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Im Ernstfall ist alles ein Einzelfall

26. Februar 2018 in Kommentar, 30 Lesermeinungen
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"Der neueste Einzelfallstreich ist die faktische Zulassung von Protestanten zur Kommunion. Man muß nur mit einem Katholiken verheiratet sein, schon geht das." - Der Montagskick von Peter Winnemöller


Linz (kath.net/pw)
Der Einzelfall ist die neueste pastorale Entdeckung der Bischöfe. Da fällt ein Tabu nach dem nächsten. Doch es fällt natürlich immer nur im Einzelfall. Realistisch ist wohl eher ,den Einzelfall hier als Hintertür zu betrachten. In der Praxis wird der Einzelfall wohl künftig den Regelfall dominieren und auf diesem Wege so manch ein Projekt interessierter Kreise in die kirchliche Praxis eindringen lassen.

Nachdem Amoris laetitia scheinbar – im Einzelfall, bitte! – endgültig Familiaris consortio abgeräumt hat, kommt der Zug nicht mehr zum Stillstand. Natürlich passiert das alles nicht in der Wirklichkeit, sondern nur in der veröffentlichten Meinung. Dieser aber ordnet sich ganz offensichtlich der eine oder andere Bischof einfach unter. Für den gewöhnlichen Katholiken empfiehlt es sich auch weiterhin, besser den Katechismus als die Tageszeitung in Glaubensfragen zu konsultieren.

Der neueste Einzelfallstreich ist die faktische Zulassung von Protestanten zur Kommunion. Man muss nur mit einem Katholiken verheiratet sein, schon geht das. Im Einzelfall! Der Vorsitzende der DBK, Reinhard Kardinal Marx, kündigte dazu auf der Abschlußpressekonferenz der DBK in der vergangen Woche eine Handreichung der Bischöfe an. Dabei war natürlich von einer ganzen Reihe Einschränkungen die Rede, welche die Seelsorger zu beachten haben. Keine Frage, so manch ein Protestant mag wirklich darunter leiden, nicht mit dem Partner gemeinsam zur Kommunion gehen zu können.


Bei 10 Prozent regelmäßigen Kirchgängern unter den Katholiken dürfte dann aber am Ende doch eine recht überschaubare Anzahl an tatsächlich relevanten Einzelfällen herauskommen. Es ist kaum anzunehmen, dass die Seelsorger vor Ort damit plötzlich nicht mehr fertig würden. Also muss die vermeintlich oberste Ebene der Kirche in Deutschland ran und eine Arbeitshilfe verfassen. Der Grad an Populismus solcher Maßnahmen erscheint geradezu lächerlich. Zum einen behält auch in Zeiten einer scheinbar omnipotenten und omnipräsenten Bischofsversammlung der einzelne Bischof die Jurisdiktion in seinem Bistum. Zum anderen kann auch die DBK universales Kirchenrecht nicht außer Kraft setzen.

Das Kirchenrecht bestimmt grundsätzlich, dass katholische Spender nur Katholiken die Sakramente gültig spenden. Darauf aufbauend legt der Codex Iuris Canonici eine Reihe von Ausnahmen vor, die jeder nachlesen kann. Die kirchenrechtliche Kommentarliteratur dürfte es jedem Seelsorger ermöglichen zu erkennen, ob im Einzelfall tatsächlich so eine Ausnahme vorliegt. Da ist die Frage erlaubt, warum aus dem Episkopat der Einzelfall plötzlich so große Aufmerksamkeit erfährt.

Die Ursache ist auf den zweiten Blick sehr leicht zu erkennen. In der gegenwärtigen weltkirchlichen Situation liegt die Ursache. Da hat der Papst mehrfach deutlich gesagt und durch geeignete Maßnahmen untermauert, dass der Ortskirchen – auch in der Lehre – eine höhere Verantwortung zukommen soll. Absicht des Papstes ist es, die Ortskirchen zu stärken. So weit, so gut. Eine starke Ortskirche wird durch mehr Verantwortung in der Tat gestärkt, denn wo der Glaube wächst und Früchte trägt, da regt Verantwortung das Wachstum eher noch an.

Eine schwache Kirche, die unter massivem Glaubensschwund zu leiden hat, wird unter der Last der Verantwortung vollends kollabieren. Der Spagat, in Deutschland noch für ein bis zwei Jahrzehnte die finanzstärkste Ortskirche der Welt zu stellen, steht im Kontrast zum gleichzeitigem völligen Wegbrechen der Glaubenssubstanz. Das alles passiert in einer Mediengesellschaft. Der Populismus soll es retten und wird so zum Ersatz für den Glauben. Nur so lassen sich die eigenwilligen Blüten erklären, die derzeit rund um die Kirche sprießen.

Archivfoto Peter Winnemöller


Foto (c) Michael Hesemann/kath.net


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