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Bonner Kirchenrechtler: Nicht automatisch exkommuniziert

6. Mai 2010 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
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"Kirchenaustritts"-Debatte geht weiter - Weitere Kirchenrechtler stellen sich hinter die Position des Freiburger Kirchenrechtlers Hartmut Zapp - In Rom liegte Beschwerde eines deutschen Katholik vor, der ebenfalls aus der "Körperschaft" der Kirche au


Bonn (kath.net)
Die Diskussion rund um das Gerichtsurteil im Zusammenhang mit der Möglichkeit des "Kirchenaustritts" geht weiter. In Rom selber liegt seit einigen Monaten eine Beschwerde eines deutschen Katholiken vor, der am 17. Dezember 2009 aus Protest gegen das Engagement der Kirchen bei einer Versicherungsgesellschaft aus der "Körperschaft" der Kirche austrat. Gegenüber kath.net meinte Andreas Janker: "Sie mögen sich vielleicht fragen, ob ich "ausgetreten bin", weil ich mit 48 Jahren, römischkatholisch, auf einmal meinen Beitrag für die Kirche nicht mehr leisten möchte oder vom Glauben abgefallen bin? Um es gleich vorwegzunehmen, beides trifft keineswegs zu! Ich bin nur aus der Körperschaft der Kirche ausgetreten, weil ich persönlich drastisch erfahren musste, dass die Kirche(n) in Gestalt der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH einer der größten Versicherungsmakler in Deutschland ist!" Dies sei für eine "pervertierte christliche Wertvorstellung".

Janker erklärte dann, dass nach seinem "Austritt" auf Anfrage das Taufregister mit einem "rechtswidrigen Vermerk" erhielt, wo dann der nicht von ihm erklärte bzw. stattgefundenen Austritt aus der Glaubensgemeinschaft festgestellt wurde. "Unter dem Hinweis auf die vom Papst approbierten Normen des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte vom 13. März 2006 und dass demnach keines der Kritererien in meinem Fall für den Formalakt der Kirchendefektion gegeben ist und dass auch keinerlei Tatbestände vorliegen, die eine Exkommunikation rechtfertigen, bat ich den in meinem Fall zuständigen Regensburger Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller, "dafür Sorge zu tragen, dass der durch seine Kirchenbehörde erfolgte rechtswidrige, päpstlicher Anordnung zuwiderlaufende Vermerk in meinem Taufregister umgehend gelöscht wird!" Passiert ist daraufhin nichts, Janker hat sich daraufhin an die Bischofskongregation gewandt.


Unterstützung für die Position vom Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp kommt auch vom Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke, der die Position von Zapp in einem Interview mit den "Stuttgarter Nachrichten" für "sehr einleuchtend" hält. Lüdecke erklärte, dass der Freiburger Erzbischof Zollitsch erneut ein Problem hätte, falls Zapp noch einmal ohne Zusatz aus der Kirche "austreten" würde. Lüdicke sieht ebenfalls eine Diskrepanz zwischen der Position der Bischöfe und Rom. In einem Schreiben aus dem Jahr 2005 wurde festegellt, dass man den Abfall von der Kirche vor dem Ordinarius (Bischof/Generalvikar) oder vor dem Pfarrer erklären müsse. Dies sei in Deutschland derzeit nicht der Fall. „Dort muss man das vor dem Amtsgericht oder Standesamt tun. Somit gilt laut diesem Schreiben der ,Austritt’ nicht als Abfall von der Kirche. Außerdem wurde klar gestellt, dass ein solcher Formalakt des Abfalls nicht nur einen juristisch-administrativen Charakter hat (der Austritt aus der Kirche im melderechtlichen Sinne mit den entsprechenden zivilen Wirkungen), sondern sich als wirkliche Trennung von den konstitutiven Elementen der Kirche darstellt: Er setzt daher einen Akt der Apostasie, der Häresie oder des Schismas voraus. Lüdicke meint dazu: "Erst recht kann man nicht, wie die deutschen Bischöfe dies meinen tun zu können, solche Ausgetretene für exkommuniziert halten".

