Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bätzing fällt den Pro-Life-Bischöfen in den Rücken
  2. Zählt Miersch/SPD den Bamberger Erzbischof Gössl ernsthaft dem „rechten Mob“ zu???
  3. "In diesem Bistum möchte ich nicht mehr Priester sein!"
  4. "Das ging ja gerade noch mal schief"
  5. Bamberger Erzbischof Gössl wehrt sich gegen SPD-Angriff
  6. Liebes Bistum Bamberg, kommt jetzt Brosius-Gersdorf zum nächsten Marsch für das Leben?
  7. CSU-Chef Söder an die Linken: "Es ist nicht radikal, für christliche Werte einzutreten"
  8. „Brosius-Gersdorf hat schon alles gesagt“
  9. Bamberger Erzbischof Gössl: Nominierung von Brosius-Gersdorf ist „innenpolitischer Skandal“
  10. "Solches Gedankengut führt immer in die Hölle des Totalitarismus!"
  11. Legal töten?
  12. Ein guter Tag für die Demokratie!
  13. Kann ein Mensch eine Sache sein?
  14. Erzbistum Köln ungewohnt deutlich: „Joachim Frank – Ihre Berichterstattung ist menschenverachtend!“
  15. Bistum Fulda – stark engagiert beim ‚Christopher Street Day‘

EGMR: Staat muss Leihmutterschaftskind nicht legal anerkennen

26. Jänner 2017 in Familie, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Grundsatzurteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs – Kommission der Europäischen Bischofskonferenzen erfreut: Zentrale Bedeutung des Schutzes von Kindern gegen illegale Praktiken


Straßburg (kath.net) Das Urteil der Großen Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs stellt klar, dass keine Verpflichtung zur Anerkennung der Elternschaft besteht, wenn es keine biologische Bindung gibt. Im Fall von Paradiso und Campanelli gegen Italien entscheidet der Menschenrechtsgerichtshof, dass die Zurücknahme des Sorgerechts eines Kindes, das in Leihmutterschaft geboren wurde und keine biologische Verbindung zu den beabsichtigten Eltern hatte, rechtmäßig war. Die „Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft“ (COMECE) begrüßt dieses Grundsatzurteil zur Leihmutterschaft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, erläutert die COMECE in einer Presseaussendung.


Die Straßburger Richter bestätigen die ausschließliche Zuständigkeit des Nationalstaates, eine legale Eltern-Kind-Beziehung anzuerkennen und stärken die staatlichen Vorrechte in der Wahrung der öffentlichen Ordnung.

Darüber hinaus weist das Gericht ebenso darauf hin, dass die Mitgliedsstaaten bei ethisch sensiblen Fragen einen weiten Ermessensspielraum haben. Zudem kam der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass der vorliegende Fall nicht ein „Familienleben" darstellt.

Die COMECE begrüßt diese Entscheidung und erinnert an ihre Opposition gegen die Instrumentalisierung von Leihmüttern und die zentrale Bedeutung des Schutzes von Kindern gegen illegale Praktiken, die – wie vom Urteil anerkannt - zum Menschenhandel beitragen können.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Leihmutterschaft

  1. EU-Initiative begünstigt Leihmutterschaft "durch die Hintertür"
  2. Ethikerin: Leihmutterschaft nach Skandal in Ukraine verbieten
  3. Kindeswohl als zentrales Kriterium
  4. Lackner: Urteil zu Leihmutterschaft widerspricht Menschenrechten
  5. Indien: Ärzte fordern schärfere Kontrolle in Leihmutterschaftskliniken
  6. Leihmutterschaft in Luxemburg: Eine unangenehme Debatte
  7. Hier müssen wir auf die Barrikaden: Leihmutterschaft!
  8. Oberlandesgericht Braunschweig lehnt Leihmutterschaft ab
  9. Bioethikerin Merckens begrüßt EGMR-Urteil zu Leihmutterschaft
  10. Erleichterung über Europarats-Entscheid gegen Leihmutterschaft






Top-15

meist-gelesen

  1. "In diesem Bistum möchte ich nicht mehr Priester sein!"
  2. Bätzing fällt den Pro-Life-Bischöfen in den Rücken
  3. Zählt Miersch/SPD den Bamberger Erzbischof Gössl ernsthaft dem „rechten Mob“ zu???
  4. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  5. Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit!
  6. Erzbistum Köln ungewohnt deutlich: „Joachim Frank – Ihre Berichterstattung ist menschenverachtend!“
  7. "Das ging ja gerade noch mal schief"
  8. „Schon Brosius-Gersdorfs Doktorvater ist mit gleicher Einstellung zur Menschenwürde durchgefallen“
  9. Liebes Bistum Bamberg, kommt jetzt Brosius-Gersdorf zum nächsten Marsch für das Leben?
  10. Bamberger Erzbischof Gössl: Nominierung von Brosius-Gersdorf ist „innenpolitischer Skandal“
  11. Bamberger Erzbischof Gössl wehrt sich gegen SPD-Angriff
  12. Der Papst trägt wieder elegante Schuhe - aber in Schwarz
  13. Jenseits der Linien, im Gehege des Heiligen. Über einen Streit, der nicht sein darf
  14. Ein guter Tag für die Demokratie!
  15. „Brosius-Gersdorf hat schon alles gesagt“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz