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Achtung Sprache!

15. Mai 2018 in Kommentar, 26 Lesermeinungen
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„Sprache kann aber auch verräterisch sein. Absichten entlarven kann sie und Signale aussenden. Gerade jetzt geht ein solches Signal aus dem deutschen Episkopat in die Welt und an die Welt.“ Kommentar von Peter Winnemöller


Paderborn (kath.net/Blog „katholon“/pw) Sprache ist etwas Wunderbares und zugleich fürchterlich.

Mit Sprache kann man aufbauen und niederreißen. Sprache kann loben und vernichten, ein Urteil fällen oder nicht.

Sprache kann aber auch verräterisch sein. Absichten entlarven kann sie und Signale aussenden.

Gerade jetzt geht ein solches Signal aus dem deutschen Episkopat in die Welt und an die Welt.

Bezüglich der von Rom einstweilen verhinderten Handreichung zur Interkommunion lautete die Direktive, man solle eine möglichst einmütige Regelung finden. Zu Recht wurde dies von Anfang an von vielen als eine butterweiche Formulierung empfunden. In der Tat wird genau diese Formulierung jetzt benutzt, um die Öffentlichkeit darauf vorzubereiten, dass die Handreichung wohl unverändert veröffentlicht werden wird.

Er stelle sich vor, so der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf im Interview mit dem „Kölner Stadtanzeiger“, dass wir über unsere Handreichung noch einmal so diskutieren, dass die Minderheit nicht das Gesicht verliere. Man dürfe, so der Bischof weiter, aber auch keinem der anderen mehr das Katholischsein absprechen. Die Logik der Unterstellung und des Verdachts, die vorgebe, die Mehrheitsposition sei lehramtlich – so wörtlich – nicht mehr in der Spur, wies der Bischof zurück.

Man könnte sagen, dass damit das Gezecker der gewöhnlichen Pastoralreferentin, der man klar macht, dass Buddha und Shiva nicht in der Allerheiligenlitanei erwähnt werden[HT für die Formulierung, die ich mal übernommen habe], nun im deutschen Episkopat angekommen ist. Das „Katholischesein absprechen“ … Wo sind wir hier eigentlich?


Es mag einen gruseln, wenn Mehrheit in der Lehre plötzlich Wahrheit und Vernunft zu domestizieren in der Lage ist. Da wird dann die Versammlung der Hirten zu der gesetzgebenden Macht, die sie dem Grunde nach nie sein kann. Natürlich kann nach geltendem Kirchenrecht jeder Bischof in eigener Verantwortung für seine Diözese entscheiden, ob er eine „Direktive der Konferenz“ in geltendes Recht in seinem Bistum umsetzt. Die Mediengesellschaft jedoch straft den ungeliebten Dissidenten garantiert ab.

Man hat deutlich gesehen, wie es den Bischöfen in der Öffentlichkeit erging, die sich – aus gutem Grund – weigerten, das dereformierte kirchliche Arbeitsrecht in ihrem Bistum in Kraft zu setzen. Der öffentliche Druck war enorm. Am Ende haben alle Bistümer das Arbeitsrecht eingeführt. Nun ist ein kirchliches Arbeitsrecht nicht heilsrelevant. So etwas gibt es in Deutschland auf Grund eines günstigen völkerrechtlichen Vertrages, dessen Bestimmungen teilweise Eingang in die Verfassung gefunden haben und der insgesamt in Deutschland geltendes Recht sind. Bevor man sich am Arbeitsrecht aufreibt, wäre eher zu überlegen, ob das wirtschaftliche Engagement der Kirche in der gegenwärtigen Form angemessen ist.

Doch wie ist das nun, wenn es an den Kern des Glaubens geht. An die Mitte unseres Glaubens, nämlich die Eucharistie? Da wird es sehr wohl heilsrelevant und es ist eine Nonsensaussage, wenn der Mainzer Bischof davon spricht, wir müssten Gott nicht schützen. Das wäre in der Tat absurd. Doch wie war das noch gleich mit den Sakramenten, die den Bischöfen und Priestern zu verwalten übertragen sind. Können die einfach so verschleudert werden.

Die evangelischen Christen können jeden zu ihrem Abendmahl einladen, denn:

Beim Abendmahl reinszenieren die Gläubigen, die um den Altar stehen, ­das letzte Mahl Jesu mit seinen Jüngern, bevor er sein Leben für seine Freunde gab. Ein Mahl mit dem, der die ohnmächtige Wut seiner Freunde überwand und sie versöhnlich stimmte. Burkard Weitz in Chrismon

Da gibt es keine Glaubensvoraussetzung, die zu erfüllen wäre. Man versammelt sich in großem Respekt zu einem erinnernden, rituellen Mahl, um eine trostreiche Szene aus dem Leben Jesu nachzustellen. Nur weil die Gefahr der Verwechselung entsteht, d.h. Außenstehende auf die Idee kommen können, das eine sei dem anderen gleich, ist es – und bleibt (!) – dem Katholiken verboten, am evangelischen Abendmahl teilzunehmen.

Das katholische Eucharistieverständnis lehrt unblutige Gegenwärtigsetzung des Kreuzesopfers Christi in der Eucharistie. Die konsekrierte Hostie wandelt sich substanziell in den Leib Christi, der Wein in das Blut Christi. Unseren Sinnen ist die Wahrnehmung des zu tiefst inneren Geschehens verwehrt. Das ist grundsätzlich bei Akten der Liebe der Fall, dass nur das Äußere wahrnehmbar ist, das Innere aber verborgen bleibt. Der Unterschied zu einem rituell-erinnernden Nachspielen eines Mahles sollte augenfällig sein.

Da ist auch keine Magie am Werk, wie Protestanten den Katholiken gerne vorwerfen. Es ist göttlicher Auftrag an die Apostel und apostolisch übertragene Vollmacht aus der geschieht, was geschieht. Der menschliche Anteil ist die Sprache, die die Wahrheit sagt: „Dies ist mein Leib“ – „Dies ist mein Blut“ und der klare Auftrag, Verantwortung zu übernehmen.

Jeder müsste verstehen, dass die katholische Eucharistie Golgotha gegenwärtig setzt, das protestantische Abendmahl eben genau das historische Abendmahl rituell erinnernd nachstellt. Das ist nicht kompatibel, das ist auch nicht angleichbar. Das ist sogar und hier einen Schmerz zu empfinden, ist mehr als nur berechtigt, trennend.

„Pro multis effundetur“ – diese Katechesen stehen noch aus. Das wäre Wahrnehmung der Verantwortung. Ökumenische Geschenke wider die Wahrheit ist Vergessen der Verantwortung.


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