Die Position der Bischöfe, dass ein Austritt automatisch den Ausschluss von den Sakramenten nach sich ziehe, wird auch von Thomas Schüller, Kirchenrechtler an der Uni Münster, kritisch betrachtet wie die "Welt" berichtet. Dieser hat Zweifel an der Verbindlichkeit einer bischöflichen Erklärung zum kirchlichen Finanzwesen aus dem Jahr 1969, mit der eine Art Rechtstradition begründet werden soll. Dieses Papier, so sagte Schüller der WELT, sei "kein rechtlich relevanter Text, sondern eine einfache Erklärung ohne normative Wirkung". Es gebe in Deutschland kein partikulares Strafgesetz, in dem die Exkommunikation als Folge des Austritts aus der Körperschaft Kirche festgehalten sei.


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Lesermeinungen

 athanasius 7. Mai 2010 

Zwangsabgabe

@Pachomius
Ja, natürlich. Mit deutschsprachigem Raum meinte ich auch die Schweiz und auch Österreich. Die dortigen Diskussionen betreffend der Kirchensteuer waren in dieser Woche auch der Presse zu entnehmen.


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 Ehrlinger 6. Mai 2010 

Segen oder Unheil vor dem Amtsgericht

Was für ein Zeichen von Sekularisierung ist es, wenn die Unterschrift unter dem Formular eines Amtsgerichts über Segen oder Unheil entscheiden kann. Allein wenn der Glaube daran fehlt, fällt diese so schwerwiegende Tatsache scheinbar nicht ins Gewicht.

Die Kirche hat den deutschen Bischöfen diesen Umstand klarzumachen versucht:

„Der Abfall von der katholischen Kirche muss, damit er sich gültig als wirklicher actus formalis defectionis ab Ecclesia darstellen kann, auch hinsichtlich der in den zitierten Canones vorgesehenen Ausnahmen, konkretisiert werden in: a) einer inneren Entscheidung, die katholische Kirche zu verlassen; b) der Ausführung und äußeren Bekundung dieser Entscheidung;
c) der Annahme dieser Entscheidung von seiten der kirchlichen Autorität.

Und ferner: „7. In jedem Fall bleibt klar, dass das sakramentale Band der Zugehörigkeit zum Leib Christi, der die Kirche ist, aufgrund des Taufcharakters ein ontologisches Band ist, das fortdauert und wegen des Aktes oder des Tatsache des Abfalls nicht erlischt.“


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 Kathole 6. Mai 2010 
 

@Pachomius

Die Schweiz zählt doch sicher auch zum \"deutschsprachigen Raum\", von dem athanasius sprach. Die Schweiz hat zwar noch 3 weitere Sprachregionen, doch ist die Kirchenfinanzierungsstruktur wohl kaum auf dem Mist des französischen oder gar italienischen Sprach- und Kulturkreises der Schweiz gewachsen, da den angrenzenden Ländern solches völlig unbekannt ist. Das kann nur deutschschweizer Mentalität und Geschichte entsprungen sein.


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 Kathole 6. Mai 2010 
 

@dalet

Die Kirche als eine Solidargemeinschaft zu beschreiben, wie eine Versicherung, ein Interessenverband oder Verein, bei denen man durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrags Anspruch auf festgelegte Leistungen erhält, ist eine aus dem Kirchensteuerdenken entstandene typisch deutsche Sicht der Kirche, die aber theologisch völlig unzureichend ist.

Theologisch viel besser beschreibt die Kirche das Bild vom mystischen Leib Christi, innerhalb dessen es einen regen Austausch von Gütern, in erster Linie Gnaden, gibt.

Das, hierzulande ungestraft mögliche, Verkünden von Häresien in der deutschen Ortskirche schädigt den Leib Christi ungleich mehr als jede nicht gezahlte finanzielle Unterstützung.

Richtet ein Katholik seine finanzielle Unterstützung an Gemeinschaften, die für die Neuevangelisierung Deutschlands arbeiten, anstatt an seine Diözese, die damit in erster Linie kirchenzerstörerische Kräfte, wie den BDKJ, ZDK, antikatholische PA\'s usw. fördert, so fügt er dem mystischen Leib Christi damit nicht nur keinen Schaden zu, sondern hilft diesem damit sogar gleich doppelt: Durch Unterlassung des Bösen einerseits und durch gleichzeitiges Tun des Guten andererseits.

Die deutschen Diözesen selbst geben für die Neuevangelisierung ja so gut wie gar kein Geld aus, weil sie entweder deren Notendigkeit überhaupt bestreiten, oder diese allenfalls als nebenächliches Hobby einzelner Freaks betrachten.

Wichtig ist für die deutschen Diözesen hingegen die Aufrechterhaltung eingefahrener kostspieliger Strukturen, unabhängig von deren geistlichem Nutzen und Bezug zum zentralen Verkündigungsauftrag der Kirche.


