Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. "Ein Schisma und mein Ausstieg aus der Priesterbruderschaft St. Pius X."
  2. Medjugorje: Brandanschlag und Schändungen kurz vor Jugendfestival
  3. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  4. Festnahme nach Schändungen in Medjugorje - Bischof ruft zu Gebet auf
  5. Die US-Bischöfe fördern die natürliche Familienplanung
  6. Pax tecum – Wenn der Papst über Frieden spricht
  7. Neues Video bringt Sea-Watch unter schweren Verdacht: Zusammenarbeit mit bewaffneten Schleusern?
  8. Gänswein wird 70: Kirchenkarriere wohl noch nicht am Ende
  9. Ahmad Mansour: „Nennen wir es beim Namen: Es ist der Islamismus“
  10. Vatikan stuft schottische Mönche nach unerlaubter Bischofsweihe als exkommuniziert ein
  11. 'Weihnachten im Juli': Der Gedenktag der Heiligen Drei Könige
  12. Kardinal Müller: Das Konsistorium ließ eine tiefgehende Debatte über kirchliche Fragen vermissen
  13. Vatikan dementiert Berichte über Ende des Rupnik-Verfahrens
  14. Die katholischsten Länder der Welt sind...
  15. Papst ruft zu christlichem Lebensstil im Urlaub auf

Kinder mit Bekenntnis haben Vorrang an Konfessionsschulen

24. März 2016 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nordrhein-Westfalen: Gemäß Oberverwaltungsgericht liegt der Aufnahmeanspruch gegenüber den Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft in der Landesverfassung begründet.


Münster (kath.net/KNA) Katholische und evangelische Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen müssen Kinder mit der jeweiligen religiösen Zugehörigkeit vorrangig aufnehmen. Nach einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW in Münster liegt der Aufnahmeanspruch gegenüber den Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft in der Landesverfassung begründet.

Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft gibt es nur in NRW und Niedersachsen. Sie wurden nach dem Krieg nach damaligen religiösen Proportionen eingerichtet.


Laut Gericht hatte die Leiterin einer katholischen Grundschule in Euskirchen die Aufnahme eines katholischen Jungen für das laufende Schuljahr abgelehnt. Bei einem Überhang von 63 Anmeldungen für 58 Plätze wählte sie die Schüler nicht nach Konfessionszugehörigkeit aus, sondern nach der Länge des Schulwegs. Der katholische Junge mit einem Schulweg von mehr als 1,6 Kilometern musste zurückstehen gegenüber Schülern ohne Religionszugehörigkeit, die näher an der Einrichtung wohnten.

Dabei berief sich die Schulleiterin nach den Angaben auf eine Rundmail des Schulministeriums. Danach sollte bei der Aufnahme in eine Bekenntnisgrundschule kein Unterschied mehr gemacht werden, ob ein Kind der Konfession angehört oder nicht, wenn die Eltern eine Erziehung und den Unterricht dort ausdrücklich wünschen.

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes widerspricht diese Rechtsauffassung der Landesverfassung. Das Ministerium habe ungerechtfertigt die schulorganisationsrechtliche Rechtsprechung auf das Recht der Schulaufnahme übertragen. Das dem Bekenntnis angehörende Kind habe einen vorrangigen Aufnahmeanspruch. Die Entscheidung der Schulleiterin sei damit rechtswidrig. Damit bestätigte das Gericht in Münster ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen (Az.: 9 L 661/15).

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Bundesland Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für Justiz: Kein Kopftuch, Kippa, Kreuz
  2. Warum Kirchen jetzt Frieden, Recht und Wahrheit verteidigen müssen
  3. Botox? – Die unsichtbaren tragischen Folgen des Jugendwahns
  4. Slowakei: Kirchen bitten gemeinsam um Vergebung für Verfehlungen
  5. Zwischen Wölfen und Brüdern
  6. „Alte Fragen, überraschende Antworten“
  7. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  8. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  9. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  10. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt






Top-15

meist-gelesen

  1. Medjugorje: Brandanschlag und Schändungen kurz vor Jugendfestival
  2. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  3. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  4. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  5. "Ein Schisma und mein Ausstieg aus der Priesterbruderschaft St. Pius X."
  6. Festnahme nach Schändungen in Medjugorje - Bischof ruft zu Gebet auf
  7. Gänswein wird 70: Kirchenkarriere wohl noch nicht am Ende
  8. Krebs und Paradies – Das Leben des 17-jährigen David Buggi
  9. Leo beruft den lehramtstreuen US-Erzbischof Cordileone in die Apostolische Signatur
  10. Ahmad Mansour: „Nennen wir es beim Namen: Es ist der Islamismus“
  11. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  12. Erzdiözese Wien bestätigt Pensionierung von Dompfarrer Faber
  13. Kardinal Müller: Das Konsistorium ließ eine tiefgehende Debatte über kirchliche Fragen vermissen
  14. Neues Video bringt Sea-Watch unter schweren Verdacht: Zusammenarbeit mit bewaffneten Schleusern?
  15. Irrtümer über den Jakobsweg

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz