Straßburg lehnt Urteilsprüfung im Sterbehilfe-Fall Lambert ab

8. Juli 2015 in Chronik


Nach Angaben von Anwälten hat sich der Gesundheitszustand Lamberts verbessert; er habe in den vergangenen Tagen Nahrung und Wasser über den Mund aufgenommen


Straßburg/Paris (kath.net/KAP) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat eine Überprüfung des Urteils im Fall des französischen Koma-Patienten Vincent Lambert abgelehnt. Das berichten französische Medien am Dienstag. Die Eltern Lamberts hatten die Straßburger Richter unter Berufung auf neue Entwicklungen aufgefordert, ihre Entscheidung über die Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen zu überprüfen. Nach Angaben ihrer Anwälte hat sich der Gesundheitszustand Lamberts verbessert; er habe in den vergangenen Tagen Nahrung und Wasser über den Mund aufgenommen. Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 im Koma.

Die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs sind bindend; binnen sechs Monaten kann jedoch eine Überprüfung aufgrund neuer Tatsachen beantragt werden. Die Straßburger Richter begründeten ihre Ablehnung am Montag laut Medienberichten damit, dass nach ihrer Einschätzung keine Entwicklungen vorlägen, die einen entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben könnten. Die Eltern Lamberts und ihre Anwälte reagierten empört und kündigten an, sich an andere Institutionen wenden zu wollen.

Anfang Juni hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof den Abbruch der künstlichen Ernährung für Lambert für rechtens befunden. Er bestätigte damit das in Frankreich geltende Leonetti-Gesetz von 2005. Demnach dürfen Ärzte die Ernährung eines Patienten einstellen, wenn dieser sich nicht mehr selbst mitteilen kann. Die Ehefrau Lamberts, ein Großteil seiner Geschwister und seine Ärzte hatten sich für ein Ende der lebenserhaltenden Maßnahmen ausgesprochen.

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