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| ![]() „Mir sind konkrete Reaktionen von Kindern bekannt, die diese Darstellung als verstörend empfanden“vor 2 Stunden in Kommentar, 3 Lesermeinungen Beschwerde wegen schwerer liturgischer und pastoraler Fehlentwicklungen in der „Katholischen Christmette“ (ARD, St. Maria Stuttgart, 24.12.2025) – Offener Brief von Diakon Ulrich Franzke Essen (kath.net) Beschwerde wegen schwerer liturgischer und pastoraler Fehlentwicklungen in der „Katholischen Christmette“ (ARD, St. Maria Stuttgart, 24.12.2025) – kath.net dokumentiert den offenen Brief von Diakon Ulrich Franzke an den Rottenburger Bischof Krämer und weitere Diözesanverantwortlich in voller Länge: Sehr geehrter Herr Bischof, ich wende mich als Diakon der katholischen Kirche an Sie wegen der in der ARD live übertragenen Katholischen Christmette aus St. Maria in Stuttgart am 24. Dezember 2025 (23:30 Uhr). Ich habe die vollständige Aufzeichnung dieser Messfeier gesichert und ausgewertet. Anlass meiner Beschwerde ist nicht allein eine liturgische Detailfrage, sondern das Zusammenwirken einer verstörenden szenischen Darstellung mit objektiven liturgischen Normverstößen, die in dieser Kombination einen erheblichen pastoralen Schaden verursacht haben. 1) Die Krippen-Performance als pastorale Grenzüberschreitung Im Zentrum des Altarraums wurde anstelle einer Krippe mit dem neugeborenen Jesuskind eine lebende, erwachsene Person präsentiert, eingehüllt in feuchtes, hautfarbenes Material (Reispapier), liegend, reglos, nackt wirkend, sichtbar verletzlich. Diese Darstellung wurde erklärend als „echter Mensch“ gedeutet, der die Menschwerdung Gottes symbolisieren solle. Unabhängig von künstlerischen Intentionen ist festzuhalten:
Mir sind konkrete Reaktionen von Kindern bekannt, die diese Darstellung als verstörend empfanden; hierzu gehört auch mein eigener Sohn! Damit ist eine Grenze überschritten, an der nicht mehr von legitimer Provokation, sondern von Verletzung des liturgischen Schutzraums zu sprechen ist. Besonders problematisch ist, dass diese Darstellung nicht außerhalb, sondern innerhalb der Messfeier und im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eucharistie stattfand. 2) Fehlen des Gloria In der Christmette (Hochfest der Geburt des Herrn, Messe in der Nacht) ist das Gloria rubrikenpflichtig. In der vorliegenden Feier wurde das Gloria weder gesungen noch gesprochen. Nach dem Eröffnungsritus folgte unmittelbar das Tagesgebet („Lasset uns beten …“). Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die liturgische Ordnung dar. 3) Fehlen des Credo Ebenso ist das Credo am Hochfest rubrikenpflichtig. In der vorliegenden Feier wurde das Glaubensbekenntnis nicht gesprochen oder gesungen. Nach der Predigt folgten andere Elemente, ohne Credo. Auch dies ist ein objektiver Rubrikenverstoß. 4) Eigenmächtiges Eucharistisches Hochgebet Besonders schwer wiegt, dass das Eucharistische Hochgebet nicht einem approbierten Hochgebet des Messbuchs entspricht, sondern als freier Text gestaltet wurde. Es beginnt nach dem Sanctus mit den Worten: „Gott, du bist der Einzige. Eigenmächtige Formulierungen im Hochgebet sind nicht zulässig. Die Feier der Eucharistie hat strikt nach den approbierten liturgischen Büchern zu erfolgen (vgl. can. 846 §1 CIC). 5) Gesamteinordnung In der Summe ergibt sich ein schwerwiegendes Bild:
Dies ist keine Frage von Geschmack oder Stil, sondern eine Entgrenzung der Liturgie, die dem Auftrag der Kirche, insbesondere gegenüber Kindern und Familien, widerspricht. Bitte um Klärung und Maßnahmen Ich bitte Sie daher dringend um
Da ich den Vorgang für von überdiözesaner Relevanz halte, habe ich dieses Schreiben parallel an die Apostolische Nuntiatur in Berlin (Neukölln) sowie nach Rom weitergeleitet. Ich bitte um Antwort bis 15. Januar 2026. Mit freundlichen Grüßen Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() Lesermeinungen
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