![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Erzbischof Schick ruft Katholiken und Protestanten zur gegenseitigen Amts-Anerkennung auf23. November 2021 in Deutschland, 21 Lesermeinungen Pressemeldung des Erzbistums wörtlich: „Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick ruft zur gegenseitigen Anerkennung von Ämtern, von Eucharistie und Abendmahl in der katholischen und evangelischen Kirche auf.“ Bamberg (kath.net) Das Erzbistum Bamberg schreibt in einer Presseaussendung wörtlich: „Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick ruft zur gegenseitigen Anerkennung von Ämtern, von Eucharistie und Abendmahl in der katholischen und evangelischen Kirche auf. Das sei das Ziel, dazu müssten weitere theologische, historische und pastorale Konsense in den Konfessionen angestrebt werden, sagte Schick in einem Grußwort zur Landessynode der evangelisch- lutherischen Kirche in Bayern am Montag. ‚Die versöhnte Verschiedenheit ist das Ziel der ökumenischen Bemühungen. Sie weiß um die gleichen Wurzeln und die unterschiedlichen Entfaltungen und um die Versöhnung, die darin besteht, das gemeinsame Fundament anzuerkennen und sich über die verschiedenen Entwicklungen zu freuen.‘“ Auf kath.net-Presseanfrage antwortete Harry Luck, Pressesprecher des Erzbistums Bamberg: „Danke für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Grußwort von Erzbischof Schick bei der evangelischen Landessynode. Ergänzend zu unserer gestrigen Pressemitteilung, die im Wortlaut von Erzbischof Schick autorisiert ist“, schickte der Pressesprecher ein Video des Grußwortes mit, „Sie dürfen daraus gerne zitieren. Dem hat Erzbischof Schick nichts hinzuzufügen.“ Hintergrundinfo: Katholische (und übrigens auch orthodoxe) Geistliche haben eine sakramentale Weihe zum Bischof, Priester oder Diakon erhalten. Protestantische Geistliche in den evangelischen Landeskirchen erhalten dagegen vor Ort eine Ordination, das ist eine Beauftragung, die nicht einmal von ferne mit einer katholischen, sakramentalen Weihe vergleichbar ist, sondern dem allgemeinen Priestertum aller Gläubigen entspringt. Von den beiden evangelischen Sakramenten Taufe und Abendmahl wird katholischerseits ausschließlich die Taufe anerkannt. Wer aus der evangelischen Tradition zur katholischen Kirche konvertiert, legt das katholische Glaubensbekenntnis ab und empfängt die Erstbeichte, die Erstkommunion und die Firmung. Ein evangelischer Pastor kann (muss aber nicht) die katholische Diakonen- und Priesterweihe empfangen, dazu kann ihn der Papst vom Zölibat dispensieren. Auch die Unterschiede zwischen der katholischen Eucharistie und dem evangelischen Abendmahl sind eklatant, auch wenn es natürlich evangelische Christen gibt, die das evangelische Abendmahl in hoher persönlicher Frömmigkeit empfangen. Zu unterscheiden von der „Anerkennung“ von Ämtern ist die „Achtung“ – „Respekt“, wie es Erzbischof Schick im Grußwort nennt – vor einem Verantwortungsträger in einer nichtkatholischen christlichen Gemeinschaft sowie jedem weiteren evangelischen Mitchristen, ihm oder ihr stehen selbstverständlich Achtung und Respekt zu. Eine „Anerkennung“ evangelischer Ämter – also des „Amtes“ des Pastors, des Prädikanten und (falls vorhanden) des Landesbischofs – würde zur sofortigen Aufweichung des katholischen Verständnisses des Weihesakramentes führen. Obendrein würde diese Anerkennung die faktische Öffnung des katholischen Weiheamtes für Verheiratete und Frauen notwendig nach sich ziehen. Da erst neulich ähnliche Forderungen vom „Synodalen Weg“ erhoben worden waren, stimmt die Forderung des Bamberger Erzbischofs äußerst nachdenklich. VIDEO: Grußwort von Erzbischof Schick bei der Synode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Bayern, ab Minute 45,14 Mehr dazu auf kathtube:Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |