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Ablehnung der Organspende ist nicht weniger christlich als Zustimmung

2. Oktober 2018 in Prolife, 18 Lesermeinungen
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„Wenn ein Sterbender bereit ist, Organe zu spenden, mag er dies tun. Aber er sollte wissen und akzeptieren, dass die Organentnahme ein tödlicher Eingriff in seinen Sterbeprozess ist.“ Gastkommentar von Prof. Manfred Spieker


Osnabrück (kath.net) Die christlichen Kirchen befürworten die Organspende, so ein Leitender Oberarzt eines katholischen Krankenhauses in Osnabrück. Im Hinblick auf die katholische Kirche ist das nur die halbe Wahrheit. Im Katechismus der Katholischen Kirche von 1997 heißt es in Ziffer 2296 in der Tat, die Organspende sei eine edle und verdienstvolle Tat und soll als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden. Allerdings ist von der Organspende „nach dem Tod“ die Rede. Papst Benedikt XVI. unterstrich in einer Ansprache auf einem vatikanischen Kongress zum Thema Organspende am 7.11.2008, „dass die einzelnen lebenswichtigen Organe nur ex cadavere entnommen werden dürfen, d.h. wenn der Mensch tot ist“.

Damit ist die sensibelste Frage der ganzen Debatte um die Organspende berührt: Wann ist der Mensch tot? Die katholische Kirche teilt nicht die Auffassung der Transplantationschirurgen, dass der Hirntod der Tod des Menschen ist. Der Hirntod ist der Tod eines wichtigen Organs, aber nicht der Tod des ganzen Menschen. Eine hirntote Schwangere, deren Schwangerschaft bis zur Geburt des Kindes fortgeführt wird, ist ein lebendiger Beleg dafür. Diese Position schränkt konsequenterweise die Möglichkeiten der Transplantationschirurgie deutlich ein. Aber deshalb den Hirntod in der Debatte um die Organspende zu umgehen, ist keine Lösung. Wenn ein Sterbender bereit ist, Organe zu spenden, mag er dies tun. Aber er sollte wissen und akzeptieren, dass die Organentnahme ein tödlicher Eingriff in seinen Sterbeprozess ist.


Es ist deshalb nicht weniger christlich, diesen Eingriff zu verweigern und auch der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD vom 31.8.1990 zur Organtransplantation zu widersprechen, die behauptete, den Interessen des Organempfängers am Weiterleben und erst recht am Überleben sei, bei allem Respekt vor dem fortwirkenden Persönlichkeitsrecht des Toten, Vorrang einzuräumen. Der Hirntote ist eben kein Toter. Aus christlicher Sicht hat die Würde des Sterbenden Vorrang hat vor den Interessen des Kranken an fremden Organen. Es sollte sich deshalb niemand vor der Öffentlichkeit verstecken, wenn er die Organspende ablehnt.

Einig sind sich die beiden Kirchen, dass Organverpflanzungen nicht ohne die Einwilligung des Spenders bzw. seiner Angehörigen vorgenommen werden dürfen, so die Gemeinsame Denkschrift von EKD und Deutscher Bischofskonferenz „Gott ist ein Freund des Lebens“ von 1990. Auch der Katechismus der katholischen Kirche unterstreicht dies: Eine Organspende sei „sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben“. Damit ist klar, dass die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn favorisierte Widerspruchsregelung im Transplantationsrecht bei beiden Kirchen auf Ablehnung stößt.

Prof. Dr. Manfred Spieker (Foto) war Professor für Christliche Sozialwissenschaften am Institut für Katholische Theologie der Universität Osnabrück und ist jetzt emeritiert.


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Lesermeinungen

 Rolando 4. Oktober 2018 
 

girsberg74

Danke für Ihre hervorragenden Ausführungen.
Das hier, http://www.frmaniyangathealingministry.com/Content/viewcontent.aspx?linkid=46
wäre nach einer Organentnahme nicht möglich gewesen.


