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Der blinde Fleck in der Debatte um die Organspende14. September 2018 in Kommentar, 22 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Bei einer Widerspruchsregelung würde der Körper des Sterbenden enteignet. Gastbeitrag von Prof. Manfred Spieker
Osnabrück (kath.net) Die Klagen über den Organmangel sind so alt wie die Transplantationschirurgie. In der Regel wird zur Milderung dieses Mangels die Ersetzung der erweiterten Zustimmungsregelung im Transplantationsgesetz von 1997 durch eine Widerspruchsregelung gefordert. Der Kern des Problems der Organtransplantation wird jedoch fast immer übergangen: die Problematik des Hirntodes. Sie ist der blinde Fleck in der Debatte um die Organspende.
Dass der Hirntod, von dem es weit mehr als zwei Dutzend Definitionen gibt, keine objektive Todesdefinition, sondern eine 1968 in der Harvard-Universität festgelegte, allein vom Zweck der Organbeschaffung diktierte Definition des "Todes" ist, bestreiten auch die Transplantationschirurgen nicht. Selbst wenn man annimmt, der Hirntod sei ein irreversibler Punkt im Sterbeprozess, so ist der Hirntote doch keine Leiche, sondern ein Sterbender, der ein Recht auf ein Sterben in Würde hat. Die unter Narkose vorgenommene Organentnahme ist ein gravierender Eingriff in den Sterbeprozess. Bei einer Widerspruchsregelung würde der Körper des Sterbenden einteignet. Von einer Spende, die immer freiwillig sein muss, kann da keine Rede mehr sein. Der Bioethikrat des amerikanischen Präsidenten hat 2009 ein Papier zu den Kontroversen um die Todesdefinition veröffentlicht, in dem das Hirntodkonzept problematisiert wird. Fazit: Die Würde des Sterbenden hat Vorrang gegenüber dem Interesse eines Kranken an einem neuen Organ. Prof. Dr. Manfred Spieker (Foto) war Professor für Christliche Sozialwissenschaften am Institut für Katholische Theologie der Universität Osnabrück und ist jetzt emeritiert.
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Lesermeinungen | Diasporakatholik 21. September 2018 | | | @girsberg74 - Nachtrag Nun, dass geordneter Ablauf physiologischer Körperfunktionen und -veränderungen bei sog. "Hirntod" m.E. zwar für Vorhandensein von Leben im menschl. Körper und eben noch nicht eingetretenem Tod sprechen, doch nicht sicher und eindeutig die irreversible Abtrennung der Seele aus demselben beweisen, beruht auf der Überlegung, dass vergleichbare physiologische Veränderungen auch z.B. Pflanzen aufweisen, ohne dass man diesen normalerweise eine Seele zuordnet.
Andererseits halte ich die von vielen Medizinern m.E. leichtfertig vertretene Auffassung, ein Mensch mit irreversiblem Totalausfall der Hirnfunktion habe in Folge unwideruflicher Trennung von Körper und Seele eben keine Seele mehr und lebe niveaumäßig auf dem Stadium einer Pflanze, nach unserem derzeitigen wissenschaftlichem Kenntnisstand für voreilig und unzulässig, da nicht eindeutig und nachprüfbar wissenschaftlich belegt. | 1
| | | Diasporakatholik 20. September 2018 | | | girsberg74 Ich gebe absolut darin recht, dass irreversibler und totaler Hirnfunktionsausfall (="Hirntod") nicht der Tod des Menschen ist.
Beobachtete einsetzende Pubertät oder auch fortwährende Schwangerschaft sogar mit anschl. Geburt eines lebendigen und gesunden Kindes sind nur 2 besonders eindrucksvolle Belege für diese obige Aussage.
Allerdings sind sie m.E. leider nicht unbedingt und sicher ein Beleg für die noch im Körper vorhandene Seele.
Aber sicherer Tod und dabei irreversible sichere Trennung von Leib und Seele ist stets mit einsetzenden Gewebeszerfall und Verwesung verbunden. | 2
| | | girsberg74 19. September 2018 | | |
@Diasporakatholik an ;girsberg74 - 1 / 2
Die Rede vom "irreversiblen Hirnfunktionsausfall" ist völlig korrekt. Der Trick besteht wie schon beim „Hirntod“ darin, diesen mit dem Tod des / eines Menschen gleichzusetzen; damit werden nicht so gut informierte Menschen irregeführt.
Die Entdeckung / Beobachtung von Alan Shewmon an dem jungen Menschen / Mann, dessen Gehirn ohne Zweifel irreversibel ausgefallen war und bei dem die Pubertät einsetzte, widerspricht der Gleichsetzung von irreversiblem Ausfall des Gehirns und dem Tod des betroffenen Menschen. Das Leben ist an den Leib gebundenen, ganz gleich, ob dieser ohne Gehirn selbständig leben kann.
Man muss, so meine Überlegung, die Seele mit dem Leib verbunden denken. Die Rede der Transplantationslobby, dass die „Seele“ aus dem „hirntoten“ Körper entwichen sei, ist jedenfalls mit der Beobachtung von Alan Shewmon nicht zu vereinbaren.
Fehldiagnosen bezüglich „Hirntod“ beweisen im Vorigen nichts, sind aber ein eigenes, dankbares Thema. | 1
| | | Diasporakatholik 16. September 2018 | | | @girsberg74 2.) Ein solches eindrucksvolles Beispiel nannte mir mein Neurologe vorgestellt auf einer medizinischen Fachtagung vor einigen Jahren, bei der eine gottlob für Organtransplantationsgaben zu alte Frau nach EHEC-Infektion am HUS-Syndrom erkrankte und es bei ihr zum totalen Hirnfunktionsausfall kam.
Wider ärztlichem Erwarten genas aber die Frau wieder völlig.
Das ist nur eines von zahlreichen mir bekannten Beispielen entspr. ärztlicher Fehldiagnosen, die im Falle festgestellten "Hirntods" und anschl. Organentnahmen für den Organgeber absolut tödlich wären.
Wenn es zur von J. Spahn präferierten doppelten Widerspruchsregelung für Organentnahmen käne, wäre gerade für gläubige Christen im Falle möglicher "Heilung" durch Organtransplantation die 6. Vaterunserbitte höchst aktuell:
"Und führe und nicht in Versuchung".
Zudem sei aus dem heut. Evangelium an des Herrn ernste Mahnung in Mk8,35 erinnert: Wer sein [irdisches] Leben retten will, wird es [das ewige Leben] verlieren | 1
| | | Diasporakatholik 16. September 2018 | | | @girsberg74 1.) Inzwischen versucht die Transplantationslobby ihre Agenda auch mit zahlreichen semantischen Tricks voranzubringen.
So wird z.B. oft schon nicht mehr von dem doch in Folge Aufklärung mancher Bürger nicht mehr so eingängigen "Hirntod" sondern vorsichtiger vom "irreversiblen Hirnfunktionsausfall" gesprochen.
Hört sich wissenschaftlich-seriöser an, bezweckt jedoch das Gleiche wie der alte Begriff:
Dieser Mensch sei tot, der tote Körper habe keine menschliche Seele mehr und seine Organe dürfen deshalb entnommen werden.
Danach ist er dann natürlich wirklich und sicher tot!
Allerdings existieren inzwischen zahlreiche gut belegte Beispiele entsprechender Fehldiagnosen angeblichen "Hirntods", wo die Patienten wieder genasen.
Fortsetzung folgt | 2
| | | girsberg74 15. September 2018 | | | (Entseelung des Körpers nach sog. "Hirntod"???) Sehr geehrter @Diasporakatholik,
ich verfolge Ihre Posts mit hoher Aufmerksamkeit. Ich finde, dass, bevor man darüber spricht / schreibt, erst mal klärt, was mit „Entseelung“ gemeint ist und wer gegebenenfalls darüber zu befinden hat; nicht etwa bloß Ärzte!
Ich halte es in dieser Thematik für sinnvoll, nicht über (den / einen) Körper zu sprechen, sondern über einen Leib. Ein Leib ist unverfügbar, ein Körper ist prinzipiell jedem Zugriff zugänglich.
Alan Shewmon, amerikanischer Neurologe und Bioethiker, hat über 150 Fälle mit vollständig ausgefallenem Gehirn dokumentiert. Darunter war der eines Jungen, der mehr als 60 Tage an einer Maschine gehalten wurde, dann an einer unbehandelten Infektion starb. (Ethische Erwägungen?)
Shewmon hatte an diesem Jungen, dessen Gehirn ohne jeden Zweifel vollständig ausgefallen war, beobachtet, wie die Pubertät einsetzte (beginnender Bartwuchs). - Ein Aha-Erlebnis! | 2
| | | Diasporakatholik 15. September 2018 | | |
| 0
| | | Diasporakatholik 15. September 2018 | | | Entseelung des Körpers nach sog. "Hirntod"??? Woher will der Chirurg und Hochschullehrer ottokar dieses so sicher wissen?
Hat er ein Messgerät oder wenigstens eine wissenschaftlich nachprüfbare Methode, um dieses sicher und zweifelsfrei entscheiden zu können?
Natürlich nicht - denn derartiges existiert bis dato nicht!
Ich habe schon die absurdesten und abenteuerlichsten Aussagen und Urteile von sog. medizinischen Koriphäen über "Hirntote" gelesen:
Z.B. sie seien rein vegetativ und damit eher Pflanzen vergleichbar.
Nur weil das Organ Gehirn für die derzeitigen Messmethoden nicht mehr funktioniert, ist noch längst nicht sicher, dass die menschliche Seele sich in diesem Stadium bereits irreversibel vom Körper getrennt und diesen verlassen hat!
Ich schreibe dieses als selbst graduierter und promovierter Naturwissenschaftler mit einem jahrzehntelangen erfolgreichen Berufsleben in verantwortlicher Position eines wissenschaftlichen staatlichen Berufes. | 3
| | | Diasporakatholik 15. September 2018 | | | Der sog. "Hirntod" ist NICHT der Tod des Menschen Denn nach dem Tod, der irreversiblen Trennung der unsterblichen Seele vom Körper, tritt unwiderruflich die Verwesung des Körpers ein.
Das ist beim sog. "Hirntod" nicht der Fall - zudem gab es hierbei schon genügend Fehldiagnosen.
Die angebliche "Todes"-Definition "Hirntod" haben sich transplantationsgeile Mediziner ausgedacht, um für sich Ruhm und Geld zu generieren.
Vor der Ewigkeit für die unsterbliche Seele ist dagegen die Verlängerung des irdischen Lebens durch eine Organtransplantation um ein paar Jahre eine geradezu unbedeutende Zeitspanne.
Aus all diesen Gründen lehne ich für mich sowohl eine Entnahme lebenswichtiger Organe wie auch den möglichen Empfang solcher strikt ab.
Ich habe das schriftlich festgelegt.
Aber wenn es zu der von Spahn beabsichtigten Widerspruchslösung kommt, kann man nicht mehr sicher sein, dass solche Widerspuchsfestlegungen nicht im Einzelfall auch mal schlicht "übersehen" werden und einem trotzdem lebenswichtige Organe entnommen werden. | 4
| | | Diasporakatholik 15. September 2018 | | | Christliche Nächstenliebe nicht mit allgemeiner Menschenfreundlichkeit verwechseln Menschenfreundlichkeit kann sehr allgemein und weitgefasst sein.
Die christliche Nächstenliebe richtet sich dagegen an ganz konkrete Menschen: I.d.R. nahestehende Angehörige oder Freunde aber auch konkret einem wertvoll erscheinende Menschen.
