
Am Aschermittwoch Beginn der Fastenzeitvor Minuten in Aktuelles, keine Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Beginn der 40-tägigen Fastenzeit bis Ostern
Informationen der Kirche über das Fasten
Wien-Fulda (kath.net/bpf) Am Aschermittwoch beginnt die vierzigtägige Fastenzeit, mit dersich katholische Christen auf das Fest der Auferstehung Jesu von den Totenvorbereiten. Zum Beginn dieser "österlichen Bußzeit" wird nach alterTradition den Gottesdienstbesuchern als äußeres Zeichen der Bußgesinnung dasAschenkreuz aufgelegt. Seinen Namen hat der "Aschermittwoch" von der Praxis öffentlicher Buße, wiesie die Kirche einstmals kannte: Die Büßer legten ein Bußgewand an undwurden mit Asche bestreut. Schon in der Antike und im Alten Testament warAsche Symbol der Nichtigkeit und Vergänglichkeit. Im 10. Jahrhundert entfieldann die öffentliche Kirchenbuße. Was blieb, war der Ritus derAschenbestreuung. Etwa seit Ende des 11. Jahrhunderts wurde dazu die Ascheder im Vorjahr am Palmsonntag benutzen Palmzweige verwandt. Bis zum heutigenTag lassen sich katholische Christen im Aschermittwoch-Gottesdienst mitAsche ein Kreuz auf die Stirn zeichnen - sichtbares Zeichen für dieVergänglichkeit allen Lebens: "Bedenke, Mensch, dass Du Staub bist undwieder zum Staub zurückkehrst." Der Aschermittwoch ist neben dem Karfreitagheute auch der einzige vorgeschriebene strenge Fast- und Abstinenztag in derkatholischen Kirche. An ihm soll sich der Gläubige gemäß der kirchlichenBußpraxis nur einmal satt essen und auf Fleischspeisen verzichten. In der Fastenzeit lädt die Kirche alle Gläubigen ein, sich durch Buße undUmkehr auf die Feier des Todes und der Auferstehung Christi vorzubereiten.Bereits das Konzil von Nicäa (325) kannte eine vierzigtägigeVorbereitungszeit auf das Fest der Auferweckung Jesu von den Toten. Vorbildhierfür war Jesus selbst, der nach der Taufe im Jordan 40 Tage auf Nahrungverzichtete, wie die Evangelisten Matthäus und Lukas berichten. Ursprünglichstand nicht der Aschermittwoch, sondern der sechste Sonntag vor Ostern amAnfang der "Quadragesima". Doch die Kirche konnte sich den Sonntag nur alsFesttag vorstellen, an dem man folglich auch nicht fastete. So wurdeoffenbar schon im sechsten oder siebten Jahrhundert der Beginn derFastenzeit vom sechsten Sonntag vor Ostern auf den vorhergehenden Mitwochfestgelegt. Die 40 Tage waren damit gewahrt. Sie spielen schon im AltenTestament eine große Rolle: Vierzig Tage verbrachte Mose auf dem Berg, umGottes Gebote entgegenzunehmen. Vierzig Tage wanderte Elia fastend undbetend durch die Wüste, bis er am Horeb Gott in geheimnisvoller Weiseerfahren durfte. Viele Christen beginnen am Aschermittwoch zeichenhaft und ganz bewusst ihre"Fastenzeit", indem sie sich beispielsweise in freier Entscheidungvornehmen, bis Ostern auf Alkohol, Rauchen oder Süßigkeiten zu verzichten.In ihren Weisungen zur kirchlichen Bußpraxis unterstreichen die deutschenBischöfe ausdrücklich den Sinn eines solch besonderen persönlichenFastenopfers. Sie sehen die Bedeutung der Fastenzeit darin, sich selbst undden eigenen Lebensstil so zu ändern, "dass durch Besinnung und Gebet,heilsamen Verzicht und neue Sorge füreinander, Christus wieder mehr Raum inunserem Leben gewinnt". Die Bischöfe heben besonders Wert und Zeugnis desgemeinsamen Freitagsopfers hervor, das verschiedene Formen annehmen könne:Verzicht auf Fleischspeisen, der nach wie vor sinnvoll und angemessen sei,spürbare Einschränkung im Konsum, besonders bei Genussmitteln, Dienste undHilfeleistungen für den Nächsten. Durch Fasten, Gebet, Umkehr und Bußesollen die Christen ihrem Leben neuen Sinn geben. Nicht zuletzt laden dieBischöfe zum Empfang des Bußsakramentes ein. Informationen über das Fasten (am Aschermittwoch) aus dem Kirchenrecht: Canon 1249: "Alle Gläubigen sind, jeder auf seine Weise, aufgrund göttlichen Gesetzes gehalten, Buße zu tun; damit sich aber alle durch eine bestimmte gemeinsame Beachtung der Buße miteinander verbinden, werden Bußtage vorgeschrieben, an welchen die Gläubigen sich in besonderer Weise dem Gebet widmen, Werke der Frömmigkeit und der Caritas verrichten, sich selbst verleugnen, indem sie die ihnen eigenen Pflichten getreuer erfüllen und nach Maßgabe der folgenden Canones besonders Fasten und Abstinenz halten. Canon 1250: "Bußtage und Bußzeiten für die ganze Kirche sind alle Freitage des ganzen Jahres und die österliche Bußzeit." Canon 1251: "Abstinenz von Fleischspeisen oder von einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz ist zu halten an allen Freitagen des Jahres, wenn nicht auf einen Freitag ein Hochfest fällt: Abstinenz aber und Fasten ist zu halten an Aschermittwoch und Karfreitag." Canon 1252: "Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis Zum Beginn des sechzigsten Lebensjahres. Die Seelsorger und die Eltern sollen aber dafür sorgen, daß auch diejenigen, die wegen ihres jugendlichen Alters zu Fasten und Abstinenz nicht verpflichtet sind, zu einem echten Verständnis der Buße geführt werden." Canon 1253: "Die Bischofskonferenz kann die Beobachtung von Fasten und Abstinenz näher bestimmen und andere Bußformen, besonders Werke der Caritas und Frömmigkeitsübungen, ganz oder teilweise an Stelle von Fasten und Abstinenz festlegen." Am Montag ab 21.00 CHAT zum Thema "Fasten" mit Johannes M. Schwarz Foto: (c) EWTN 
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