Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst Leo XIV. und die Zukunft der liturgischen Einheit der Kirche
  2. Vatikan veröffentlicht scharfe Kritik an deutschen Segnungsleitfäden für Homosexuelle!
  3. Konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert: Keine Konsequenzen im Bistum Chur
  4. Insider: Vatikan bereitet sich auf Folgen der Bischofsweihen der Piusbruderschaft vor
  5. „Bestellt wie eine Ware“: Scharfe Kritik an Leihmutterschafts-Fall in der CDU
  6. Schisma auf leisen Sohlen
  7. Verheiratete Frauen sind (zunehmend) die glücklichsten von allen
  8. Goldenstein-Nonnen doch in Rom? Propst in Sorge
  9. Back to the future: Durch den Traditionalismus zur Gendergerechtigkeit
  10. Paukenschlag in der Klimadebatte: KlimaGuru Al Gore warnt plötzlich vor neuer Eiszeit
  11. Priester sagt, in seiner Gemeinde gebe es viele religiöse Menschen, aber nur wenig Christen
  12. „Theologische Katastrophe“: Massive Kritik am Erprobungsband des neuen evangelischen Gesangbuchs
  13. Kanadischer Priester mit gebrochener Hüfte erhält im Krankenhaus Sterbehilfeangebote
  14. Goldenstein-Nonnen: Verstimmung um nun doch durchgeführte Romreise
  15. Erzbischof Sheen warnte bereits 1965 vor falschem Mitgefühl

Kinder mit Bekenntnis haben Vorrang an Konfessionsschulen

24. März 2016 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nordrhein-Westfalen: Gemäß Oberverwaltungsgericht liegt der Aufnahmeanspruch gegenüber den Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft in der Landesverfassung begründet.


Münster (kath.net/KNA) Katholische und evangelische Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen müssen Kinder mit der jeweiligen religiösen Zugehörigkeit vorrangig aufnehmen. Nach einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW in Münster liegt der Aufnahmeanspruch gegenüber den Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft in der Landesverfassung begründet.

Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft gibt es nur in NRW und Niedersachsen. Sie wurden nach dem Krieg nach damaligen religiösen Proportionen eingerichtet.


Laut Gericht hatte die Leiterin einer katholischen Grundschule in Euskirchen die Aufnahme eines katholischen Jungen für das laufende Schuljahr abgelehnt. Bei einem Überhang von 63 Anmeldungen für 58 Plätze wählte sie die Schüler nicht nach Konfessionszugehörigkeit aus, sondern nach der Länge des Schulwegs. Der katholische Junge mit einem Schulweg von mehr als 1,6 Kilometern musste zurückstehen gegenüber Schülern ohne Religionszugehörigkeit, die näher an der Einrichtung wohnten.

Dabei berief sich die Schulleiterin nach den Angaben auf eine Rundmail des Schulministeriums. Danach sollte bei der Aufnahme in eine Bekenntnisgrundschule kein Unterschied mehr gemacht werden, ob ein Kind der Konfession angehört oder nicht, wenn die Eltern eine Erziehung und den Unterricht dort ausdrücklich wünschen.

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes widerspricht diese Rechtsauffassung der Landesverfassung. Das Ministerium habe ungerechtfertigt die schulorganisationsrechtliche Rechtsprechung auf das Recht der Schulaufnahme übertragen. Das dem Bekenntnis angehörende Kind habe einen vorrangigen Aufnahmeanspruch. Die Entscheidung der Schulleiterin sei damit rechtswidrig. Damit bestätigte das Gericht in Münster ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen (Az.: 9 L 661/15).

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Bundesland Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für Justiz: Kein Kopftuch, Kippa, Kreuz
  2. Warum Kirchen jetzt Frieden, Recht und Wahrheit verteidigen müssen
  3. Botox? – Die unsichtbaren tragischen Folgen des Jugendwahns
  4. Slowakei: Kirchen bitten gemeinsam um Vergebung für Verfehlungen
  5. Zwischen Wölfen und Brüdern
  6. „Alte Fragen, überraschende Antworten“
  7. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  8. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  9. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  10. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt






Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Vatikan veröffentlicht scharfe Kritik an deutschen Segnungsleitfäden für Homosexuelle!
  3. Konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert: Keine Konsequenzen im Bistum Chur
  4. Back to the future: Durch den Traditionalismus zur Gendergerechtigkeit
  5. Schisma auf leisen Sohlen
  6. „Theologische Katastrophe“: Massive Kritik am Erprobungsband des neuen evangelischen Gesangbuchs
  7. Insider: Vatikan bereitet sich auf Folgen der Bischofsweihen der Piusbruderschaft vor
  8. Goldenstein-Nonnen doch in Rom? Propst in Sorge
  9. Goldenstein-Nonnen: Verstimmung um nun doch durchgeführte Romreise
  10. „Es war, als sähe ich Jesus wirklich“
  11. Papst Leo XIV. und die Zukunft der liturgischen Einheit der Kirche
  12. Erzbischof Sheen warnte bereits 1965 vor falschem Mitgefühl
  13. Paris: Klassische lateinische Messe bringt eine neue Generation in die katholische Kirche
  14. Arche-Sprecher warnt vor Zunahme des Islamismus an Schulen in Deutschland
  15. Buchneuheit: Nuntius Eterović, Stärke deine Brüder. Impulse für eine lebendige Kirche in Deutschland

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz