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Ein neuer Heiliger: Stanislaus Casimiritanus von Krakau

16. Oktober 2010 in Weltkirche, keine Lesermeinung
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Am kommenden Sonntag wird der Papst den polnischen Ordensmann Stanislaw Soltys (+ 1489) heiligsprechen. Vor allem Johannes Paul II. hat sich für die Verehrung des Augustiner-Chorherrn eingesetzt. Von Ulrich Nersinger


Krakau (kath.net) Geboren wurde Stanislaw Soltys (auch Stanislaus Casimiritanus genannt) am 27. September 1433 in Kazimierz, einer kleinen Stadt in der unmittelbaren Nähe Krakaus. Die Eltern waren angesehene Bürger des Ortes; der Vater gehörte lange Zeit dem Magistrat der Stadt an.

Die Familie vermittelte dem jungen Stanislaus eine tiefe Frömmigkeit, die er während des Besuches der Pfarrschule weiter pflegte. Die Heimatpfarrei zählte zum Krakauer Stift „Corpus Christi“ der Lateranensischen Chorherrenkongregation.

So war es nicht verwunderlich, dass er noch vor Beendigung seiner Universitätsstudien in das Noviziat des Stiftes eintrat. Nach der Profess und der Erlangung des Bakkalaureates wurde er 1462 zum Priester geweiht. Fünf Jahre später bekleidete er in der Stiftskirche das Amt des Predigers, dann auch das des Beichtvaters.

Durch seine Predigten und sein spirituelles Charisma gewann er schnell die Herzen der Gläubigen. Aus Kazimierz und Krakau kamen zahlreiche Menschen, um den Worten des begnadeten Chorherrn zu lauschen; besonders aus dem Umfeld der Universität fanden viele den Weg zu ihm.

Mit seiner Haltung und seinem Leben zeigte er, dass die Messe das Zentrum des religiösen Lebens eines jeden Christen ist. Für die Verbreitung und das richtige Verstehen des Eucharistischen Kultes erwarb er sich große Verdienste.

Im Kloster selbst setzte er sich für ein intensives Gebetsleben und eine strenge Einhaltung der Ordensdisziplin ein.

Über dieser geistig-geistlichen Arbeit vergaß er jedoch nicht die materiellen Nöte der Armen und Kranken; hier verrichtete er ein mühevolles und verzehrendes Apostolat.

Am 3. Mai 1489 verstarb der Krakauer Stiftsherr, der als Stanislaus Casimiritanus, als Mitgestalter des „felix saeculum“ (glückliches Zeitalter) Polens, in die Kirchengeschichte seines Landes eingehen sollte.


Die Entstehung des öffentlichen Kultes

Unmittelbar nach dem Ableben des Ordensmannes zogen Tausende von Pilgern aus Kazimierz und Krakau an sein Grab; auch viele Gläubige anderer Städte Polens kamen, um dem Toten Respekt und Verehrung zu zollen.

Noch vor Ablauf eines Jahres zählte man über hundert „Wunder“ und Gebetserhörungen, die der Fürbitte des Verstorbenen zugeschrieben wurden. Die Verehrung wuchs derart, dass man nach einer würdigen Begräbnisstätte suchte.

1503 erteilte Kardinal Jagiellonczyk die Erlaubnis, in einem Seitenschiff der Stiftskirche ein monumentales Grabmal zu errichten, „die Kapelle des Seligen Stanislaus“. Im Zuge einer großen Kirchenrenovierung ließ Propst Marcin Kloczynski die „Kapelle“ 1620 abreißen und an der gleichen Stelle einen Altar errichten, in dem zwölf Jahre später mit Gutheißung des Ortsoberhirten die sterblichen Überreste des Chorherrn beigesetzt wurden.

Von diesem Zeitpunkt an griff die Verehrung des Stanislaus Casimiritanus auf ganz Polen über. Der Name des „Seligen“ erschien in den Verzeichnissen der heiligen Schutzpatrone des Königreichs Polen und des Großherzogtums von Litauen. Der Magistrat von Kazimierz erhob ihn zum ersten Patron der Stadt und ließ Reliquien in den Turm des Rathauses überführen.

