Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  3. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  8. Republik der Dünnhäutigen
  9. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  10. Drei Brücken zum Licht. Vom Zion zum Bosporus: Erneuerung der Einheit
  11. Die Achillesferse des Teufels
  12. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  13. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“
  14. Thomas von Aquin über Migration
  15. US-Bischof Daniel Thomas/Ohio: „Gott hat Transsexualität nicht vorgesehen“

EGMR: Staat muss Leihmutterschaftskind nicht legal anerkennen

26. Jänner 2017 in Familie, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Grundsatzurteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs – Kommission der Europäischen Bischofskonferenzen erfreut: Zentrale Bedeutung des Schutzes von Kindern gegen illegale Praktiken


Straßburg (kath.net) Das Urteil der Großen Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs stellt klar, dass keine Verpflichtung zur Anerkennung der Elternschaft besteht, wenn es keine biologische Bindung gibt. Im Fall von Paradiso und Campanelli gegen Italien entscheidet der Menschenrechtsgerichtshof, dass die Zurücknahme des Sorgerechts eines Kindes, das in Leihmutterschaft geboren wurde und keine biologische Verbindung zu den beabsichtigten Eltern hatte, rechtmäßig war. Die „Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft“ (COMECE) begrüßt dieses Grundsatzurteil zur Leihmutterschaft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, erläutert die COMECE in einer Presseaussendung.


Die Straßburger Richter bestätigen die ausschließliche Zuständigkeit des Nationalstaates, eine legale Eltern-Kind-Beziehung anzuerkennen und stärken die staatlichen Vorrechte in der Wahrung der öffentlichen Ordnung.

Darüber hinaus weist das Gericht ebenso darauf hin, dass die Mitgliedsstaaten bei ethisch sensiblen Fragen einen weiten Ermessensspielraum haben. Zudem kam der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass der vorliegende Fall nicht ein „Familienleben" darstellt.

Die COMECE begrüßt diese Entscheidung und erinnert an ihre Opposition gegen die Instrumentalisierung von Leihmüttern und die zentrale Bedeutung des Schutzes von Kindern gegen illegale Praktiken, die – wie vom Urteil anerkannt - zum Menschenhandel beitragen können.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Leihmutterschaft

  1. Leihmutterschaft ist „für Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung von Frauen und Kindern verantwortlich“
  2. UN-Sonderberichterstatterin: Leihmutterschaft ist Gewalt gegen Frauen und Kinder
  3. EU-Initiative begünstigt Leihmutterschaft "durch die Hintertür"
  4. Ethikerin: Leihmutterschaft nach Skandal in Ukraine verbieten
  5. Kindeswohl als zentrales Kriterium
  6. Lackner: Urteil zu Leihmutterschaft widerspricht Menschenrechten
  7. Indien: Ärzte fordern schärfere Kontrolle in Leihmutterschaftskliniken
  8. Leihmutterschaft in Luxemburg: Eine unangenehme Debatte
  9. Hier müssen wir auf die Barrikaden: Leihmutterschaft!
  10. Oberlandesgericht Braunschweig lehnt Leihmutterschaft ab






Top-15

meist-gelesen

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  3. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  8. Erste fliegende Papst-Pressekonferenz: Lob für Vermittler Erdogan
  9. Die Achillesferse des Teufels
  10. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  11. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  12. Papst-Attentäter Mehmet Ali Agca wollte in Iznik mit Papst Leo reden
  13. Thomas von Aquin über Migration
  14. Republik der Dünnhäutigen
  15. Drei Brücken zum Licht. Vom Zion zum Bosporus: Erneuerung der Einheit

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz