Entnahme nur der Eintrag ins Widerspruchsregister, das mit der KK vernetzt ist.Ansonsten erlaubt das Gesetz automatisch die Organentnahme.Der Eintrag ins Register ist kostenlos.Weitersagen!


0
 
 harryfrank37 11. Jänner 2012 

@ Albert Magnus

Zu Ihrem Kommentar an @ Annalisa muss ich als langjähriger KH.Seelsorger doch wieder einmal einen Kommentar abgeben. Bevor Sie jemand der Lüge beschuldigen, lernen Sie erst wichtige Informationen zu akzeptieren, denn es gibt genug Literatur wo derartiges beschrieben ist wenn man schon nicht Zugang zur Realität hat. Ich habe diesbezüglich im KH auch einiges gesehen. Darunter war auch ein Priestermitbruder, der in der Tschechei einen schweren Autounfall hatte, im Komma nach Wien geflogen wurde und hier vier Wochen im Komma lag. Als er aufwachte, sagte er zum Arzt: „Ich bin froh, dass ich wieder reden kann. Meine Angst war die ganze Zeit evt. zu hören ‚Stellt die Maschinen ab‘“ Er hat also in diesen Wochen alles gehört was um ihn herum vorging. Auch eine Lüge für Sie?


2
 
 Albertus Magnus 11. Jänner 2012 
 

@Annalisa

Mich würde interessieren, in welchem Land so was gemacht wird? Für mich klingt die Geschichte unglaubwürdig. Ob sie allerdings wahr ist oder nicht, kann ich allerdings nicht sagen. Sollte sie aber falsch sein, so haben Sie der guten Sache geschadet. Die Wahrheit hat es nämlich nicht nötig zu lügen.


1
 
 Annalisa 11. Jänner 2012 

Aus erster Hand:

Bei einem Besuch bei mir zu Hause erzählte mir eine gläubige ev. Frau: Ihr Sohn hatte Mitte 20 einen schweren Motorradunfall. Lag mit Koma im Krankenhaus. Als seine Mutter ihn besuchen wollte, war er nicht mehr im Krankenzimmer.
Die Mutter fragte sofort die Ärzte „wo ist mein Sohn?“ Da sie nicht nach gab, wurde sie in den untersten Stock gebracht und er lag schon in einer Metallwanne.....Es wurde gesagt, dass er hirntod wäre. Und man war fast dabei, IHM Organe zu entnehmen.
Die beherzte Mutter verbot es ihnen auf der Stelle: \"Das kommt nicht in Frage, ich gebe meine Einwilligung nicht.“
Also konnten die Ärzte ihr tödliches Unternehmen nicht vornehmen. Ich kann nur sagen, Gott sei Dank hat sich die Mutter dieses jungen Mannes gegen die Organentnahme so energisch gewehrt. Der junge Mann wachte wieder auf. Erzählte seiner Mutter, er habe im Koma alles mitbekommen und gehört, was gesprochen wurde.
Jetzt nach einigen Jahren ist er verheiratet, gesund und hat Kinder.


2
 
 girsberg74 10. Jänner 2012 
 

@ IMEK zu Girsberg74

Ich sehe, dass Sie in der Problematik sehr gut bewandert sind, bin mit Ihrer Empfehlung im letzten September in Karlsruhe bekannt geworden. Ebenfalls kann empfohlen werden die „Vorsorgemappe“ der IGSL-Hospiz e.V.

Für Außenstehende: Am besten ist es, mit Familienangehörigen und / oder Freunden über die eigenen Vorstellungen zu sprechen und entsprechende schriftliche Berechtigungen zu geben, damit diese im gegebenen Fall für einen eintreten können; nur etwa mit einem Kranken verheiratet zu sein, gibt einem noch keine Weisungsbefugnis gegenüber einem Arzt..