Die Bekanntheit des „Seligen“ ermöglichte den lateranensischen Chorherren Neugründungen in Polen und Litauen. Zu seinen Ehren wurden Dichtungen, Hymnen, Litaneien und Orationen verfasst. Es entstand ein eigenes Offizium, das nicht nur in Krakau, sondern auch in der ganzen lateranensischen Kongregation Verwendung fand.

Der Kult blieb lebendig und erlitt zu keiner Zeit eine Unterbrechung. Am 3. März 1969 verweilte der damalige Erzbischof von Krakau, Kardinal Karol Wojtyla, während einer Visitationsreise im Stift „Corpus Christi“, feierte am Altar des „Seligen“ Eucharistie und hielt eine vielbeachtete und richtungsweisende Predigt.

Mit markanten Worten hob er die vergangene und zukünftige Bedeutung des Stanislaus Casimiritanus für dessen Ordensfamilie, aber auch für die Erzdiözese von Krakau und Polen hervor. Am Schluss seiner Homilie betonte der Kardinal, dass es sicher zum Nutzen aller sei, sich an den Heiligen Stuhl zu wenden, um eine offizielle Bestätigung des Kultes zu erhalten.

Der Prozess „super cultu ab immemorabili praestito”

In einem Schreiben vom 26. August 1971 nahm der Obere der polnischen Provinz der Lateranenser die Anregung des Kardinals auf und bat diesen, das Nötige zu veranlassen, um einen Prozess für eine „confirmatio cultus“ (Kultbestätigung) einzuleiten.

Der Erzbischof entsprach dem Wunsch und setzte am 15. Dezember des Jahres eine Historikerkommission ein. Am 19. März 1986 schloss die Kommission ihre Arbeit mit einem zustimmenden Urteil ab und übergab Kardinal Franciszek Macharski die entsprechenden Unterlagen.

Der Krakauer Oberhirte erbat dann vom Heiligen Stuhl die Erlaubnis, einen Prozess “super cultu” (über die kultische Verehrung) führen zu dürfen. Am 16. Oktober des Jahres erteilten die Gottesdienstkongregation und das Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren ihre Zustimmung.

Die weiteren Schritte vollzogen sich schnell: Bischöflicher Prozess in Krakau vom 17. Dezember 1987 bis zum 27. Januar 1988, Präsentierung der Akten am 3. Februar 1988, zwei Tage später die Erlaubnis, mit der Causa in der Ewigen Stadt fortzufahren. Ein Jahr danach lag die „positio“, die entsprechende Dokumentation, den Gremien der römischen Behörde vor. In der Positio konnte noch ein wichtiges Dokument aufgenommen werden: Ein Schreiben des Papstes an den Erzbischof von Krakau anlässlich des 500. Todestages von Stanislaus Casimiritanus.

Unter dem Datum des 25. April 1989 schrieb der Heilige Vater, dass er darum bete, dass sich die Krakauer Ortskirche bald an der vollen Erhebung des Augustiner-Chorherrn zur Ehre der Altäre erfreuen könne: „Oro ut haec ecclesia mox gaudere possit de plena eius exaltatione ad honorem altarium“.

Sowohl bei der Sitzung der Historikerkommission (1991) als auch in der Versammlung der theologischen Experten der zuständigen römischen Behörde (1992) fiel das Urteil über die Positio mehrheitlich positiv aus. Nachdem der Plenarkongress der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren sein zustimmendes Urteil abgegeben hatte, erließ der Präfekt der Kongregation auf Wunsch des Papstes am 21. Dezember 1992 das Dekret über „super fama sanctitatis et virtutibus heroicis, necnon super cultu ab immemorabili praestito“ (über den Ruf der Heiligkeit und der heroisch gelebten Tugenden sowie des seit unvordenklicher Zeit bestehenden Kultes).

Am Sonntag der Osteroktav 1993 gestattete Papst Johannes Paul II. vor einer großen Menschenmenge, die sich auf dem Petersplatz versammelt hatte, den Krakauer Ordensmann als Seligen zu verehren.

Dem Wunsch vieler Gläubiger, den Augustiner-Chorherren der ganzen katholischen Welt als beispielhaften Christen vorzustellen, wird Papst Benedikt XVI. am kommenden Sonntag durch die Feier der Heiligsprechung nachkommen.

Foto: © nszafarze.pl, Erzdiözese Krakau


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