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| ![]() Bischof Müller verteidigt Forderung des Papstes nach Entweltlichung15. März 2012 in Deutschland, 6 Lesermeinungen Regenburger Bischof kritisiert bei Vortrag in Rom auch das Theologen-Memorandum "Wenn Theologen die Bücher läsen, hätte es das Theologen-Memorandum nicht gegeben" Rom (kath.net/KNA) Tatsächlich habe Benedikt XVI. mit dem Begriff «Entweltlichung» weder die «Abkapselung von der Welt noch das Verurteilen einer gelungenen Kooperation zwischen Kirche und Welt» gemeint, hob Müller hervor. Es gehe auch nicht um eine Aufgabe des kirchlichen Eigentums. Dieses sei für soziale, caritative und pädagogische Einrichtungen «notwendig». Benedikt XVI. hatte mit der Forderung nach einer «Entweltlichung» der Kirche in seiner Rede im Freiburger Konzerthaus während seines Deutschlandbesuchs im September eine große Debatte hervorgerufen. Anlass für Müllers Äußerungen war die Vorstellung des zuletzt erschienenen Bandes der Gesammelten Schriften Joseph Ratzingers in der deutschen Botschaft beim Heiligen Stuhl. Unter den rund 80 Gästen war auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch. Der im Oktober erschienene Band enthält die Doktorarbeit Ratzingers über den heiligen Augustinus sowie weitere Schriften über den lateinischen Kirchenvater. Müller ist der Herausgeber der Gesammelten Schriften. Was der Papst mit «Entweltlichung» tatsächlich gemeint habe, erschließe sich aus seinen früheren Schriften, sagte Müller weiter. Die Kirche habe demnach die Aufgabe «inmitten der Ordnungen dieser Welt, die Weltordnungen bleiben und bleiben müssen, die neue Kraft des Glaubens an die Einheit der Menschen im Leibe Christi gegenwärtig zu halten», zitierte Müller aus einem Aufsatz des damaligen Regensburger Theologie-Professors Joseph Ratzinger aus dem Jahr 1971. Müller kritisierte in seinem Vortrag indirekt auch das Theologen-Memorandum. «Wenn Theologen die Bücher läsen, hätte es das Theologen-Memorandum nicht gegeben», sagte er mit Blick auf die «Gesammelten Schriften» von Papst Benedikt XVI.
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