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| ![]() Frankreich verbietet, glückliche Downsyndrom-Jugendliche im TV zeigen23. November 2016 in Familie, 14 Lesermeinungen Das oberste französische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Video mit lebensfrohen Trägern des Downsyndroms nicht in TV-Werbung ausgestrahlt werden darf - Mit dem in Frankreichs TV-Werbung verbotenen Video! Paris (kath.net/pl) Das oberste französische Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, die Darstellung glücklicher und lebensfroher Kinder mit Down-Syndrom könnte auf Frauen, die abgetrieben haben, verstörend wirken, deshalb wird die Ausstrahlung des Videos Dear future mom in der TV-Werbung verboten. Es handelte sich bereits um die Revision eines Urteils, das die Ausstrahlung ebenfalls verboten hatte. Die Fondation Jérôme Lejeune, eine Lebensschutzstiftung, hat angekündigt, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Das 2014 in Italien entstandene Video zeigt junge Menschen, die über die Realität des Lebens von Eltern und ihren Downsymdrom-Kindern erzählen. Die sympathischen Kinder und Jugendlichen übermitteln in dem Video Hoffung. Das Video wendet sich damit gegen die Ängste, die schwangeren Frauen und den dazugehörigen Männern mit der Diagnose Trisomie 21 während der Schwangerschaft gemacht werden. Aktuell werden 90 Prozent der Kinder nach der Diagnose Down-Syndrom abgetrieben. In den sozialen Netzwerken äußerten Lebensschützer ihr deutliches Unverständnis für diese Gerichtsentscheidung. DEAR FUTURE MOM - Menschen mit Down-Syndrom erzählen einer werdenden Mutter, wie ihr Kind mit Down-Syndrom leben wird (engl. Untertitel) Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBehinderte
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