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| ![]() Kommissar der Franziskaner der Immakulata verurteilt18. Februar 2015 in Weltkirche, 16 Lesermeinungen Fidenzio Volpi wurde von einem römischen Gericht wegen Verleumdung der Familie von P. Stefano M. Manelli, dem Gründer der Franziskaner der Immakulata verurteilt. Er hat der Familie vorgeworfen, Eigentum des Ordens ungerechtfertigt erworben zu haben. Rom (kath.net/jg) Die Entscheidung bezieht sich auf einen Brief, den Volpi am 8. Dezember 2013 veröffentlicht hat. Der Päpstliche Kommissar warf darin den Verantwortlichen der Franziskaner der Immakulata vor, bewegliche Güter und Immobilien des Institutes an Laien und Mitglieder der Familie des Gründers, Pater Manelli, übertragen zu haben. Dies sei nach Einsetzung des Päpstliche Kommissars geschehen, womit die Ordensleitung ihre Absicht zum Ausdruck gebracht habe, die Güter der Verfügung des Heiligen Stuhls zu entziehen. Dies sei aus moralischer und kanonischer Sicht unzulässig und habe auch Folgen im Bereich des Zivil- und Staatsrechts. Die Familie Manelli verklagte Volpi daraufhin wegen Verleumdung. Der Päpstliche Kommissar war offenbar nicht in der Lage, seine Vorwürfe gegen die Familie des Ordensgründers vor Gericht zu beweisen. Das Zivilgericht von Rom bestätigte am 12. Februar eine von den Streitparteien vor dem Hauptprozess ausgehandelte Vereinbarung über die Strafhöhe in einem Urteil. Dies ist im italienischen Recht möglich. Die der Familie Manelli nahe stehende Seite Don Camillo berichtet, dass Volpi bis 3. März Zeit hat die Strafe zu bezahlen und seine Entschuldigung über eine italienische Nachrichtenagentur zu veröffentlichen. Nachtrag vom 21.2.2015 Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuOrden
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