Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  2. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  3. Papst: „Ich brauche Ihre Unterstützung – eine starke, ausdrückliche und öffentliche Unterstützung“
  4. Konsistorium: Kardinäle benennen aktuelle Probleme, z.b. Meinung, das Leben habe keinen Sinn
  5. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  6. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  7. Gehört der menschliche Leichnam der Allgemeinheit?
  8. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  9. Erzbischof Grünwidl: "Das größere Problem ist der Gläubigenmangel"
  10. GRÜN-Politikerin möchte das Töten von zwölf ungeborenen Kindern finanzieren
  11. Leo XIV: „Die Autorität des Primats liegt bei demjenigen, der zuhört und nur deshalb führt“
  12. Vorläufige Dialogpause zwischen der „Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa“ und dem Vatikan
  13. WM-Public-Viewing in katholischer KIRCHE - (K)eine gute Idee?
  14. Vatikan veröffentlicht Programm der Kardinalsversammlung
  15. US-Bischof Barron: „Erzbischof Paglia bestätigte die schlimmsten Befürchtungen vieler von uns“

Kinder mit Bekenntnis haben Vorrang an Konfessionsschulen

24. März 2016 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nordrhein-Westfalen: Gemäß Oberverwaltungsgericht liegt der Aufnahmeanspruch gegenüber den Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft in der Landesverfassung begründet.


Münster (kath.net/KNA) Katholische und evangelische Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen müssen Kinder mit der jeweiligen religiösen Zugehörigkeit vorrangig aufnehmen. Nach einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW in Münster liegt der Aufnahmeanspruch gegenüber den Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft in der Landesverfassung begründet.

Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft gibt es nur in NRW und Niedersachsen. Sie wurden nach dem Krieg nach damaligen religiösen Proportionen eingerichtet.


Laut Gericht hatte die Leiterin einer katholischen Grundschule in Euskirchen die Aufnahme eines katholischen Jungen für das laufende Schuljahr abgelehnt. Bei einem Überhang von 63 Anmeldungen für 58 Plätze wählte sie die Schüler nicht nach Konfessionszugehörigkeit aus, sondern nach der Länge des Schulwegs. Der katholische Junge mit einem Schulweg von mehr als 1,6 Kilometern musste zurückstehen gegenüber Schülern ohne Religionszugehörigkeit, die näher an der Einrichtung wohnten.

Dabei berief sich die Schulleiterin nach den Angaben auf eine Rundmail des Schulministeriums. Danach sollte bei der Aufnahme in eine Bekenntnisgrundschule kein Unterschied mehr gemacht werden, ob ein Kind der Konfession angehört oder nicht, wenn die Eltern eine Erziehung und den Unterricht dort ausdrücklich wünschen.

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes widerspricht diese Rechtsauffassung der Landesverfassung. Das Ministerium habe ungerechtfertigt die schulorganisationsrechtliche Rechtsprechung auf das Recht der Schulaufnahme übertragen. Das dem Bekenntnis angehörende Kind habe einen vorrangigen Aufnahmeanspruch. Die Entscheidung der Schulleiterin sei damit rechtswidrig. Damit bestätigte das Gericht in Münster ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen (Az.: 9 L 661/15).

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Bundesland Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für Justiz: Kein Kopftuch, Kippa, Kreuz
  2. Warum Kirchen jetzt Frieden, Recht und Wahrheit verteidigen müssen
  3. Botox? – Die unsichtbaren tragischen Folgen des Jugendwahns
  4. Slowakei: Kirchen bitten gemeinsam um Vergebung für Verfehlungen
  5. Zwischen Wölfen und Brüdern
  6. „Alte Fragen, überraschende Antworten“
  7. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  8. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  9. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  10. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - HEUTE ANMELDESCHLUSS!
  2. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  3. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  4. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  5. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  6. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  7. Johannes Laichner neuer "Missio"-Nationaldirektor in Österreich
  8. Ehemalige Hamas-Geisel deckt die Lügen der UN-Sonderberichterstatterin auf!
  9. US-Bischof Barron: „Erzbischof Paglia bestätigte die schlimmsten Befürchtungen vieler von uns“
  10. "Der priesterliche Weg ist kein Weg irdischer Herrlichkeit, sondern ein Weg des Kreuzes"
  11. Papst: „Ich brauche Ihre Unterstützung – eine starke, ausdrückliche und öffentliche Unterstützung“
  12. Das zweite Konsistorium Leos XIV.
  13. Vorläufige Dialogpause zwischen der „Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa“ und dem Vatikan
  14. Französische Sportmoderatorin: „Es gibt hunderte Spieler, die dafür töten würden“
  15. Gehört der menschliche Leichnam der Allgemeinheit?

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz