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Heftige Kritik an geplanter Strafbestimmung gegen „religiösen Extremismus“

9. Februar 2021 in Österreich, 9 Lesermeinungen
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Geplantes Anti-Terror-Paket in Österreich: Die Justizministerin will damit alle Religionen an die Kandare nehmen, was von Juristen und Religionsvertretern scharf kritisiert wird.


Wien (kath.net/mk) Der neue Straftatbestand der „religiös motivierten extremistischen Verbindung“, der im von der österreichischen Regierung geplanten Anti-Terror-Paket enthalten ist, wurde von namhaften Juristen heftig kritisiert, wie die „Presse“ berichtet. Vertreter von Richtern und Staatsanwälten verwiesen darauf, dass die vom neuen Tatbestand umfassten Straftaten schon nach jetzigem Recht strafbar seien, es bestehe daher keine kriminalpolitische Notwendigkeit dafür. Außerdem könne der Wortlaut des neuen Paragrafen leicht zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen führen. Sogar zahlreiche Universitätsprofessoren und ein Höchstrichter verwiesen auf die vielen unklaren Begriffen der Strafbestimmung.


Bestraft werden soll die Teilnahme an einer Vereinigung, die die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung von Österreich durch eine rein religiös begründete Gesellschafts- und Staatsordnung ersetzen will, und sich dabei gegen bestehende Gesetze auflehnt oder eigene Gesetze durchzusetzen versucht.

Die österreichische Bischofskonferenz kritisierte den ausschließlichen Fokus auf Religion in der neuen Bestimmung: Religion werde dadurch auf eine diffuse Bedrohung und Gefahr für die allgemeine Sicherheit reduziert und damit stigmatisiert. Die Ursachen extremistischer Denkmuster seien aber in den wenigsten Fällen ausschließlich religiös begründet. Die Erläuterungen zum Gesetzesvorhaben könnten außerdem dahingehend missverstanden werden, dass jeder Versuch einer politischen und gesellschaftlichen Einflussnahme durch Religionsgesellschaften per se verboten wäre. Die Trennung von Staat und Kirche sei aber keinesfalls so zu verstehen, dass der Kirche jede Einflussnahme auf die politische und gesellschaftliche Willensbildung untersagt wäre.

Eine ähnliche Stellungnahme gab der evangelische Oberkirchenrat ab. Die Zeugen Jehovas  äußerten die Sorge, dass ihre Gegner sie nach dem neuen Straftatbestand anzeigen könnten. Sogar Amnesty International forderte dessen Streichung wegen seiner Unbestimmtheit und seines Eingriffes in die Religionsfreiheit.

Der Gesetzesentwurf ist als Reaktion auf den Terroranschlag in Wien am vergangenen 2. November entstanden. Kultusministerin Raab meinte, dass sich die neue Strafbestimmung gegen jene radikalen Muslime richte, die eine Scharia-Ordnung einführen wollen. Die grüne Justizministerin Zadić jedoch betonte, dass der neue Paragraf bewusst ALLE religiös motivierten Extremisten erfasse. „Momentan haben wir zwar eher Probleme mit islamischen Strömungen, aber Gesetze sollen über Jahre halten und wer weiß, was dann ist“, sagte sie gegenüber der „Presse“.

 


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