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| ![]() Erzbistum Freiburg: Zapp ist Mitglied der Römisch-Katholischen Kirche20. Februar 2008 in Deutschland, keine Lesermeinung Erzbistum Freiburg gegenüber kath.net: "Aussagen zur Wirkung des 'Kirchenaustritts' von Zapp sind unrichtig" Freiburg (www.kath.net) In der Erklärung des Bistums wird jetzt festgestellt, dass die Mitteilung von Prof. Dr. Hartmut Zapp über die Position der Erzdiözese Freiburg zur Wirkung seines Kirchenaustritts" unrichtig sei. "Die Erzdiözese Freiburg geht davon aus, dass die Erklärung von Prof. Zapp über den Kirchenaustritt beim Standesamt seiner Heimatgemeinde den Anforderungen des staatlichen Rechts nicht genügt. Er hatte dabei entgegen § 26 Abs. 1 Satz 2 Kirchensteuergesetz Baden-Württemberg einen Zusatz angebracht. Das Kirchensteuergesetz verbietet Zusätze bei der Erklärung über den Kirchenaustritt. Deswegen ist Prof. Zapp Mitglied der Römisch-Katholischen Kirche.", betonte das Bistum gegenüber kath.net Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuKirchensteuer
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