2
 
 girsberg74 3. Oktober 2018 
 

Re: @Rolando an @girsberg74 IV

Gestern, am 2. Oktober, wurde ich des Rests einer Sendung gewahr, kriegte den Link aber nicht mehr zu fassen. Es sprach Pfarrer em. Winfried Abel (früher Fulda, jetzt Heiligenkreuz) gegen die „Hirntod“-Definition. Er begründete theologisch, mit dem ungestörten Übergang von der Zeit in die Ewigkeit, mit dem Hintreten der Seele vor Gott. Er betonte damit, dass die Sterbestunde die wichtigste in einem Leben sei. Den Prälaten, die „Organspende“ befürworten, sollten dabei die Ohren geklingelt haben.

Vielleicht kommen Sie an den Link oder kath.net bringt den Beitrag von Pfarrer em. Winfried Abel.


3
 
 girsberg74 3. Oktober 2018 
 

Re: @Rolando an @girsberg74 III

Das Problem bei @ottokar ist nicht, dass er zu sehr auf die Genauigkeit der Instrumente vertraut (bei irreversiblem Ausfall des gesamten Hirns), sondern es geht um die Interpretation des Messergebnisses, wenn man die Dokumentation von „Alan Shewmon“ ernst nimmt. Diese allerdings wurde von der deutschen Medizin nicht akzeptiert , passte nicht in die deutsche Praxis – siehe meine Anmerkung zur Sitzung des Ethikrates vom 21 März 2012. @ottokars Problem ist ein berufliches / kollegiales. Nahezu alle folgen einer verordneten Doktrin, die dann noch mit Nächstenliebe unterfüttert wird. Vom Geschäft redet kaum einer. (Die Empfehlung der Deutschen Bischofskonferenz zu „Organspenden“ scheint mir gleichgelagert zu sein, sie trieft vor „Nächstenliebe“. Ein Sterbender gilt dagegen nichts)


2
 
 girsberg74 3. Oktober 2018 
 

Re: @Rolando an @girsberg74 II

Die zahlreichen Fälle von wieder Erwachten sprechen nicht gegen die eben gegebenen Begriffe; bei diesen Personen handelt es sich um Fehler in der Diagnose: „zu schnell“, „zu oberflächlich“, „zu sehr auf das Interesse an Organen gerichtet“. Meist liegt / lag eine „ischämische Penumbra“ vor. Das meint: Das Gehirn ist nur noch sehr schwach durchblutet und arbeitet daher nicht mehr. Solange die Versorgung nicht unter 25% (ungefähre Zahl) fällt, stirbt das Gehirn nicht ab, nur dass die Geräte keine Aktivität anzeigen. Bleibt ein solcher Mensch länger an Maschinen, wird also nicht gleich explantiert, so verbessert sich langsam die Blutversorgung des Gehirns und der Mensch kommt wieder ans Leben.

Dass Schwangere bei irreversiblem Ausfall des Gehirns und bei geeigneter Unterstützung noch gesunde Kinder austragen können, gehört meines Erachtens eher zu dem Fall des Jungen (mit einsetzender Pubertät) den „Alan Shewmon“ dokumentiert hat.


2
 
 girsberg74 3. Oktober 2018 
 

Re: @Rolando an @girsberg74 I

Danke für Ihre Rückmeldung!
Vielleicht erst einige Klärungen:

Der Begriff „Hirntod“, genauer: „Hirntod“-Definition, ist ein ideologisch gewählter Begriff, um Widerstände gegen diese Art von Organentnahme (zum Zwecke einer Organübertragung) ins Leere laufen zu lasen.
Es gibt für diese Definition von Land zu Land unterschiedliche medizinische Parameter, je nach Interesse und Rücksichtnahme; es handelt sich also nicht um eine Definition, die überall dasselbe voraussetzt. Das hauptsächliche Interesse gilt einer juristische Absicherung von Organentnahmen an einem sterbenden Menschen. Seriöse Mediziner sprechen – eine ausführliche Diagnostik vorausgesetzt – vom „irreversiblen Ausfall“ des Gesamthirns. An dieser Stelle vom Tod des Menschen zu sprechen, ist allerdings eine interessegeleitete Interpretation.


