Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht mehr ernst zu nehmen
  2. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  3. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  4. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  5. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  6. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  7. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  8. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  9. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  10. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  11. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  12. Leere der kirchlichen Lehre
  13. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette
  14. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  15. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist

Straßburg lehnt Urteilsprüfung im Sterbehilfe-Fall Lambert ab

8. Juli 2015 in Chronik, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nach Angaben von Anwälten hat sich der Gesundheitszustand Lamberts verbessert; er habe in den vergangenen Tagen Nahrung und Wasser über den Mund aufgenommen


Straßburg/Paris (kath.net/KAP) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat eine Überprüfung des Urteils im Fall des französischen Koma-Patienten Vincent Lambert abgelehnt. Das berichten französische Medien am Dienstag. Die Eltern Lamberts hatten die Straßburger Richter unter Berufung auf neue Entwicklungen aufgefordert, ihre Entscheidung über die Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen zu überprüfen. Nach Angaben ihrer Anwälte hat sich der Gesundheitszustand Lamberts verbessert; er habe in den vergangenen Tagen Nahrung und Wasser über den Mund aufgenommen. Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 im Koma.


Die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs sind bindend; binnen sechs Monaten kann jedoch eine Überprüfung aufgrund neuer Tatsachen beantragt werden. Die Straßburger Richter begründeten ihre Ablehnung am Montag laut Medienberichten damit, dass nach ihrer Einschätzung keine Entwicklungen vorlägen, die einen entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben könnten. Die Eltern Lamberts und ihre Anwälte reagierten empört und kündigten an, sich an andere Institutionen wenden zu wollen.

Anfang Juni hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof den Abbruch der künstlichen Ernährung für Lambert für rechtens befunden. Er bestätigte damit das in Frankreich geltende Leonetti-Gesetz von 2005. Demnach dürfen Ärzte die Ernährung eines Patienten einstellen, wenn dieser sich nicht mehr selbst mitteilen kann. Die Ehefrau Lamberts, ein Großteil seiner Geschwister und seine Ärzte hatten sich für ein Ende der lebenserhaltenden Maßnahmen ausgesprochen.

Europ. Menschenrechtsgerichtshof hat Vincent Lambert zum Tod durch Verdursten freigegeben. ABER: Reagiert er event. auf Außenimpulse? Sehen Sie selbst


Copyright 2015 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Ehrmann 8. Juli 2015 

Koma oder locked-in-syndrome ?

Meines Erachtens aud der Ferne - letzteres. Aber wenn er schluckt, ist eine künstliche Ernährung nicht mehr nötig und das (Schand-)Urteil hinfällig. Es ist nur noch jemand nötig, der ihn füttert (soviel ich weiß ist es ein "hoher Querschnitt" und daher bei Lähmung aller 4 Extremitäten kein selbständiges Essen möglich.


1
 
  8. Juli 2015 
 

@Lakari

Der Gesichtsausdruck des Patienten ist mir auch sofort aufgefallen.
Einen Kranken, auch wenn er im Koma liegt, mit dieser sichtbaren Gefühlsregung ins Jenseits zu befördern, ist meiner Empfindung nach unglaublich kaltschnäuzig und entbehrt jeglicher Einfühlsamkeit.


1
 
 Lakari 8. Juli 2015 
 

Die Eltern Lamberts und ihre Anwälte reagierten empört

und kündigten an, sich an andere Institutionen wenden zu wollen.

Der Mann liegt im KOMA???
Wie ist es dann möglich, so konzentriert zu wirken und den Eindruck zu erwecken, sich mitteilen zu wollen?
Helfen wir den Eltern und Anwälten, indem wir uns mit Sturmgebeten an die ALLERHÖCHSTE Institution wenden.
JESUS, Maria und Josef, Ihr Helfer in der Not, steht ihnen bei!


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Sterbehilfe

  1. Kanadischer Priester mit gebrochener Hüfte erhält im Krankenhaus Sterbehilfeangebote
  2. „Jetzt und in der Stunde unseres Todes“ – Ein neuer Leitfaden für die Zeit des Sterbens
  3. Kanada: 84-Jährige wegen Rückenschmerzen in Notaufnahme, bekommt als Erstes Sterbehilfe angeboten!
  4. Nach Protesten scheitert Frankreichs Euthanasiegesetz im Senat
  5. Kirche: Nein der Slowenen zu Suizidbeihilfe klares Signal an Staat
  6. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  7. Erzbischof Fisher: „Die Diagnose der Kultur des Todes von Johannes Paul II. war prophetisch“
  8. Vatikan "sehr besorgt" wegen Sterbehilfe-Urteilen in Italien
  9. Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
  10. Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Polnische Bischofskonferenz: „Leihmutterschaft ist eine in sich falsche Handlung“
  4. Die Kirche mitten in der Welt
  5. Nicht mehr ernst zu nehmen
  6. Französischer Bischof Mica: Der Papst ist in der Rupnik-Frage „wirklich sehr entschlossen“
  7. Als Mutter Teresa im Wiener Stephansdom zu Gebet und Lebensschutz aufrief
  8. Kardinäle Müller und Burke empfehlen Mel Gibsons „Die Passion Christi“
  9. Kaiser Otto der Große wurde im Magdeburger Dom erneut beigesetzt
  10. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  11. Sieg vor Gericht für Kardinal Marc Ouellet
  12. Wenn die Herrlichkeit auszieht
  13. „Fest in der Realität verankert, immun gegen Illusionen, ohne uns von Angst überwältigen zu lassen“
  14. Ständige Anbetung in Mainz unter Druck
  15. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz