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Straßburg lehnt Urteilsprüfung im Sterbehilfe-Fall Lambert ab

8. Juli 2015 in Chronik, 3 Lesermeinungen
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Nach Angaben von Anwälten hat sich der Gesundheitszustand Lamberts verbessert; er habe in den vergangenen Tagen Nahrung und Wasser über den Mund aufgenommen


Straßburg/Paris (kath.net/KAP) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat eine Überprüfung des Urteils im Fall des französischen Koma-Patienten Vincent Lambert abgelehnt. Das berichten französische Medien am Dienstag. Die Eltern Lamberts hatten die Straßburger Richter unter Berufung auf neue Entwicklungen aufgefordert, ihre Entscheidung über die Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen zu überprüfen. Nach Angaben ihrer Anwälte hat sich der Gesundheitszustand Lamberts verbessert; er habe in den vergangenen Tagen Nahrung und Wasser über den Mund aufgenommen. Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 im Koma.


Die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs sind bindend; binnen sechs Monaten kann jedoch eine Überprüfung aufgrund neuer Tatsachen beantragt werden. Die Straßburger Richter begründeten ihre Ablehnung am Montag laut Medienberichten damit, dass nach ihrer Einschätzung keine Entwicklungen vorlägen, die einen entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben könnten. Die Eltern Lamberts und ihre Anwälte reagierten empört und kündigten an, sich an andere Institutionen wenden zu wollen.

Anfang Juni hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof den Abbruch der künstlichen Ernährung für Lambert für rechtens befunden. Er bestätigte damit das in Frankreich geltende Leonetti-Gesetz von 2005. Demnach dürfen Ärzte die Ernährung eines Patienten einstellen, wenn dieser sich nicht mehr selbst mitteilen kann. Die Ehefrau Lamberts, ein Großteil seiner Geschwister und seine Ärzte hatten sich für ein Ende der lebenserhaltenden Maßnahmen ausgesprochen.

Europ. Menschenrechtsgerichtshof hat Vincent Lambert zum Tod durch Verdursten freigegeben. ABER: Reagiert er event. auf Außenimpulse? Sehen Sie selbst


Copyright 2015 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


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Lesermeinungen

 Ehrmann 8. Juli 2015 

Koma oder locked-in-syndrome ?

Meines Erachtens aud der Ferne - letzteres. Aber wenn er schluckt, ist eine künstliche Ernährung nicht mehr nötig und das (Schand-)Urteil hinfällig. Es ist nur noch jemand nötig, der ihn füttert (soviel ich weiß ist es ein "hoher Querschnitt" und daher bei Lähmung aller 4 Extremitäten kein selbständiges Essen möglich.


1
 
  8. Juli 2015 
 

@Lakari

Der Gesichtsausdruck des Patienten ist mir auch sofort aufgefallen.
Einen Kranken, auch wenn er im Koma liegt, mit dieser sichtbaren Gefühlsregung ins Jenseits zu befördern, ist meiner Empfindung nach unglaublich kaltschnäuzig und entbehrt jeglicher Einfühlsamkeit.


1
 
 Lakari 8. Juli 2015 
 

Die Eltern Lamberts und ihre Anwälte reagierten empört

und kündigten an, sich an andere Institutionen wenden zu wollen.

Der Mann liegt im KOMA???
Wie ist es dann möglich, so konzentriert zu wirken und den Eindruck zu erwecken, sich mitteilen zu wollen?
Helfen wir den Eltern und Anwälten, indem wir uns mit Sturmgebeten an die ALLERHÖCHSTE Institution wenden.
JESUS, Maria und Josef, Ihr Helfer in der Not, steht ihnen bei!


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