Biblisch: der am hilflosen, schwerverletzten und zunächst ihm unbekannten aber konkret begegnenden Fremden barmherzig handelnde Samariter. Erst durch dieses barmherzige Handeln wird der auch zuerst fremde unbekannte Samariter für den schwerverletzten Juden selbst zu einem Nächsten, dem er nach dem göttlichen Gebot auch wieder Liebe erweisen soll.
Bei der Organtransplantation ist das aber i.d.R. anders:
Organgeber und Organempfänger sind sich i. d. R. einander gänzlich unbekannt und bleiben auch normalerweise anonym!
Organgabe ist daher Menschenfreundlichkeit aber nur in ganz best. Ausnahmen christl. Nächstenliebe! | 2
| | | 15. September 2018 | | | ‚Organspende‘ nur ex cadavere Abgesehen von Überlebenspenden von paarigen Organen, wie der Nieren und von Blut führen alle anderen Organentnahmen zum Tod.
Die Tatsache dass die Organernte, so wie sie praktiziert wird nur bei einem lebendigen Menschen erfolgen kann, der dabei erst zu Tode kommt wird generell nicht thematisiert.
Die Organspendeausweise suggerieren bisher jedoch, dass die Organentnahme erst nach dem Tod erfolgt. Dann könnte nämlich nur Hornhaut des Auges zur Transplantation entnommen werden, kein anderes Organ wäre noch brauchbar.
Ein Irrtum, der leicht entlarvt werden kann und bei den meisten normal empfindenden Menschen ein Grausen auslöst.
Es ist noch viel perfider. In Ländern die ‚Euthanasie’ betreiben, mit und ohne Zustimmung, wird dies auch mit einer Organernte verbunden, da dort auch eine Widerspruchsregelung besteht.
Nach dem herrschenden Nützlichkeitsprinzip kann jetzt auch das gebranntmarkte Deutschland ohne weiteres ‚Euthanasie‘ nach bewährtem Muster einführen. | 6
| | | girsberg74 14. September 2018 | | | @ottokar „Ich spende meine Organe aus Nächstenliebe!“ Eine persönliche Stellungnahme beweist für die nachfolgende Rede nichts. Ohne Ihre vorgestellten Qualifikationen anzuzweifeln, könnte Ihre Rede gegen den Kollegen Spieker auf Sie selbst zurückfallen und zwar in Bezug auf Ihre Wissenschaftlichkeit.
Zunächst: Für Deutschland gilt der „Hirntod“ als Entnahmekriterium, sagt aber nicht, dass dieser Mensch tot sei.
In Amerika ist man nicht mehr so ehrpusselig. Die führenden Mediziner lassen auf ihre Geradlinigkeit nichts kommen, sie sagen „justified killing“, also „berechtigtes Töten“.
Alan Shewmon, anfänglicher Befürworter der „Hirntod“-Definition, wurde aus strikter Wissenschaftlichkeit (scientific rigor) zu einem Gegner. Er trug am 21. März 2012 in einer übervollen Veranstaltung des Ethikrates seine Belege vor; die deutschen Mediziner gingen darauf nicht wirklich ein, seine Ansichten standen deutscher Praxis im Wege. (Siehe dazu „www.ethikrat.org“ / "www.schattenblick.de“) | 8
| | | girsberg74 14. September 2018 | | | @PPQR „ ... und ewig singen die Wälder!“ Hört sich gut an, von Brutalität keine Spur!
Zitat:
„Der blinde Fleck bei allen, die Organspende ablehnen, ist, dass sie in die Entscheidungsfreiheit eines Anderen, nämlich des Organspenders, unzulässig eingreifen.“
Der blinde Fleck liegt hier in der Argumentation, und zwar beim Befürworter von „Organspenden“. Deutlich wird das, wenn anstelle von „Organspende“ und „Ablehnung von Organspende“ die Begriffe „Raucher“ und „Nichtraucher“ eingesetzt werden.
