Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Grazer Theologin Martina Bär: ‚Gott ist im Grunde transgender’
  2. Diplomatische Krise nach Papstworten zu Abtreibung in Belgien
  3. Theologe Johannes Hartl ungewohnt scharf: „Sonntagsgottesdienst zum Abgewöhnen gestern“
  4. Kein Diakonat der Frau
  5. Weihesimulation in Rom am Rande der Synode UND am Ende wartet die Exkommunikation!
  6. Hollerich: Alternativen zur kirchlichen Machtpyramide gesucht
  7. 21 künftige Kardinäle im Kurzporträt
  8. Afrikanische Bischöfe suchen Leitlinien für Umgang mit Polygamie
  9. CDU will Aufenthaltsverbot für 'Judenhasserin' Greta Thunberg in Deutschland!
  10. Papst: Von der Leyen brachte mich zum Nachdenken über Frauenrolle
  11. Es geschehen Zeichen und Wunder!
  12. Die Synode in Rom und das Kirchenvolk - Ein plumper Etikettenschwindel!
  13. USA: 21-jähriger Basketballprofi wird Priester
  14. „Erledigt Netanjahu das Terrorregime im Iran, geht er als großer Staatsmann in die Geschichte ein“
  15. Warum Satan vor Maria zittert

EuGH: Religionswechsel nach Flucht kann Asylgrund sein

2. März 2024 in Österreich, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein aus dem Iran geflohener Mann, der in Österreich zum christlichen Glauben übertrat, erhielt zwar subsidiären Schutz, wurde auf Basis der heimischen Rechtslage aber automatisch nicht als asylberechtigter Flüchtling anerkannt


Luxemburg (kath.net/KAP) Ein Asylantrag in der EU aufgrund eines Religionswechsels nach dem Verlassen des Herkunftslandes kann nicht automatisch als missbräuchlich abgelehnt werden. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Urteil am Donnerstag klar. In dem konkreten Fall geht es um einen 2015 nach Österreich geflüchteten Iraner, dessen erstes Schutzgesuch abgewiesen wurde und der bei einem zweiten Antrag 2019 geltend machte, sich zwischenzeitlich zum Christentum bekehrt zu haben. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien hat den EuGH-Richtern die Causa im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt.


Die österreichischen Behörden hatten im Zuge der Prüfung des Folgeantrags des Iraners anerkannt, dass der Mann "aus innerer Überzeugung" Christ geworden sei, er diesen Glauben aktiv lebe und deshalb bei einer Rückkehr in den Iran mit Verfolgung rechnen müsse. Sie gewährten ihm jedoch nur subsidiären Schutz und eine befristete Aufenthaltsberechtigung, aber keine Anerkennung als Asylberechtigter, da er die Verfolgungsgefahr nach Verlassen seines Herkunftslandes selbst geschaffen habe.

Die Entscheidung der Behörden in Wien erfolgte auf Basis einer Bestimmung im österreichischen Asylgesetz, die die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund eines Folgeantrags davon abhängig macht, dass der von dem Betroffenen selbst geschaffene neue Umstand "Ausdruck und Fortsetzung einer bereits im Herkunftsland bestehenden Überzeugung ist".

Nach geltendem EU-Recht, das durch die sogenannte Anerkennungsrichtlinie (auch: Qualifikationsrichtlinie) geregelt wird, ist laut dem nunmehrigen EuGH-Entscheid in einem solchen Fall aber nicht automatisch davon auszugehen, dass eine Missbrauchsabsicht vorliegt oder der Antragsteller das Asylverfahren instrumentalisieren will. Vielmehr sei jeder Folgeantrag individuell zu prüfen.

Wenn, wie im vorliegenden Fall des Iraners von den österreichischen Behörden festgestellt, der Betroffene glaubhaft machen könne, "aus innerer Überzeugung" konvertiert zu sein und diese Religion zu praktizieren, schließe dies eine Missbrauchsabsicht aus. Sofern ein solcher Antragsteller die in der Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen erfülle, sei ihm die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, urteilte der EuGH.

Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
(www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Theologe Johannes Hartl ungewohnt scharf: „Sonntagsgottesdienst zum Abgewöhnen gestern“
  2. Es geschehen Zeichen und Wunder!
  3. Kein Diakonat der Frau
  4. Diplomatische Krise nach Papstworten zu Abtreibung in Belgien
  5. Weihesimulation in Rom am Rande der Synode UND am Ende wartet die Exkommunikation!
  6. 21 künftige Kardinäle im Kurzporträt
  7. „Meine Freunde in Nordisrael erleben seit einem Jahr fast täglichen Raketenbeschuss durch Hisbollah“
  8. „Das ist Leben. Auf dieser Erde… Danke Jesus“
  9. Zählen Uriel und Raguel zu den Erzengeln?
  10. Warum Satan vor Maria zittert
  11. Grazer Theologin Martina Bär: ‚Gott ist im Grunde transgender’
  12. Gänswein weihte am Samstag zwei Neupriester im Stift Heiligenkreuz
  13. Erschreckend: In Spanien 2023 erstmals über 100.000 Abtreibungen, Anstieg um 4,9 % Prozent
  14. Afrikanische Bischöfe suchen Leitlinien für Umgang mit Polygamie
  15. #UnbornLivesMatter: Tausende bei Marsch fürs Leben in Wien 2024

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz