Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vom Elend der Fürbitten
  2. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  3. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  4. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  5. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  6. EuGH-Urteil: Deutscher Kirchenaustritt kein automatischer Kündigungsgrund
  7. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  8. Theologe Thomas Söding: „Es braucht eine katholische Internationale!“
  9. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  10. Realitätsverlust im Bistum Chur
  11. BDKJ Nordrhein-Westfalen will Verbot der AfD
  12. Muslime wählen SPD und Linke, Christen wählten CDU
  13. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  14. Bischof Elbs ermutigt zur Beichte: "Herz ordnen und sich auf Ostern vorbereiten"
  15. Der entschärfte Gott

Verbot von Gehsteigberatungen ist eine unnötige Kriminalisierung von Betern und Beratern

7. Juli 2024 in Prolife, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ärzte für das Leben e.V.: Bundestagsbeschluss, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist massiver Eingriff in Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Lebensrechtlern genauso zu gewähren sind wie etwa Umwelt- und Klimaschützern.


Berlin (kath.net/Aktion Lebensrecht für Alle) Zum vom Bundestag beschlossenen Verbot der Beratung von Schwangeren vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen erklärten Priv.-Doz. Dr. Dr. Kai Witzel und Julia Kim, Vorstand der Ärzte für das Leben, am Freitag in Berlin:

Der Beschluss des Bundestags, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Lebensrechtlern genauso zu gewähren sind wie etwa Umwelt- und Klimaschützern. Das zur Rechtfertigung dieser Grundrechtseinschränkungen angeführte Ziel, damit „Belästigungen“ von ärztlichem Personal in Abtreibungseinrichtungen zu unterbinden, ist eine Fata Morgana.  Jedes Gericht, das sich bisher mit Verfahren zur sogenannten „Gehsteigbelästigung“ befasst hat – bis hin zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig – hat feststellen müssen, dass diese angeblichen „Belästigungen“ weder in Zahl noch in Ausmaß rechtlich zu beanstanden wären. Selbst im Verlauf der Anhörung der Bundesregierung zum Gesetzesvorhaben konnte kein Fall einer solchen „Belästigung“ geschildert werden, noch konnten Zeugen benannt werden, die dergleichen selbst erlebt hätten. Die Behauptung, friedlich für das Recht auf Leben eintretende Menschen hinderten ärztliches Personal in Abtreibungseinrichtungen an ihrer Berufsausübung, ist an den Haaren herbeigezogen: Wäre das tatsächlich ein Problem, wären die Medien voll gewesen von Berichten über solche Vorfälle. Vielmehr konnten Ärzte so ungestört arbeiten, dass sie die Abtreibungszahlen innerhalb von zwei Jahren im zweistelligen Prozentbereich steigern konnten. Die zudem auch noch angeführte Behauptung, es käme „zunehmend“ zu Vorfällen von „Belästigungen“, konnte daher die Bundesregierung auf Anfrage hin auch nicht mit Zahlen belegen.


Das hinter diesem Gesetzesvorhaben stehende Frauenbild ist zudem erschütternd. Während einerseits seitens der Befürworter von Abtreibungen häufig behauptet wird, Frauen schritten selbstbestimmt zur Abtreibung, die schließlich auch nichts anderes sei als die Entfernung von unerwünschtem „Schwangerschaftsgewebe“, so wird mit diesem Gesetz das Bild einer schwachen, beinflussbaren Frau gezeichnet, die auf dem Weg zur Abtreibung durch eine Handvoll Lebensrechtler völlig aus dem Gleichgewicht geworfen wird. Und auch für ärztliches Personal in Abtreibungseinrichtungen gilt: Wer zutiefst überzeugt ist, Frauen in existenzieller Not mit einer Abtreibung zu helfen, und darin nichts weiter sieht als die Entleerung einer Gebärmutter, der wird die Aussage von Lebensrechtlern, hier handele es sich um vorgeburtliche Kindstötung, bestenfalls belächeln. Dass Ärzte in Abtreibungseinrichtungen sie stattdessen aber als Behinderung ihrer Arbeit und Belästigung betrachten zeigt daher vor allem eins: Sie wissen, was sie tun.

Angesichts dieser Tatsachen drängt sich der Verdacht auf, dass es der Bundesregierung nicht um den Schutz von ärztlichem Personal geht, sondern um die Stigmatisierung und Kriminalisierung von Menschen, die für das fundamentalste Menschenrecht überhaupt eintreten: Das Recht auf Leben.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE - 25. MÄRZ!!!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  4. "Er hat meine Pläne durchkreuzt": Warum der Teufel Angst vor Johannes Paul II. hatte
  5. Realitätsverlust im Bistum Chur
  6. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  7. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  8. Heimisch sein im Vatikan - Papst Leo XIV. wohnt wieder in der klassischen Papstwohnung
  9. Vom Elend der Fürbitten
  10. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  11. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  12. Einladung zur Novene zum Hl. Josef
  13. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  14. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  15. Papst bezieht diesen Samstag seine Wohnung im Apostolischen Palast

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz