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Deutsche Bischöfe: Summorum Pontificum wird umgesetzt

26. September 2008 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Die Bischofskonferenz hat am Freitag eine Umfrage zu Messfeiern in der außerordentlichen Form des Ritus veröffentlicht - Deutsche Übersetzung des Exorzismus-Rituale angenommen - Gegen Verlegung des Friedenszeichens in der Heiligen Messe.


Bonn (www.kath.net)
Erzbischof Robert Zollitsch, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), hat am Freitag bei einer Pressebericht die Ergebnisse der Herbst-Vollversammlung der DBK in Fulda präsentiert.

KATH.NET dokumentiert Auszüge aus der Erklärung:

"Zur öffentlichen Diskussion über den Bau von Moscheen“:

Erstens: Die deutschen Bischöfe erinnern an die Grundsätze über die Rechte der Religionen in Staat und Öffentlichkeit, die schon das Zweite Vatikanische Konzil in aller Klarheit dargelegt hat. Unzweifelhaft gehört zur Religionsfreiheit in dieser Sicht auch das Recht der Muslime auf den Bau würdiger Moscheen.

Zweitens: Die Genehmigung von Moscheebauten in Deutschland darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass den Christen in muslimischen Ländern in gleicher Weise Möglichkeiten zur Errichtung von Kirchen eingeräumt werden. Gerade weil wir Christen die Einschränkungen der Religionsfreiheit in muslimisch geprägten Ländern ablehnen und verurteilen, setzen wir uns nicht nur für die Rechte der dortigen Christen ein, sondern auch für die Rechte der Muslime bei uns. Mit Nachdruck richten die deutschen Bischöfe jedoch die Erwartung an die hier lebenden Muslime, sich in ihren Ursprungs- oder Heimatländern für die Rechte der Christen und der Kirchen einzusetzen. Das aktive Bekenntnis zur Religionsfreiheit der anderen – wo immer diese auch leben mögen – ist ein unerlässlicher Teil jenes Konsenses, der freundschaftliche Beziehungen zwischen Christen und Muslimen in Deutschland zu begründen vermag.

Drittens: In einer demokratischen Gesellschaft können und dürfen konkrete Moscheebau-Projekte nicht der öffentlichen Diskussion entzogen werden. Die deutschen Bischöfe verurteilen jedoch alle Bestrebungen, Sorgen und Ängste der Bevölkerung politisch zu instrumentalisieren. Kritik ist erlaubt, Hetze nicht. Auch in kontroversen Debatten muss der Geist eines gedeihlichen Zusammenlebens herrschen.

Viertens: Das Recht auf den Bau würdiger Moscheen bedeutet nicht, dass bei den Entscheidungen die konkreten Umstände außer Acht gelassen werden dürfen. Grundsätzlich sollten religiöse Bauten nicht zum Ausdruck von Machtansprüchen oder Rivalität missbraucht werden. Gerade bei repräsentativen Projekten sind die möglichen Auswirkungen auf die Anwohner sowie die städtebaulichen und sozial-geographischen Entwicklungsperspektiven in die Planungen einzubeziehen. Moscheen sollten sich in die vorhandene Umgebung einfügen und gewachsene Baustrukturen (z.B. Denkmäler und städtebauliche Ensembles) nicht beeinträchtigen. Die Herausbildung einseitiger Bevölkerungsstrukturen sollte vermieden werden. Es bedarf deshalb in jedem Einzelfall auch kluger Verhandlungen und Entscheidungen darüber, in welchem Umfang Versammlungs- und Schulungsräume, Geschäftslokale und Büros für Dienstleistungen in einen Moscheebau einbezogen werden sollen.
Fünftens: Um des gesellschaftlichen Friedens willen ist es erforderlich, dass die Planungen für ein Moscheebau-Projekt langfristig angegangen werden und durch intensive Diskussionen mit der Wohnbevölkerung und mit den Behörden vorbereitet werden. In der Vergangenheit haben Moscheevereine und Kirchengemeinden wiederholt gut zusammengearbeitet, um Probleme im lokalen Umfeld zu bewältigen. Die katholische Kirche in Deutschland wird auch weiterhin bestrebt sein, Menschen mit ihren unterschiedlichen Interessen und Sorgen zusammenzuführen und Beiträge zu einem friedlichen und gedeihlichen Zusammenleben unter den Bedingungen religiöser Pluralität in unserer Gesellschaft zu leisten.

Änderung des Personenstandsrechts zum 01.01.2009 - Verhältnis zwischen kirchlicher und ziviler Eheschließung neu zu bestimmen

Mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsrechts am 01.01.2009 steht die Kirche vor der Aufgabe, das Verhältnis zwischen kirchlicher und ziviler Eheschließung neu zu bestimmen. Grundsätzlich sind die Bischöfe weiterhin an einem engen Zusammenhalt interessiert, weil das Eheversprechen ohne die bürgerlichen Rechtsfolgen nur schwer eingelöst werden kann. So würden beispielsweise Eheleute, die nur kirchlich getraut sind, nach staatlichem Recht weiterhin als unverheiratet gelten, sie würden keinen gemeinsamen Familiennamen führen dürfen, gemeinsame Kinder würden als Kinder unverheirateter Eltern gelten und die Ehepartner hätten gegenseitig keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche und Rentenansprüche.


Die Vollversammlung hat sich nach intensiver Diskussion dazu entschieden, im Rahmen der kirchlichen Ehevorbereitung ein „Nihil obstat“ (lat.: „es steht nichts dagegen“) für Brautpaare einzuführen, die vor der kirchlichen Trauung nicht bürgerlich heiraten. Das Ehevorbereitungsprotokoll und eine Erklärung der Brautleute, dass sie über das Fehlen rechtlicher Wirkungen einer kirchlichen Trauung im staatlichen Bereich belehrt worden seien, werden sodann dem (Erz-)Bischöflichen Ordinariat zur Erteilung des „Nihil obstat“ zugeleitet. Entsprechende Formulierungsvorschläge werden derzeit erarbeitet.

Zur Lage christlicher Minderheiten im Irak, in China und in Indien

Die Vollversammlung hat sich in den zurückliegenden Tagen wiederholt mit der Lage christlicher Minderheiten in verschiedenen Teilen der Welt auseinandergesetzt.
Die deutschen Bischöfe bedauern, dass sich die Innen- und Justizminister der Europäischen Union bei ihrem gestrigen Treffen noch nicht auf eine Kontingentlösung für die Aufnahme verfolgter religiöser Minderheiten aus dem Irak verständigt haben. Mit der Entscheidung, eine Beobachtermission zu entsenden und im November das Thema der irakischen Flüchtlinge erneut aufzugreifen, wurde die Tür für eine humanitäre Lösung allerdings offengehalten. Wir hoffen deshalb weiterhin, dass sich die europäischen Staaten zu einer großzügigen Aktion, die dem Selbstverständnis Europas gerecht wird, entschließen können.

Umfrage zur Messfeier in der außerordentlichen Form des römischen Ritus in den deutschen Diözesen

Im August 2008 hat das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz eine Umfrage über die Häufigkeit und Verbreitung von Messfeiern in der außerordentlichen Form des Ritus durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass die Normen und Anregungen des Motu proprio Summorum Pontificum in den deutschen Diözesen aktiv aufgenommen und umgesetzt worden sind. Dem vorhandenen Wunsch der Gläubigen und Priester nach einer Möglichkeit zur Messfeier in der außerordentlichen Form wird weitestgehend entsprochen: Die Zahl der Orte, an denen solche Messfeiern stattfinden, wurde seit 2006 verdreifacht und liegt bei 98 (2006: 31 Orte). Die Zahl der Priester, die als Zelebranten zur Verfügung stehen, hat sich im selben Zeitraum nahezu verdoppelt von 78 auf 145. Die größte Zunahme ist bei der Gruppe der Diözesanpriester zu verzeichnen (2006: 46, 2008: 101). Auf diese Weise steht an Sonn- und Werktagen insgesamt ein Angebot auf breiter Ebene zur Verfügung, das den geistlichen und liturgischen Bedürfnissen Rechnung trägt. Die Teilnehmerzahlen in den einzelnen Orten zeigen, dass dieses Angebot insgesamt weiterhin nur eine sehr begrenzte Zahl von Gläubigen wahrnimmt.



Pastorale Einführung zum Rituale „Die kirchliche Begräbnisfeier“

Voraussichtlich am 1. Adventssonntag 2009 erscheint im deutschsprachigen Gebiet eine überarbeitete Ausgabe des Rituale „Die kirchliche Begräbnisfeier“. Die Neuauflage war angesichts der vielfältigen pastoralen Erfahrungen seit der letzten Ausgabe von 1972/1973 notwendig geworden. Um die Einführung zu fördern und Hilfen für einen sachgerechten Umgang mit dem neuen liturgischen Buch zu geben, wurde eine Pastorale Einführung erstellt. Die Bischöfe stellen ausdrücklich fest, dass die Kinder, die nach dem Willen der Eltern getauft werden sollten, jedoch vor der Taufe verstorben sind, grundsätzlich ein kirchliches Begräbnis erhalten. Die bisher notwendige Zustimmung des Ortsordinarius im Einzelfall kann damit entfallen.

Vertrag von Lissabon

Weiter ging er auf den Vertrag von Lissabon zur Reform der Europäischen Union ein, auf den sich die Staats- und Regierungschefs im Oktober 2007 geeinigt haben. Die Bischofskonferenz steht dieser Reform der Europäischen Verträge trotz mancher Defizite grundsätzlich positiv gegenüber. In ihr haben auch der Kirchenartikel und damit der Dialog der EU mit den Kirchen Berücksichti­gung gefunden. Sie unterstützt ausdrücklich die Ratifikation des Vertrags von Lissabon, wenngleich die Situation nach der Ablehnung Irlands schwieriger geworden ist.
Einen Schwerpunkt des Berichts bildete die Schöpfungsverantwortung. Insbesondere der Klimawandel stellt die Gesellschaft vor große Herausforderungen und darf nicht verharmlost werden. Der von der Kommission herausgegebene Expertentext „Der Klimawandel: Brennpunkt globaler, intergenera­tioneller und ökologischer Gerechtigkeit“ (2006) stieß auf große öffentliche Resonanz. Er wurde auch in einer englischen Fassung publiziert und der Päpstlichen Kommission Justitia et Pax sowie zahlreichen Bischofskonferenzen in der ganzen Welt zur Verfügung gestellt.
Die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (ComECE) hat mit Wirkung vom 1. Oktober 2008 mit dem polnischen Priester und Professor für Politische Wis­senschaften Dr. Piotr Mazurkiewicz ein neuer Generalsekretär gewählt.

Liturgie: Exorzismus-Rituale und Handreichung zur deutschen Übersetzung

Die Vollversammlung hat die deutsche Übersetzung des Rituale für den Exorzismus De Exorcismis et Supplicationibus quibusdam („Exorzismen und Bittgebete“) von 1999 angenommen. Nach Zustimmung der Gottesdienstkongregation (Rekognoszierung) soll er in der Reihe deutschsprachiger Ritenbücher veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung soll von einer erläuternden Handreichung begleitet werden, die zu einem besseren Verständnis des Textes beitragen will. Ein Entwurf wird derzeit von der Glaubenskommission erstellt und voraussichtlich im Frühjahr 2009 vorliegen.
Inoffizielle Übersetzungen des Exorzismus-Rituale von 1999 sind bereits seit einigen Jahren im Buchhandel erhältlich.

Liturgie: Stand der Arbeiten am Gemeinsamen Gebet- und Gesangbuch

Vor knapp vier Monaten ist die Erprobungsphase des neuen Gemeinsamen Gebet- und Gesangbuchs zu Ende gegangen. Zwischen dem 1. Advent 2007 und Pfingsten 2008 war in 190 ausgewählten repräsentativen Pfarreien der deutschsprachigen Diözesen eine Probepublikation des „Gotteslob“ getestet worden. Wir sind froh über die große Resonanz und möchten ausdrücklich allen Beteiligten dafür danken: Mehr als 15.000 Menschen haben ihre persönlichen Bewertungen zu Gesängen, Gebeten, Texten und zur Gestaltung des Buches abgeben. Zurzeit werden die Ergebnisse ausgewertet.
Im Jahr 2001 hatten die Deutsche und die Österreichische Bischofskonferenz beschlossen, das 1975 eingeführte Gemeinsame Gebet- und Gesangbuch (GGB) zu überarbeiten. Das neue „Gotteslob“ soll zugleich Liturgie- und Hausbuch sein. Im ersten Teil des Buches sind eine umfangreiche Gebetssammlung sowie Hinweise zu häuslichen Feiern geplant. Der zweite Teil beinhaltet Messgesänge, Lieder, Litaneien und Psalmen. Der dritte Teil dient den Gottesdienstlichen Feiern.

Liturgie: Frage der Verlegung des Friedenszeichens in der Heiligen Messe

Die römische Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat alle nationalen Bischofskonferenzen gebeten, zu einer möglichen Verlegung des Friedenszeichens in der Heiligen Messe Stellung zu beziehen. Gegenwärtig tauschen die Gläubigen den Friedensgruß vor der Kommunion aus. Zur Diskussion gestellt wurde eine Verlegung an die Stelle zwischen dem Allgemeinen Gebet und der Gabenbereitung. Die Vollversammlung hält eine Verlegung aus theologischen, liturgischen und pastoralen Gründen für nicht sinnvoll und spricht daher die Empfehlung aus, von einer Verlegung abzusehen. Stattdessen sollten die Bemühungen fortgesetzt werden, eine würdige Form des Friedenszeichens in der liturgischen Praxis zu gewährleisten.

Schule und Wissenschaft: Zur Situation des Religionsunterrichts in Berlin

Die Einführung des für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Faches Ethik in den Sekundarschulen zum Schuljahr 2006/2007 hat die Stellung des Religionsunterrichts in Berlin geschwächt. Die Bürgerinitiative „Pro Reli e.V.“ verfolgt das Ziel, über ein Volksbegehren einen Wahlpflichtbereich (konfessioneller) Religionsunterricht/Ethik an den Berliner Schulen einzurichten. In der am Montag (22.09.2008) gestarteten zweiten Phase des Volksbegehrens müssen bis zum 21. Januar 2009 170.000 Unterschriften gesammelt werden. Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt die Initiative und unterstützt nachdrücklich den Erzbischof von Berlin, Georg Kardinal Sterzinsky, in seinen Aktivitäten zur Verbesserung der Situation des Religionsunterrichts in Berlin. Die Bischöfe unterstreichen nochmals die Bedeutung des schulischen Religionsunterrichts, der in den meisten Bundesländern als ordentliches Lehrfach unterrichtet wird und hohe Akzeptanz bei Eltern wie Schülern erfährt. Am 4. Dezember werden das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz und das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschlands (EKD) in Berlin einen Kongress zur Bedeutung der religiösen Bildung in Schule und Gesellschaft veranstalten.

Zum Erziehungs- und Bildungsauftrag katholischer Kindertageseinrichtungen

Der Vorsitzende der Kommission für Erziehung und Schule, Erzbischof Hans-Josef Becker (Paderborn), hat der Vollversammlung eine geplante Erklärung zum Erziehungs- und Bildungsauftrag katholischer Kindertageseinrichtungen vorgestellt. Der Textentwurf verortet Kindertageseinrichtungen im Spannungsfeld von Familie, Kirche, Schule und Öffentlichkeit und erläutert die familienunterstützende Bedeutung sowie das Bildungsverständnis der katholischen Einrichtungen. Die Erklärung knüpft an die Diskussion um die Bildungspläne der Länder für den Elementarbereich an und verdeutlicht das katholische Profil der kirchlichen Einrichtungen. Mit Blick auf die religiöse Pluralität, die auch in katholischen Kindertageseinrichtungen zum Alltag gehört, wird eine differenzierte Religionspädagogik vorgeschlagen. Sie verbindet die Aufgabe, katholische Kinder im Glauben der Kirche zu beheimaten, mit Offenheit und Respekt für andersgläubige Kinder und deren Eltern.

Reformationsgedenken 2017

Der Vorsitzende der Ökumenekommmission, Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller (Regensburg), hat der Vollversammlung über das bevorstehende Reformationsgedenken 2017 und die vorbereitende Dekade berichtet. Für die Deutsche Bischofskonferenz hat vergangenen Sonntag Bischof Dr. Gerhard Feige (Magdeburg) an der Eröffnungsfeier der „Lutherdekade“ in Wittenberg teilgenommen. Die katholische Kirche wird sich an verschiedenen Initiativen und Projekten beteiligen, die auch dazu beitragen sollen, die ökumenische Dimension der Reformation zu fördern, das Reformationsgeschehen in universalkirchlicher Perspektive zu beleuchten und auf den gesamten Gang der Kirchengeschichte zu beziehen. Wenn es gelingt, gemeinsam das Reformanliegen der Reformation zu würdigen und zu einem gemeinsamen Lutherverständnis zu kommen, würde das die Ökumene einen großen Schritt nach vorne bringen.


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