Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  2. Denn sie wissen nicht, was sie fordern
  3. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  4. Die US-Bischöfe fördern die natürliche Familienplanung
  5. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  6. Vatikan: Neues Café auf Kuppel des Petersdoms öffnet im Herbst
  7. Gänswein wird 70: Kirchenkarriere wohl noch nicht am Ende
  8. Neues Video bringt Sea-Watch unter schweren Verdacht: Zusammenarbeit mit bewaffneten Schleusern?
  9. 'Weihnachten im Juli': Der Gedenktag der Heiligen Drei Könige
  10. Vatikan dementiert Berichte über Ende des Rupnik-Verfahrens
  11. Deutsches Auswärtiges Amt verzichtet auf Genderschreibweise
  12. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  13. Papst ruft zu christlichem Lebensstil im Urlaub auf
  14. Nach dem WM-Krimi um 3. Platz - England- und Frankreich-Stars vereint im Gebet
  15. Papst bleibt in Bewegung: Dritter Ausflug von Castel Gandolfo aus

Illinois: Sieg für Gewissensfreiheit von Krankenschwester

27. Februar 2022 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Kündigung von Sandra Mendoza Rojas, die eine Mitwirkung an Abtreibungen ablehnt, war laut Gericht unzulässig. Die Entscheidung könnte zum Präzedenzfall werden.


Illinois (kath.net/LifeNews/mk)

Sandra Mendoza Rojas, eine Krankenschwester aus Illinois, die von ihrem Krankenhaus wegen ihrer ablehnenden Haltung zur Abtreibung gekündigt worden war, hat vor Gericht erfolgreich dagegen geklagt und 374.000 $ als Entschädigung zugesprochen bekommen. Rojas, eine fromme Katholikin, hatte sich geweigert, eine neue Vorgabe umzusetzen, wonach Krankenschwestern darin ausgebildet werden, Frauen auf der Suche nach Abtreibungsmöglichkeiten zu helfen. „Mein Beruf ist mehr als nur ein Job, es ist eine noble Berufung, Leben zu schützen und keinen Schaden anzurichten“, begründete die Krankenschwester ihre Entscheidung.


Das Gericht sah die Gewissensfreiheit der Katholikin als verletzt an. Ihr Rechtsvertreter betonte, dass es sich um einen Präzedenzfall in Illinois handele, der sich auf andere im Gesundheitsbereich Beschäftigte, deren Gewissensfreiheit in Gefahr ist, auswirken werde. Die zugesprochene Entschädigung werde andere öffentliche und private Gesundheitsdienstleister abschrecken, ihre Mitarbeiter aus solchen Gründen zu kündigen. Tatsächlich ist es bereits seit den 1970ern, als die Abtreibung in den USA zugelassen wurde, für öffentlich finanzierte Spitäler unzulässig, Mitarbeiter zu diskriminieren, die eine Mitwirkung an einer Abtreibung verweigern. Das Gesetz muss jedoch, wie der vorliegende Fall zeigt, oft durchgesetzt werden.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Pro-Life

  1. Trump: Jeder Mensch vom „allmächtigen Gott“ mit einem unveräußerlichen Recht auf Leben ausgestattet!
  2. "Wir müssen jedes Leben schützen"
  3. Trump begnadigt 23 Lebensschützer – „Es ist eine große Ehre, dies zu unterzeichnen“
  4. Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
  5. ALfA: Ohne Recht auf Leben gibt es überhaupt keine Rechte
  6. Studie zweifelt an Sicherheit und Datengrundlage von Abtreibung
  7. Polen bleibt Pro-Life
  8. Pro-Life-Song unter Top 5 bei iTunes
  9. „Für die Grundrechte von Frauen und vorgeburtlichen Kindern ist es ein schwarzer Tag“
  10. ,Du kannst dein Baby behalten!‘






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  3. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  4. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  5. Denn sie wissen nicht, was sie fordern
  6. Gänswein wird 70: Kirchenkarriere wohl noch nicht am Ende
  7. DANKE JUSTIN! - Kanadischer Sänger bringt Stadion während WM-Finale mit „Halleluja“ zum Schweigen!
  8. Vatikan: Neues Café auf Kuppel des Petersdoms öffnet im Herbst
  9. Krebs und Paradies – Das Leben des 17-jährigen David Buggi
  10. Nach dem WM-Krimi um 3. Platz - England- und Frankreich-Stars vereint im Gebet
  11. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  12. Kardinal Burke: ‚Die Synodalität muss gestoppt werden‘
  13. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  14. Erzdiözese Wien bestätigt Pensionierung von Dompfarrer Faber
  15. Birkenstock springt auf "Nun Girl Summer"-Trend auf: Animierte Filz-Nonne in Birkenstock-Sandalen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz