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USA: Diözese Brooklyn klagt gegen diskriminierende Covid-19-Verordnung

19. November 2020 in Weltkirche, keine Lesermeinung
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Kirchen und Gotteshäuser seien praktisch geschlossen, während bestimmte Wirtschaftsbetriebe selbst in den Zonen mit stärkster Einschränkung offen halten dürfen. Die Diözese sieht darin einen Verstoß gegen das Recht auf freie Ausübung der Religion.


New York City (kath.net/jg)

Die römisch-katholische Diözese Brooklyn (US-Bundesstaat New York) hat sich laut Berichten von US-Medien an den Obersten Gerichtshof der USA gewandt, um eine Aufhebung der Einschränkungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu erreichen. Die von Gouverneur Andrew Cuomo erlassene Verordnung enthalte eine ungerechtfertigte Diskriminierung der Kirche, heißt es in der Klageschrift.

 

Die Diözese vergleicht die Einschränkungen die für Gotteshäuser gelten mit der im Vergleich dazu großen Freiheit, welche die Verordnung Branchen einräumt, die als „wesentlich“ eingestuft werden. Die Verordnung enthält eine Ampelregelung, die je nach Infektionsgeschehen bestimmten Zonen bestimmte Farben zuordnet.


 

Kirchen und andere Gotteshäuser würden de facto geschlossen, während Branchen, die der Gouverneur für wesentlich halte, ohne Zugangsbeschränkungen offen halten dürften, kritisiert die Diözese. Dazu zählen nicht nur Supermärkte und Tierhandlungen, sondern auch Baumärkte und Maklerbüros. Diese Regelung gilt in roten Zonen, in denen die Einschränkungen am stärksten sind.

 

In orangefarbenen Zonen dürfe die überwiegende Mehrheit „nicht-wesentlicher“ Läden einschließlich großer Kaufhäuser ohne Einschränkungen offen halten. Kirchen sei das nicht möglich. Gottesdienste dürfen in roten Zonen mit maximal zehn Teilnehmern gefeiert werden. In orangefarbenen Zonen dürfen höchstens 25 Personen an einem Gottesdienst teilnehmen, in gelben Zonen darf ein Gotteshaus höchstens zur Hälfte besetzt sein, stellt die Diözese Brooklyn fest.

 

Die Diözese kritisiert, dass sie von massiven Einschränkungen betroffen sei, obwohl es bei Gottesdiensten zu keiner Häufung von Covid-19 Fällen gekommen ist. Alle Hygieneregeln, die seit der Öffnung der Kirchen vor einigen Monaten vorgegeben waren, seien umgesetzt worden, heißt es in der Klageschrift.

 

Die Diözese Brooklyn sieht in der unterschiedlichen Behandlung von Wirtschaftsbetrieben und der Kirche eine Diskriminierung. Tausende Gläubige in Brooklyn und Queens, den beiden Stadtteilen von New York City, welche die Diözese umfasst, sei das Recht entzogen ihre Religion frei ausüben zu dürfen. Das verstoße gegen den ersten Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten, welcher unter anderem die Freiheit der Religionsausübung garantiert.

 

Die Diözese hat bereits an einem Gericht niedriger Instanz gegen die Verordnung von Gouverneur Cuomo geklagt und verloren.

 


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