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Erzbistum Freiburg: Zapp ist Mitglied der Römisch-Katholischen Kirche

20. Februar 2008 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Erzbistum Freiburg gegenüber kath.net: "Aussagen zur Wirkung des 'Kirchenaustritts' von Zapp sind unrichtig"


Freiburg (www.kath.net)
Das Erzbistum Freiburg hat am Mittwoch in einer Stellungnahme gegenüber KATH.NET die Aussagen des deutschen Kirchenrechtlers Hartmut Zapp zurückgewiesen, in der dieser gemeinte habe, dass das Bistum Freiburg seinen Körperschaftsaustritt nicht als Kirchenaustritt werte. Zapp hatte 2007 vor der zuständigen staatlichen Behörde seinen Austritt aus der „Körperschaft des öffentlichen Rechtes römisch-katholische Kirche“ erklärt. Gleichzeitig gab der Kanonist den Kirchenbehörden bekannt, seine Erklärung sei keineswegs als "Kirchenaustritt" zu verstehen. KATH.NET berichtete.

In der Erklärung des Bistums wird jetzt festgestellt, dass die Mitteilung von Prof. Dr. Hartmut Zapp über die Position der Erzdiözese Freiburg zur Wirkung seines „Kirchenaustritts" unrichtig sei. "Die Erzdiözese Freiburg geht davon aus, dass die Erklärung von Prof. Zapp über den Kirchenaustritt beim Standesamt seiner Heimatgemeinde den Anforderungen des staatlichen Rechts nicht genügt. Er hatte dabei entgegen § 26 Abs. 1 Satz 2 Kirchensteuergesetz Baden-Württemberg einen Zusatz angebracht. Das Kirchensteuergesetz verbietet Zusätze bei der Erklärung über den Kirchenaustritt. Deswegen ist Prof. Zapp Mitglied der Römisch-Katholischen Kirche.", betonte das Bistum gegenüber kath.net



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