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Christliche Hausschuleltern scheitern erneut vor Gericht

7. Jänner 2014 in Familie, 19 Lesermeinungen
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Das Amtsgericht Darmstadt verhindert mit einem Urteil den Umzug nach Frankreich


Darmstadt (kath.net/idea)Das Amtsgericht Darmstadt hat es abgelehnt, christlichen Hausschuleltern aus Südhessen das ihnen zum Teil entzogene Sorgerecht für ihre vier Kinder zurückzugeben. Dazu gehört auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die 8- bis 14-Jährigen. Damit wurde der Familie die Möglichkeit genommen, nach Frankreich umzuziehen. Dort hätten sie ihre Kinder legal zu Hause unterrichten können, weil in Frankreich Hausunterricht im Gegensatz zu Deutschland erlaubt ist. Das bestätigte der Anwalt der Familie, Andreas Vogt (Eschwege/Nordhessen), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Der Beschluss erfolgte am 18. Dezember und wurde den Eltern an Heiligabend zugestellt. Vogt wörtlich: „Diese skandalöse Rechtsprechung erinnert die Kindeseltern an die frühere DDR-Doktrin, dass ‚Republikflucht’ unbedingt verhindert werden muss. Die Familie ist jetzt quasi in der Bundesrepublik gefangen und darf die ‚Zonengrenze’ nicht überschreiten.“ Die Familie will nach den Worten von Vogt gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main einlegen.


Kinder wurden drei Wochen lang ins Heim geschickt

Zur Vorgeschichte: Aus religiösen Gründen hatten Dirk und Petra Wunderlich ihren Kinder den Besuch einer öffentlichen Schule untersagt und sie stattdessen selbst unterrichtet. Das Amtsgericht Darmstadt hatte den Eltern daraufhin im September 2012 einen Teil der elterlichen Sorge entzogen und auf das Jugendamt Darmstadt-Dieburg übertragen. Im August 2013 wurden die Kinder durch einen Polizeieinsatz aus der Familie genommen und für drei Wochen in einem Heim untergebracht. Als die Eltern sich in einem Gerichtsverfahren im September bereiterklärten, ihre Kinder doch zur Schule zu schicken, konnten sie zu ihnen zurückkehren. Das Jugendamt bat das Gericht daraufhin darum, als Pfleger der Kinder entlassen zu werden. Zudem versuchten die Eltern, ihr komplettes Sorgerecht wiederzubekommen. Bei einer Anhörung Mitte Dezember wiesen sie darauf hin, dass sie mit ihren Kindern gemeinsam nach Frankreich umziehen wollten. Das Amtsgericht folgte den Anträgen der Eltern nicht. Nach den Worten des Anwaltes wurde ihnen stattdessen sogar ein weiterer Teil der elternlichen Sorge entzogen. Dem Jugendamt wurde das Recht zugestanden, die Kinder wieder in ein Heim einweisen zu lassen.

Anwalt: Kindeswohl ist nicht gefährdet

Vogt übte scharfe Kritik an dem Urteil und dem Vorgehen der Behörden. Während ihres Heimaufenthaltes hätten die Kinder keine Schule besucht. Anders als es das Gericht festgestellt habe, sei das Kindeswohl nicht gefährdet. Die Kinder könnten überdurchschnittlich gut lesen und sich ausdrücken. Schätzungen zufolge unterrichten 500 bis 1.000 Familien in Deutschland ihre Kinder zu Hause


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