2
 
 Mariat 3. Oktober 2018 

DANKE an alle, die gegen eine Organspende von Sterbenden Menschen sind!

Der Sterbeprozess ist sehr wichtig!Ihn darf, sollte man nicht unterbrechen!

Der Hirntod ist noch nicht das Ende des irdischen Lebens!

Was im KKK steht, betrifft meines Erachtens nur die Lebend - spende von Niere oder Leber.
Niemand soll sich gezwungen sehen - dass er ein angeblich gutes Werk der Nächstenliebe ausübt - wenn er einer Organentnahme bei diagnostiziertem Hirntod zustimmt.
Aufklärung tut NOT!


4
 
 Rolando 3. Oktober 2018 
 

Fortsetzung

Wenn dann Bischofskonferenzen von solchen, in geistigen Dingen wenig Bewanderten, die voll auf Technik vertrauen, beraten werden, dann kommt sowas raus.


3
 
 girsberg74 2. Oktober 2018 
 

Eine halbe Wahrheit ist keine Wahrheit. II

4.
Die „Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD vom 31.8.1990 zur Organtransplantation … behauptete, den Interessen des Organempfängers am Weiterleben und erst recht am Überleben sei, bei allem Respekt vor dem fortwirkenden Persönlichkeitsrecht des Toten, Vorrang einzuräumen.“
Das ist eine rein materialistische Sicht des Menschen; eine Frechheit gegenüber einem Sterbenden; eine Rücksichtslosigkeit gegenüber Angehörigen, die in ihrer Trauer empfindlich verletzt werden.
5.
„Aus christlicher Sicht hat die Würde des Sterbenden Vorrang hat vor den Interessen des Kranken an fremden Organen.“
Frage: „Was sind das für christliche Vorarbeiter und Wegweiser in der Erklärung vom 31.8.1990?
6.
Schlussfrage: Rechnen diese Bischöfe noch mit einem Jenseits, zu dem der Übergang nicht gestört werden darf? Ist ihnen dieser Übergang noch heilig oder opfern sie ihn für Beifall?


3
 
 girsberg74 2. Oktober 2018 
 

Eine halbe Wahrheit ist keine Wahrheit. I

1.
„Osnabrück (kath.net) Die christlichen Kirchen befürworten die Organspende, so ein Leitender Oberarzt eines katholischen Krankenhauses in Osnabrück. Im Hinblick auf die katholische Kirche ist das nur die halbe Wahrheit.“
Siehe oben!
2.
„Die katholische Kirche teilt nicht die Auffassung der Transplantationschirurgen, dass der Hirntod der Tod des Menschen ist.“
Und hier beginnt der Schlendrian oder die Angst vor dem Zeitgeist, wenn katholische Bischöfe „Organspende“ empfehlen oder wenn sie mit „Nächstenliebe“ moralisch Druck machen. In Verbindung mit Vertretern der EKD macht das zwar Eindruck, verschafft ihrer Glaubwürdigkeit aber nicht mehr Gewicht.
3.
„Wenn ein Sterbender bereit ist, Organe zu spenden, mag er dies tun.“
Aus strenger Sicht ist diese Rede (siehe Punkt 2.), zumindest für Katholiken, nicht konsequent.


3
 
 girsberg74 2. Oktober 2018 
 

@Sebi1983

KKK, Nummer 2296 ist 25 Jahre alt und in Formulierungen verbesserungsbedürftig. Er trifft nicht die schärfere Sicht des heutigen medizinischen Wissens und er unterscheidet expressis verbis nicht die verschiedenen Zustände (Varianten) von Organübertragung.

Was gar nicht geht, das ist die Formulierung:„Sie entspricht hingegen dem sittlichen Gesetz und kann sogar verdienstvoll sein, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen.“
Hierbei kommt ein Nützlichkeitsaspekt zum Vorschein, der in einer ethischen Grundsatzfrage nichts zu suchen hat.

