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Gerichtshof: Italien darf Embryonenspende an Forschung verbieten

28. August 2015 in Chronik, 2 Lesermeinungen
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass Italien das Recht habe, menschliche Embryonen zu schützen – Die fünf Embryonen wurden 2002 künstlich erzeugt und sind seitdem tiefgefroren


Straßburg (kath.net/KNA) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage einer Italienerin abgewiesen, die ihre im Reagenzglas erzeugten und anschließend tiefgefrorenen Embryonen der Forschung zur Verfügung stellen wollte. Der italienische Staat habe das Recht, eine solche Embryo-Spende zu verbieten, urteilten die Richter am Donnerstag mit sechs gegen eine Stimme.


Die 1954 geborene Klägerin hatte sich 2002 einer Fruchtbarkeitsbehandlung unterzogen, bei der fünf Embryonen künstlich erzeugt und tiefgefroren wurden. Als ihr Mann 2003 starb, lehnte sie die Herbeiführung einer Schwangerschaft ab und beschloss, die Eizellen der Wissenschaft zur Erforschung besonders seltener Krankheiten zur Verfügung zu stellen.

Die Klägerin berief sich auf ihr Recht auf Selbstbestimmung, aber auch auf die Forschungsfreiheit. Die Straßburger Richter entschieden, dass Italien das Recht habe, menschliche Embryonen zu schützen. Beim Thema Forschungsfreiheit sei die Frau nicht persönlich als Rechtsträgerin betroffen.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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