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Bund Katholischer Unternehmer gegen Totalblockade der AfD

12. Dezember 2025 in Deutschland, 25 Lesermeinungen
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Der BKU sucht die inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD. Kritik daran gibt es vom ZdK.


Berlin (kath.net/jg)
Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) lehnt eine vollständige Blockade der Alternative für Deutschland (AfD) ab, berichtet die deutschsprachige Ausgabe von Vatican News.

Der BKU lehnt bestimmte Positionen der AfD ab und hat sich der Unvereinbarkeitserklärung der deutschen Bischöfe aus dem Jahr 2024 angeschlossen. „Abgrenzung findet für uns aber vor allem innerhalb jener demokratischen Diskussion von Positionen und Inhalten statt, welche die politische Kultur unserer Bundesrepublik über Jahrzehnte geprägt hat“, betonte Martin Nebeling, Vorsitzender des BKU, gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur.


Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) lehnt diese Haltung des BKU ab. Die Erklärung des BKU habe sie „befremdet“, gab Irme Stetter-Karp, Präsidentin des ZdK, zu Protokoll. Eine in gewissen Teilen „Normalisierung dieser faschistischen Partei“ sei „aus meiner persönlichen Sicht mindestens politischer Leichtsinn“, sagte sie wörtlich. Der BKU ist Mitglied im ZdK.

Der Verband der Familienunternehmer hat die AfD zu einem Empfang eingeladen, der für alle im deutschen Bundestag vertretenen Parteien offen war. Für die Entscheidung gab es viel Kritik aus Politik und Wirtschaft. Marie-Christine Ostermann, Präsidentin des Verbandes, verteidigte die Entscheidung zunächst mit dem Argument, die inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD zu suchen, deren Weltbild nicht „zu unserer freiheitlichen und marktwirtschaftlichen Grundüberzeugung“ passe. Mittlerweile bezeichnet der Verband der Familienunternehmer die Einladung der AfD aber als „Fehler“. Es sei das Gegenteil dessen passiert, was beabsichtigt gewesen sei, sagt Präsidentin Ostermann. Es sei der falsche Eindruck entstanden, der Verband wolle die AfD stärken, berichtet euronews.

 


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Lesermeinungen

 UnivProf 16. Dezember 2025 
 

ZDK auflösen

Der Vorstand des ZDK hat sich für die Verbreitung des Auftragsmordes an Kleinstkindern ausgesprochen. Das Kirchenrecht sieht dafür Strafen vor. Ferner unterwandert es die Jurisdiktion der Bischöfe. Weitere Unterstützung ist eine Veruntreuung von Kirchensteuergeldern.

CusanusG


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