0
 
  10. Jänner 2012 
 

Girsberg

Die Begrifflichkeiten um die sog. Patientenverfügung ist in der Tat kompliziert. Eine „Verfügung“ ist ein Regelungswunsch, im vorliegenden Fall die
Verfügung eines Patienten im voraus für Umstände die zum Zeitpunkt der Regelung gar nicht absehbar sind.
Wer glaubt daß der gemeinsame Vorschlag der DBK und der EKD für eine derartige Verfügung tauglich sei, dem sollte zu denken geben, daß dieser Vorschlag bereits eine Aussage zur Organspende mitanbietet.
In den Kliniken ist bereits Regels womöglich sofort nach dem bestehen einer solchen Verfügung zu fragen, entsprechend kann sich dies auf die Behandlung auswirken. Liegt keine solche Verfügung vor, wird der `mutmaßliche Wille` angenommen, dieser wird im Zweifel durch einen Amtsrichter festgelegt. Selbstbestimmung ade.
Am ehesten zu empfehlen ist eine VORSORGLICHE WILLENSBEKUNDUNG
in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege. Näheres siehe http://www.aktion-leben.de/Downloads/Medienliste/H-013.pdf


2
 
 Ehrmann 10. Jänner 2012 

Lebenskriterien

Wenn als Kriterium des Lebens eines Organes seine Transplantationsmöglichkeit herangezogen wird, für die Definition des Lebens eines Menschen der Tod aller seiner Organe, dann werden besonders in südlichen Ländern (noch am selben Tag) sehr viele lebendige Menschen begraben. Denn die Todeskriterien Atmung und Herzschlag (ohne künstliche Erhaltung derselben) sind wesentlich weniger sicher als die des nach VOLLSTÄNDIGEN BEFUNDEN (!!!!) diagnostizierten Ausfalles ALLER Hirnfunktionen durch mindestens 6 Stunden, die so als irreversibel angesehen und dann als\"Hirntod\" bezeichnet werden..Das heutige Problem besteht darin, daß die Befundung nur auf einzelnen Kriterien basiert und weit unter den erforderlichen Maßstäben liegt, angefangen von der fehlenden Berücksichtigung der Barbiturate, die meist bei Komapatienten zum Einsatz gekommen sind,weiter im Gewebe bleiben und wichtige Befunde unmöglich machen.


0
 
  9. Jänner 2012 
 

Das Widerspruchsregister in Österreich ist eine Einrichtung

wo man die Verweigerung der Organspende durch das Formular,welches im Internet ausdruckbar ist, gesetzlich verlangen kann. Adresse:
1010 Wien Stubenring 6
Österr. Ärzte müssen vor jeder Organentnahme, in dieses Widerspruchregister schauen. Ist man dort vermerkt,dürfen keine Organe entnommen werden.


0
 
 christawaltraud 9. Jänner 2012 
 

Fortsetzung

In diesem Zuammenhang gesehen ist es äußerst betrüblich, dass ärztlicherseits alles nur denkbar Mögliche zur Erhaltung der Organe eines potentiell angesehenen \"Spenders\" getan wird, seine Seele hingegen wird nicht dementsprechend betreut! Wer hat wann einmal selbst bemerkt, gehört oder wurde darauf aufmerksam gemacht, dass einem \"vital erhaltenen Hirntoten\" (wie es schon definitionsgemäß unrichtig benannt wird) ein Seelsorger zur Seite gestellt wird??? Jede Seele hat ein Recht darauf, respektiert zu werden.


3
 
 christawaltraud 9. Jänner 2012 
 

Der Mensch ist eine Einheit von Leib UND Seele

...und vereint als Leib-Seele-Einheit die Elemente der stofflichen Welt, also die Materie, in sich. Das ist philosophisch gesehen eine nicht wegzuleugnende Wahrheit, die für jeden medizinischen Laien unserer aufgeklärten Zeit verstehbar ist. Anders jedenfalls läßt sich der Status quo (also der \"aktuelle Zustand\") des Menschen nicht erklären. Der Mensch ist deshalb \"Person\" und unterscheidet sich von tierischem und pflanzlichem Leben, wobei Verstand, Wille und Gewissen zu den Fakultäten des Menschen zählen, die andere Lebewesen nicht besitzen. Das Gehirn ist ähnlich einem \"Katalysator\" zu sehen, der das Spirituelle mit dem Materiellen verbindet. DAS GEHIRN IST JEDOCH NICHT DER SITZ DER SEELE. Das bedeutet, dass ein nicht funktionierendes Gehirn niemals als ein \"Todeskriterium\" verwendet werden darf.


