Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. VIVA IL PAPA - Robert Prevost ist Papst Leo XIV.
  2. Heiligenkreuzer Theologe Waldstein wehrt sich gegen Vorwürfe
  3. Kardinal Zen:„Wird der Heilige Geist euch sagen, dass er sich zwanzig Jahrhunderte lang geirrt hat?“
  4. Skandal in München
  5. Kardinal Müller: Der nächste Papst muss der Homo-Lobby die Stirn bieten
  6. Schönborn: Neuer Papst wird "heiliger und weiser Mann
  7. Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Woelki eingestellt
  8. US-Kardinal Dolan: Trumps Papstbild hinterlässt schlechten Eindruck
  9. 10 Entscheidungsfragen für den nächsten Papst
  10. Abt Jean Pateau OSB: „Auf die Einheit hinzuarbeiten bedeutet nicht, auf Uniformität hinzuarbeiten“
  11. Papst Leo XIV.: Der Schatz, den Christus der Welt schenkt. Dominus Iesus
  12. Unfassbar! Lebensschützer wegen Embryomodellen von evangelischen Kirchentag verbannt
  13. Papst Leo XIV. unterstützte als Bischof den „Marsch für das Leben“ und ist pro-life
  14. HABEMUS PAPAM - Robert Francis Prevost ist Papst - Leo XIV.!
  15. Mitten im Kulturkampf nimmt der Wokeismus noch mal Fahrt auf

Erzbischof Ladaria bestätigt überlieferte Ehelehre

4. Juli 2017 in Weltkirche, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kurz nach Ende der außerordentlichen Familiensynode 2014 betonte der damalige Sekretär und neue Präfekt der Glaubenskongregation die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe.


Rom (kath.net/rorate-caeli/jg)
Ein Beichtvater darf zivilrechtlich geschiedenen und wiederverheirateten Katholiken keine Lossprechung erteilen, so lange sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit dem neuen Partner leben. Das hat Erzbischof Luis Ladaria, der neue Präfekt der Glaubenskongregation, auf eine Anfrage eines französischen Priesters im Jahr 2014 geantwortet.

Ladaria zitiert in seiner Antwort eine Passage aus dem nachsynodalen Schreiben „Familiaris consortio“ von Papst Johannes Paul II. Dort heißt es wörtlich: „Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind.“ (FC 84)


Der Priester, der mit einem Fall dieser Art in der Beichte zu tun hat, solle daher folgende Aspekte berücksichtigen, heißt es im Brief von Erzbischof Ladaria:

1. Prüfen, ob die sakramentale Ehe gültig zustande gekommen ist. Dabei müsse der Eindruck einer „katholischen Scheidung“ vermieden werden.

2. Vielleicht ist es möglich, dass die betroffenen Personen sich mit Hilfe der Gnade von ihrem neuen Partner trennen und sich mit dem sakramental angetrauten Partner versöhnen können.

3. Aus schwerwiegenden Gründen – zum Beispiel wegen der Erziehung gemeinsamer Kinder – kann eine Trennung vom neuen Partner nicht möglich sein. Dann sollen die wiederverheirateten Geschiedenen aufgefordert werden, „wie Bruder und Schwester“ zu leben.

In jedem Fall könne die Absolution nur gespendet werden, wenn beim Beichtenden echte Reue gegeben sei. Das schließe den festen Vorsatz ein, in Zukunft nicht mehr zu sündigen. Für zivilrechtlich geschiedene Wiederverheiratete heiße das, sich in Zukunft der Akte zu enthalten, die den Eheleuten vorbehalten sind, schreibt der Erzbischof abschließend.

Der französische Priester Claude Barthe hatte bei der Glaubenskongregation angefragt, ob ein Beichtvater einem Pönitenten die Absolution erteilen kann, der trotz einer bestehenden sakramentalen Ehe nach einer Scheidung eine zweite Verbindung eingegangen ist. Erzbischof Ladaria hat am 22. Oktober 2014, nur vier Tage nach Ende der außerordentlichen Familiensynode, geantwortet. Barthe hat die Antwort mit einem kurzen Kommentar seinerseits in der katholischen Zeitschrift L`Homme Nouveau veröffentlicht.

Die Antwort von Erzbischof Ladaria befasse sich nur mit der Aufgabe des Priesters, der in der Beichte mit der genannten Situation konfrontiert werde. Sie behandle keineswegs das wesentlich umfassendere Thema des seelsorglichen Umgangs mit zivilrechtlich geschiedenen wiederverheirateten Katholiken, betont Barthe.

Das Schreiben der Glaubenskongregation bringe dabei große Barmherzigkeit gegenüber dem Sünder zum Ausdruck, weil es die objektive Sündhaftigkeit der neuen Verbindung anerkenne und den Weg vorzeige, der aus der Sünde heraus führe, schreibt der Priester.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Ehe

  1. ‚Mädelsabend in der Moschee‘: Seminarreihe für Mädchen und Frauen ab 13 zur Vorbereitung auf die Ehe
  2. Die drei schlechtesten Gründe um zu heiraten
  3. Moderator über seine Ehe mit einer gläubigen Frau: ‚Das beste Gefühl der Welt’
  4. Neigung vor Gott und Zuneigung zum Menschen
  5. Lebenslänglich für zwei Menschen
  6. Einschränkung der Religionsfreiheit – US-Bischöfe warnen vor neuem Ehe-Gesetz
  7. Football-Star Russell Wilson: Warum wir bis zur Ehe enthaltsam waren
  8. Slowenien: Kirche kritisiert Ehe-Neudefinition durch Höchstgericht
  9. Biblische Empfehlungen für Ehemänner
  10. Wie viele Schweizer Katholiken werden ihre Stimme gegen die Fake Ehe erheben?







Top-15

meist-gelesen

  1. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. VIVA IL PAPA - Robert Prevost ist Papst Leo XIV.
  3. Kardinal Zen:„Wird der Heilige Geist euch sagen, dass er sich zwanzig Jahrhunderte lang geirrt hat?“
  4. HABEMUS PAPAM - Robert Francis Prevost ist Papst - Leo XIV.!
  5. Skandal in München
  6. Kardinal Müller: „Es ist uns nicht gestattet, das Papsttum zu verweltlichen“
  7. Heiligenkreuzer Theologe Waldstein wehrt sich gegen Vorwürfe
  8. Kardinal Müller: Der nächste Papst muss der Homo-Lobby die Stirn bieten
  9. 10 Entscheidungsfragen für den nächsten Papst
  10. US-Kardinal Dolan: Trumps Papstbild hinterlässt schlechten Eindruck
  11. KONKLAVE - Erneut Schwarzer Rauch nach Wahlgang 2 und 3
  12. Schönborn: Neuer Papst wird "heiliger und weiser Mann
  13. Papst Leo XIV.: Der Schatz, den Christus der Welt schenkt. Dominus Iesus
  14. Mitten im Kulturkampf nimmt der Wokeismus noch mal Fahrt auf
  15. Papst Leo XIV. unterstützte als Bischof den „Marsch für das Leben“ und ist pro-life

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz