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Papst nimmt Rücktritt von Hamburger Erzbischof Thissen an

21. März 2014 in Deutschland, 1 Lesermeinung
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Der Hamburger Erzbischof Werner Thissen ist in den Ruhestand getreten. Sein Rücktrittsgesuch nahm Papst Franziskus am Freitag an, wie der Vatikan und die Erzdiözese am Mittag zeitgleich mitteilten.


Hamburg (kath.net/KNA) Der Hamburger Erzbischof Werner Thissen ist in den Ruhestand getreten. Sein Rücktrittsgesuch nahm Papst Franziskus am Freitag an, wie der Vatikan und die Erzdiözese am Mittag zeitgleich mitteilten. Thissen hatte am 3. Dezember 2013 die Altersgrenze von 75 Jahren erreicht, bei der Bischöfe dem Papst laut Kirchenrecht ihren Amtsverzicht anbieten müssen.

Mit Annahme des Rücktritts ist Thissens Amtszeit sofort beendet. Auch Generalvikar Ansgar Thim ist damit nicht mehr im Amt. Das Domkapitel muss nun innerhalb von acht Tagen einen Diözesanadministrator wählen, der das Erzbistum bis zur Neubesetzung des Bischofsstuhls übergangsweise verwaltet. Er hat die Rechte und Pflichten eines Diözesanbischofs, darf aber keine Entscheidungen grundsätzlicher Art treffen, die einen neuen Erzbischof langfristig binden würden.


Thissen wurde am 3. Dezember 1938 in Kleve am Niederrhein geboren. Er studierte Theologie und Philosophie in Münster und München. Nach seiner Kaplanszeit arbeitete er unter anderem am Priesterseminar in Münster und ab 1977 im dortigen Generalvikariat. 1974 promovierte er über das Markusevangelium. Von 1986 bis 1999 war Thissen Generalvikar in Münster, bevor er Weihbischof der westfälischen Diözese wurde. Ende 2002 ernannte ihn Papst Johannes Paul II. zum Nachfolger von Ludwig Averkamp (1927-2013) als Oberhaupt der 1995 gegründeten Erzdiözese Hamburg.

Einen neuen Erzbischof erhält das Erzbistum nach den Vorgaben des Preußenkonkordats von 1929. Danach machen das Domkapitel, die Bischöfe der Diözesen auf dem Gebiet des ehemaligen Preußen und der Nuntius zunächst jeweils Vorschläge. Diese erhält die Bischofskongregation in Rom. Das Gremium stellt aus allen Namen für den Papst eine Dreierliste zusammen. Dieser kann die Namen akzeptieren oder durch andere ersetzen. Hat der Papst seine Dreierliste festgelegt, gelangt diese an das Domkapitel. Dieses wählt aus den drei Kandidaten den neuen Bischof. Stimmt der Kandidat zu, teilt das Domkapitel das Ergebnis dem Senat der Stadt und dem Papst mit. Ihm ist die Ernennung vorbehalten.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 speedy 24. März 2014 
 

ich finde das preussenkonkordat gehört abgeschafft, und bin dafür das nur der Papst die Bischöfe in Zukunft ernennen soll,


0
 

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