2
 
 Albertus Magnus 9. Jänner 2012 
 

@girsberg74

Häresie auf den Auferstehungsglauben?

Genau das ist die Empfehlung der Bischöfe zur Organspende nicht!


1
 
 christawaltraud 9. Jänner 2012 
 

Ein klarer Aufruf an die Bischöfe

...wegen eines längst überfällig gewordenen Handlungsbedarfs!

Für die klaren Worte von Prof. Joseph Schumacher zu dieser äußerst wichtigen und aktuellen Thematik kann man nicht dankbar genug sein! Ebenfalls einen großen Dank an Kath.net. für diese Veröffentlichung und an Frau Dipl.-Theol. Petra Lorleberg für die durchdachte Fragestellung bei der Interviewführung.


4
 
 girsberg74 9. Jänner 2012 
 

Häresie auf den Auferstehungsglauben

Heute steht mit erdrückender Gewissheit fest, dass der „Hirntod“ nicht mit dem Tod eines Menschen gleichzusetzen ist, dass Hirntote Sterbende sind.

Katholische Theologen und Bischöfe, die Organspende empfehlen, kennen ihre Kernkompetenz nicht zur Genüge. Gequassel von „Nächstenliebe“ reicht nicht.

Ihre Kernkompetenz ist es, zu verkünden, dass der irdische Tod kein absoluter Tod ist, dass auf das irdische Leben ein jenseitiges folgt, auf das Menschen sich im Diesseits vorbereiten müssen und dass weiter ein Mensch erst im Sterben / Versterben fertig wird. Also darf der Übergang vom Diesseits ins Jenseits nicht gestört werden.

Eine Empfehlung zu einer Organentnahme bei Sterbenden ist de facto eine Häresie auf den Auferstehungsglauben.


2
 
  9. Jänner 2012 
 

Die Widerspruchsregelung

gilt im deutschsprachigen Raum in Österreich. Problematisch ist, daß einem hier der Widerspruch gegen eine Spende abverlangt wird und dieser in einem zentralen Register festgehalten wird, das für Ärzte zugänglich ist. Ein klarer Interessenskonflikt.
Wie wird garantiert, daß hier nicht nachteilige Konsequenzen für eine bestmögliche Behandlung entstehen. Haben nur bestimmte Ärzte Zugriff auf dieses Register oder gar alle Ärzte die mit der Behandlung eines immer auch potentiellen Organspenders zu tun hat?
Für Deutschland kann man klar empfehlen, der fragenden Versicherung!!! überhaupt keine Antwort zu geben und seine Ablehnung einer Organspende als Dokument (z.B. laminierte Erklärung)mit sich herumzutragen. Bis jetzt ist noch gar nicht abzusehen wie sich dieser pseudomoralische Druck Organspender sein zu sollen auswirkt. Bei der sog. Patientenverfügung klappt die Moralkeule bereits im Sinne der Erfinder.


3
 
  9. Jänner 2012 
 

Der Kernpunkt:

\"Die Organtransplantationen wachsen dem Menschen über den Kopf. Sie lassen letzten Endes erkennen, dass man das personale Wesen des Menschen und die damit gegebene Würde verkennt oder nicht genügend präsent hat. Es ist im Grunde das gleiche Problem, das sich bei der Bejahung der embryonalen Stammzellen-Forschung, bei der Abtreibung, bei der In-vitro-Fertilisation und bei der Euthanasie stellt\".


3
 
 JP2B16 9. Jänner 2012 
 

Fundierte Aufklärung für \"Ahnungslose\"

Herzlichen Dank an Prof. Joseph Schumacher für seine scharfsinnige Analyse und an kath.net dieses Interview hier eingestellt zu haben !
Es ist nicht nur für den gläubigen Christen eine exzellente Handreichnung mit vielen überzeugenden Argumente, um im \"ahnungslosen\" Familien-, Verwandtschafts- und Freundeskreis über dieses heikle Thema aufzuklären.


4
 
  9. Jänner 2012 
 

Widerspruchsregister anfordern im Internet


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