Der letzte Satz der Nr. 2296 ist wieder in Ordnung, hat aber nicht reflektiert (reflektieren können), dass die „Hirntod“-Definition nicht den Tod eines Menschen bedeutet. Der Gesetzgeber setzt nur ein Entnahmekriterium, keine Todesfeststellung.

www.kath.net/news/65100


2
 
 Elisabeth.Markowa 2. Oktober 2018 
 

Fortsetzung

Den möglichen Konsequenzen bin ich mir wohl bewusst. Ich würde aber lieber entlassen oder inkompetent stiegmatisiert werden, als die Gottes Gebote brechen. Aus diesem Grund mache ich nicht mit und würde auch meine Organe nach dem "Hirntod" nicht entnehmen lassen, weil ich gleich nicht möchte, wenn jemand anderer die Todsünde begeht. Die Organspende halte ich auf keinen Fall für ein Akt der Nächstenliebe, sondern für eine verschleierte Euthanasie.Ich bin aber Ärztin und Christin und habe meinem Herrn das Eid abgelegt, mich immer für das Leben einzusetzen.


4
 
 Elisabeth.Markowa 2. Oktober 2018 
 

Sehr geehrter Herr Prof. Spieker,

Als Intensivmedizinerin kann ich Ihnen nur vor meinem ganzen Herzen für Ihre klare Stellungnahme danken! Alles trifft ganz genau zu. Ich arbeite schon 16 Jahre und die letzte 12 Jahre muss ich ständig mit diesem Problem konfrontieren. Wenn es doch einmal der Öffentlichkeit vorgestellt würde, wie da alles genau ablauft, was für Handlungen wir Arzte dabei vollziehen, würde sich man tief erschrecken. Weil es sich genau um eine Art der Tötung des hoffnungslosen Sterbenden handelt, und zwar unmittelbar durch den aktiven Eingriff. Das wird entweder verschwiegen oder man wird dem Begriff Hirntod irregeführt. Das ist natürlich kein Tod des Menschen, nur der unumkehrbarer Ausfall des Hirnsfunktion bei der Schädigung des Hirngewebes. Die Diagnose ist ein Konstrukt, um die Transplantationsmedizin zu befördern. Viele Ärzte, nich nur ich, haben diese Bedenken geäußert, und ich persönlich immer ablehne, daran teilzunehmen. Auch unter der möglichen Bedrohung, entlassen zu werden.


5
 
 Rolando 2. Oktober 2018 
 

Hier klar ersichtlich

https://www.pater-pio.de/UserFiles/File/buch_gloria.pdf
unter der Einleitung, da sieht man, was passiert wäre, hätte sie Organe spenden wollen. Jetzt lebt sie!


2
 
 wedlerg 2. Oktober 2018 
 

Der Begriff "Sterbender" ist nicht ganz korrekt

Hier wird immer suggeriert, dass der "Organspender" unumkehrbar Sterbender ist. Das ist aber eine Folge der medzinischen Hybris, die davon ausgeht, dass der "Hirntote" nicht mehr zu retten ist. Diese Definition verzweckt den Menschen zum Ersatzteillager.

Der Organspender lebt! Denn würde er nicht mehr leben, wären seine Organe unbrauchbar. Das ist der klare Hintergrund.

Wer bereit ist, in einer solchen Situation sin Leben für andere zu geben, handelt groß. Wer einfordert, dass man alle ausschlachten lassen soll, die siechend "hirntot" sind, handelt hingegen verwerflich.


Bleiben wir also bei klaren Begriffen und klaren Wahrheiten.


4
 
  2. Oktober 2018 
 

Desinformation der Organspendewilligen

Allein das Spenden eines paarigen Organs (Nieren)oder Teile der Leber (bis60%) ist mit dem Überleben vereinbar. Diejenigen die dies freiwillig auf sich nehmen, mitsamt den Folgen die der Verzichts eines lebenswichtigen Organs nach sich zieht handeln großherzig.
Viele der Überlebensspender wissen leider wenig über die auftretenden nachteiligen Folgen, wie Schmerzen im Op-Bereich, Organinsuffizienz,undichte Stellen in den Gallengängen oder Infektionen, treten bei etwa 13 % der Leberspender auf.