Wer Rauchen ablehnt verbietet einem Raucher nichts, außer dass er nicht mitrauchen will. Und das sollte so in Ordnung sein!
Wer Organspende ablehnt, verbietet nicht, dass andere sich zu Organentnahmen bereit erklären, außer dass er selbst nicht ausgenommen werden möchte. Und das sollte ebenso in Ordnung sein. | 5
| | | Antiklon 14. September 2018 | | | @ottokar Zunächst geht es um die Widerspruchsregelung. Eine Organspende darf nur informiert und freiwillig erfolgen. KKK 2296: "Sie ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben." Zum Hirntodkriterium: Googeln Sie einmal nach Jahi McMath. Bei ihr wurde 2013 der Hirntod diagnostiziert. Allerdings intervenierten ihre Eltern, so dass die lebenserhaltenden Apparaturen nicht abgeschaltet wurden. Selbst Eelco F.M. Wijdicks, Verfasser des Standardwerkes "Brain Death" in der 3. Auflage 2017, zieht nicht in Zweifel, dass bei ihr die Hirntoddiagnostik korrekt durchgeführt wurde. Ihre Todesbescheinigung wurde gerichtlich aufgehoben. Jahi McMath reagierte auf die Stimme ihrer Mutter durch Bewegen der Hände und Füsse. Sie ist am 22. Juni 2018 gestorben. Weitere Fallbeispiele mit chronischem Hirntod hat Alan Shewmon beschrieben. Er ist Neurologe und befürwortete zunächst Organentnahmen nach dem Hirntodkriterium. | 4
| | | ottokar 14. September 2018 | | | Ich spende meine Organe aus Nächstenliebe! Den wenig wissenschaftlich begründeten Argumente des Kollegen Manfred Spieker muss ich als Chirurg und Hochschullehrer entschieden widersprechen.Ein Hirntod ist klar definiert und Zweifler an dieser Definition sind in aller Regel Vertreter nichtmedizinischer, theoretischer Disziplinen. Wenn die Hirnfunktion mit modernsten elektrophysiologischen Methoden als erloschen nachgewiesen ist , aber die weiterhin funktionierenden ,für die Lebenserhaltung eines Mitmenschen erforderlichen Organe ihre angestammten physiologischen Aufgaben noch erfüllen, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Lass die Organe in dem gehirnlosen Körper leben, was sie nur können, wenn man sie ernährt, mit Medikamenten und Flüssigkeit versorgt. Tut man das nicht, dann stellt er schnell seine Funktionen ein.Das Individuum merkt das nicht, da sein zentrales Sinnesorgan, das Gehirn funktionslos ist.Der Körper ist entseelt.Warum soll ich unter diesen Umständen meinem Bruder/Schwester meine ihm nützlichen Organe verweigern? | 2
| | | Palmsonntag 14. September 2018 | | | Noch einmal: Tote können keine Organe spenden! Ein nekrotisches Gewebe würde vom Organismus des Empfängers abgestoßen werden, also hält man den "hirntoten" Spender künstlich "am Leben", er sirbt dann bei der Organentnahme unter dem Messer des Chirurgen.
Offenbar hat sich bei uns (schleichend) ein bedenkliches Anspruchsdenken breit gemacht, daß man quasi "ein Recht auf ein fremdes Organ" für sich
reklamiert - man zahlt ja schließlich seinen Krankenkassenbeitrag.
Die ethische Frage, ob dieses vermeintliche Anrecht nur mit dem Tod eines anderen Menschen erfüllt werden kann, wird gar nicht mehr gestellt. Der Staat bemächtigt sich seiner Bürger! -
In diesem Zusammenhang ist der Roman von
Kazuo Ishiguro: "Alles was wir geben mußten" sehr lesenswert! | 2
| | | OStR Peter Rösch 14. September 2018 | | | @Uwe Lay Und Sie meinen, diese Leute, die jetzt so lautstark fordern und mit Gesetzeskraft drohen, tun dies aus Liebe zum Mitmenschen, oder im Sinne der von Christus geforderten Liebe? Ernsthaft? | 9
| | | PPQR 14. September 2018 | | | ... und ewig singen die Wälder! Der blinde Fleck bei allen, die Organspende ablehnen, ist, dass sie in die Entscheidungsfreiheit eines Anderen, nämlich des Organspenders, unzulässig eingreifen. In Kenntnis der Hirntodproblematik bekundet ein Organspender seinen Willen, Organe spenden zu wollen, lange bevor er handlungs- und entscheidungsunfähig in irgendeinem OP liegt. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es sinnvoll, von den mündigen Bürgern eine Entscheidung in der Sache zu verlangen. Dass man sich argumentativ dabei Horrorszenarien bedient ("Enteignung"), entspricht nicht der realen, rechtlich gesicherten Praxis und stärkt deshalb auch nicht die Glaubwürdigkeit der legitimen (ablehnenden) Gegenposition.
Was bleibt? Was sollte an die Stelle des Hirntods treten? Da es zurzeit kein besseres Kriterium gibt, wäre die logische Konsequenz doch nur ein Verbot der Organspende. Ist dies wirklich die Intention der Gegenseite? Es wäre doch konstruktiv, wenn ein vernünftiger Gegenvorschlag einmal vorgelegt würde. | 1
| | | Uwe Lay 14. September 2018 | | | Rechte und Pflichten Als es noch in Deutschland die Wehrpflicht gab, konnte jeder aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigern. Der Staat verlangte dabei von seinen männlichen Staatsbürgern, die ihm gegenüber Rechte haben, daß sie dem Staate gegenüber auch Pflichten haben.Viel empfängt der Einzelne von der Gemeinschaft, in der er lebt und so hat er auch Pflichten ihr gegenüber. Niemand sprach bei dieser Dienstpflicht von einer Enteignung des Menschen. Von Menschen, die einen irreversiblen Sterbeprozeß erleiden, wo der Gehirntod diagnostiziert wurde, zu fordern, Organe zu spenden. die andere Mitmenschen zum Überleben brauchen, ist so eine akzeptable staatliche Anforderung, wenn gesichert ist, daß das Recht besteht, dies auch zu verweigern! Zudem sagt Jesus Christus selbst, daß es keine größere Liebe gäbe als die, sein Leben für Mitmenschen zu opfern. (Joh15,13)
Uwe C. Lay Pro Theol Blogspot | 1
| | | julifix 14. September 2018 | | | Ergänzung: Wenn ich mir ansehe, wieviel Abtreibungen, Euthanasiefälle und Organentnahmen es weltweit jährlich gibt und wie lange schon, dann sind die Toten von WW I und II nichts dagegen. Wir waten mindestens Hüfttief in Menschenblut! | 5
| | | julifix 14. September 2018 | | | um es deutlich zu sagen: Die Entnahme von lebenswichtigen Organen eines "hirntoten" Menschen ist MORD aus niederen Beweggründen (Geld) und sonst nichts! | 4
| | | schimi 14. September 2018 | | | "Tote können keine Organe spenden" Hier die klare und eindeutige Aussage einer Fachfrau in der Talkshow von Anne Will am 09.09.2018:
„Hirntot zu sein bedeutet, auf der Intensivstation zu liegen, beatmet zu werden, einen warmen durchbluteten Körper zu haben, in den OP geschoben zu werden. Dann sieht man das schlagende Herz, das erst dort zum Stillstand gebracht wird“ (...) „das sind Sterbende. Das sind keine Toten. Tote können keine Organe spenden" erläutert die Gesundheitssoziologin Alexandra Manzei, Professorin an der Uni Augsburg und ausgebildete Krankenschwester. | 13
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