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| ![]() Malediven: Keine Religionsfreiheit für Nicht-Muslime auf Trauminseln27. Juli 2002 in Weltkirche, keine Lesermeinung Wer zum christlichen Glauben übertritt, riskiert Folter und verliert die Staatsbürgerschaft Frankfurt am Main (kath.net/idea) Die Einschränkungen der Religionsfreiheit stehen laut IGFM im Gegensatz zur UN-Menschenrechtscharta, die die Malediven kurz nach ihrer Unabhängigkeit 1965 unterzeichnet haben und deren Wahrung in offiziellen Erklärungen immer wieder betont werde. Auf den Malediven sind keine Kirchen erlaubt. Präsident, Minister und Parlamentsabgeordnete müssen Muslime sein. Die Nichtmuslime unter den rund 20.000 Gastarbeitern dürfen ihre Religion nur privat ausüben. Einheimische Muslime, die zum Christentum übertreten, verlieren per Gesetz die Staatsangehörigkeit und riskieren Verhaftung und Folter. Zwei zum Christentum übergetretene junge Frauen sind laut IGFM 1998 deswegen in kleinen Zellen inhaftiert worden und erst nach mehreren Monaten und internationalen Protesten freigekommen. Die Einheimischen der im 12. Jahrhundert islamisierten Inselgruppe sind zu über 99 Prozent Muslime. Der Anteil der Christen wird auf 0,2 Prozent geschätzt. Der seit 1978 diktatorisch regierende Präsident Gayoom ist laut Verfassung von 1997 oberste Autorität in der Verbreitung der islamischen Lehren. Walter Flick, Referent für Religionsfreiheit bei der IGFM: Christliche Touristen, die die Malediven bereisen, sollten bei Reisebüros nach Kirchen und öffentlichen Gottesdienstmöglichkeiten fragen oder ein anderes Reiseziel wählen. Immerhin stammen 80 Prozent der Auslandseinkünfte aus dem Tourismus. Jährlich suchen etwa 400.000 Urlauber auf den Malediven Erholung. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuVerfolgung
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