2
 
 uwato 6. Mai 2010 

dalet: Worüber .....

Na ja, schwarz weiß sind auch zwei Farben, wenn auch unbunt. Und was denn jetzt, Rom oder Deutschland ?


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 Pachomius 6. Mai 2010 
 

Zwangsabgabe

@ athanasius

@ athanasius
Sie schreiben:
\'Interessant ist, dass es diese nicht biblische Zwangsabgabe nur im deutschsprachigen Raum gibt - sonst nirgends auf der Welt.\'
Zitatende.

Das stimmt so nicht ganz. Bereits andernorts in kathnet habe ich – ich glaube, gestern - auf die Schweiz verwiesen, die neben der bischöflich organisierten RKK eine laizistische staatskirchenrechtliche Parallelorganisation namens \'Röm.-Kath. Landeskirche\' kennt, die mit dem Recht zur Kirchensteuererhebung ausgestattet ist. Die Folge: Die Bischöfe sind finanziell von diesem Konstrukt abhängig. Ich möchte die Details nicht wiederholen, kann aber auf Wunsch meinen entsprechenden Beitrag nochmals hier reinstellen.


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 dalet 6. Mai 2010 

Worüber diskutieren wir hier eigentlich?

Wir führen hier eine ganz und gar theoretische Debatte über die innerkirchlichen Konsequenzen des staatlich vorgesehenen Kirchenaustritts.
Jemand verweigert die Kirchensteuer und verlässt die Solidargemeinschaft. Wie reagiert die darauf? Indem sie die Gliedschaftsrechte beschneidet: Exkommunikation. Sicher kann man trefflich diskutieren, ob diese als Tatstrafe oder besser als Spruchstrafe eintreten sollte.

Aber das wahre Problem ist ein anderes: die Beugestrafe geht ins Leere. Die Menschen, die austreten, haben sich von der Gemeinschaft der Kirche meilenweit entfernt und den allermeisten ist ihre Exkommunikation, in welcher Form auch immer, ziemlich egal.


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 Kathole 6. Mai 2010 
 

Besonders traurig ist...

... am o.g. Fall des aus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Kirche ausgetretenen Laien Janker, daß hier selbst bei einem ansonsten als papsttreu gehandelten Bischof, dem Regensburger Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller, die Papsttreue offenbar dann schnell aufhört, wenn es ans Eingemachte, sprich ans Geld, geht.

Haben wir also überhaupt noch einen einzigen umfassend papsttreuen und damit tatsächlich voll katholischen Bischof in Deutschland, einen, der keine deutschen Sonderlehren vertritt, die im Gegensatz zur Weltkirche stehen, sei es hinsichtlich \"Humanae Vitae\", Exkommunikation bei staatlichem \"Kirchenaustritt\" oder anderen Fragen?

Oder werden wir deutschen Katholiken bereits von lauter Schismatikern und Häretikern auf den Bischofsstühlen regiert, die sich nur noch in Zahl und Umfang der von ihnen vertretenen antikatholischen Sonderlehren voneinander unterscheiden?

Herr, baue Deine auf dem Felsen Petri gegründete Kirche in den deutschen Landen wieder neu auf, die hinter einer imposanten materiellen und institutionellen Kirchensteuerfassade geistlich in Trümmern darnieder liegt!

Herr, reiße Du selbst diese Fassade nieder, mit der unsere deutschen Hirten beständig sich selbst und die ganze Weltkirche betrügen, frei nach dem Motto, \"Alles im Griff auf dem sinkenden Schiff\"!


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 uwato 6. Mai 2010 

Keine Kirchensteuer = Exkommunikation

Diese seit Jahren bekannten unterschiedlichen Aussagen von Rom und den deutschen Bischöfen zum Thema Kirchenaustritt mußten ja eines Tages zum Problem werden. Mich wundert es nur, dass dies solange gedauert hat. Jetzt, nach dem man in Deutschland bisher den Kopf in den Sand gesteckt hat, muß die DBK jetzt m.E. sehr rasch reagieren und es besteht die Gefahr, dass bei einer Neubewertung der deutschen Haltung in dieser Frage in der Eile handwerkliche Fehler gemacht werden.


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 Tadeusz 6. Mai 2010 

Hoffnung

Werde ich es noch erleben, dass der böse Geist aus der deustchen Kirche vertrieben wird?
Den Geist, den wir mit der Kirchensteuer konsequent am Leben halten?


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