Spendewillige nach dem eigentlichen Tod können eigentlich nur die Hornhaut ihrer Augen anbieten. Die Organausweise suggerieren tatsächlich dass die Organ- entnahme erst nach dem Tod erfolgt, Unterlassen wird der Hinweis, dass die Entnahme der Organe bereits vorher erfolgen muß die mit Schmerzen verbunden sein kann.
Anästhesisten stimmen der Entnahme ihrer eigenen Organe i. d. Regel nur unter der Voraussetzung einer Vollnarkose zu.


3
 
 Karlmaria 2. Oktober 2018 

ein tödlicher Eingriff in seinen Sterbeprozess

Und der Selbstmord ist von der Kirche auch verboten. Es ist ja so dass ein Sterbender noch viel mehr mitbekommt als viele glauben. Es gibt Berichte dass Sterbende die Vorbereitung ihrer Organentnahme mitbekommen haben. Das hat dann so einen Adrenalinschub ausgelöst dass der Sterbende schnell wieder einigermaßen gesund geworden ist. Es ist doch so dass gerade dieser Sterbeprozess ganz wichtig für unser ewiges Heil ist. Da entscheidet sich so viel. Es gibt zum Beispiel ein Gebet eines Papstes mit einem vollkommenen Ablass wenn man diese Schmerzen des Todes gläubig annimmt. Es kann sich wirklich viel entscheiden in diesen letzten Stunden. Insofern ist der Selbstmord sowieso verboten und die Zeit des Sterbens ist auch ganz wichtig für das ewige Heil. Wenn man in dieser Zeit den Barmherzigkeitsrosenkranz für den Sterbenden betet wird dieser Sterbende gerettet werden. Gerade war ich im Internet und es gibt da noch andere Beispiele dieser Art. Also lasst die Sterbenden nicht allein!


13
 
  2. Oktober 2018 
 

Sehr richtig!! Vielleicht steckt doch der Teufel hinter dieser Sache!

Lt. Forschern wurde festgestellt, dass wenn man einen Hirntoden Organe entnimmt dieser im Gehirn mit starken Schmerzen reagiert. Die Nichttoten spüren also noch schmerzen. Dies wird jedoch von der Medizin ignoriert, da eine Entnahme nur schwer möglich ist, wenn ein Mensch wirklich tot ist. Außerdem sollte der Christ, der seine Organe spendet es freiwillig machen können. Wenn er aber gar nicht gefragt wird, ob er das tun will, wo ist dann die gute Tat? Einen freiwilligen Geber hat Gott gern!

Es heißt man soll freiwillig geben. Wenn ich freiwillig zum Beispiel meinen Bruder eine Niere spende, dann ist es eine gute Sache.

Wen mir die Organe ohne zu fragen nach meinen Hirntod entnommen werden, wo habe ich da eine gute Sache vollbracht?

Ich habe es ja nicht aus freier Entscheidung getan. Außerdem kann ich auch nicht entscheiden, wer meine Organe bekommt.

Man möge nicht daran denken, dass in armen Ländern Organe sogar verkauft werden od. zwangsweise entnommen werden.


10
 
  2. Oktober 2018 
 

Der Katechismus ist eigentlich doch eindeutig!

Organverpflanzung ist sittlich unannehmbar, wenn der Spender oder die für ihn Verantwortlichen nicht im vollen Wissen ihre Zustimmung gegeben haben. Sie entspricht hingegen dem sittlichen Gesetz und kann sogar verdienstvoll sein, wenn die physischen und psychischen Gefahren und Risiken, die der Spender eingeht, dem Nutzen, der beim Empfänger zu erwarten ist, entsprechen. Die Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, ist selbst dann sittlich unzulässig, wenn es dazu dient, den Tod anderer Menschen hinauszuzögern. (KKK, Nummer 2296).


6
 

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