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| ![]() Beschwerden über Lieferando wegen Verletzung religiöser Gefühle14. Dezember 2014 in Deutschland, 4 Lesermeinungen Online-Bestellservice wirbt mit dem Spruch Jetzt Christus geliefert. Berlin (kath.net/ idea) Werberat: Keine Verunglimpfung des christlichen Glaubens Der Deutsche Werberat hat nach eigenen Angaben bisher vier Beschwerden erhalten. Das sei nicht viel, sagte Geschäftsführerin Julia Busse (Berlin) auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Der Werberat sehe in der Kampagne keine Verunglimpfung des christlichen Glaubens. Die Nennung von Christus auf den Plakaten würdige niemanden herab und verletze nicht religiöse Gefühle. Für Geschmacksfragen sei der Werberat nicht zuständig. Das Gremium ist ein Selbstkontrollorgan der Werbewirtschaft. Im ersten Halbjahr 2014 gingen 535 Beschwerden zu 286 Werbemaßnahmen ein. In acht Fällen wurde eine Rüge wegen geschlechterdiskriminierender Werbung ausgesprochen. Lieferando spricht von witzigem Wortspiel Auch Lieferando-Geschäftsführer Jörg Gerbig wies die Kritik zurück. Die Werbung sei als witziges Wortspiel gedacht. Es reihe sich ein in Plakattexte wie Ich will ein Rind von dir und Isch bin dir Farfalle. Eine religiöse Provokation habe man nicht bewusst in Kauf genommen. Gerbig: Wir sind der Auffassung, dass wir hier keine Grenzen überschritten haben. Der Großteil der Menschen, die die Plakate wahrnehmen, wüssten genau: Du kriegst es nach Hause geliefert und nicht Christus ans Kreuz geliefert. Lieferando ist nach eigenen Angaben eine Internet-Plattform mit mehr als 10.000 Restaurants in Deutschland und über zwei Millionen Kunden, die auf diese Weise Essen bestellen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAufreger
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