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Die Organspender sterben durch das medizinische Handeln

10. Jänner 2012 in Aktuelles, 31 Lesermeinungen
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Im offenen Brief fordert der Verein „Kritische Aufklärung über Organtranplantation“, „der Bevölkerung verständlich" zu erklären, dass „ein Organspender während der Organentnahme noch lebendig ist“.


Wolfsburg (kath.net/pm) „Es muss der Bevölkerung verständlich erklärt werden, dass ein Organspender während der Organentnahme noch lebendig ist, denn die Verpflanzung von Organen, die aus einem toten Körper stammen, wäre für die Empfänger tödlich.“ Dies forderte der Verein „Kritische Aufklärung über Organtranplantation“ (KAO) in einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, an den Bundesgesundheitsminister und die Justizministerin sowie an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Mitglieder des Bundesrates.


kath.net dokumentiert den offenen Brief in voller Länge:

Offener Brief an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel,
an den Gesundheitsminister Herrn Daniel Bahr, an die Justizministerin Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages und alle Mitglieder des Bundesrates

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Frau Justizministerin,
sehr geehrter Herr Gesundheitsminister, sehr geehrte Damen und Herren,

seit den Anfängen der Transplantationsmedizin wird die Gesellschaft nur einseitig werbend im Sinne der Transplantationsmedizin aufgeklärt, um die Organgewinnung zu maximieren. Der Bevölkerung wird darin vermittelt, Organspende sei ein Akt der christlichen Nächstenliebe. Auch wird fälschlicherweise ein Kausalzusammenhang zwischen dem Tod schwer kranker Menschen und einem Mangel an Organen hergestellt: Täglich würden in Deutschland drei Menschen sterben, weil zu wenig Menschen Organe spendeten. Die Aufklärung beinhaltet hingegen keine Informationen über die Konsequenzen einer Organentnahme für den Geber und dessen Angehörige.

Hans Lilie, Lehrstuhlinhaber für Strafrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, hat in seiner Festschrift zum 10jährigen Bestehen des Transplantationsgesetzes erklärt: „Anders als bei herkömmlichen Heileingriffen erfordert die freiwillige Erklärung zur Organspende keinerlei ärztliche Aufklärung.“ Es bliebe „den Einzelnen überlassen, sich selber die notwendigen Informationen zu besorgen“./1/

Wir, eine Gruppe von Menschen, die uninformiert der Organentnahme bei ihren Angehörigen zugestimmt haben und Wissenschaftler, Ärzte, Juristen, Theologen, Journalisten, mit denen wir zusammenarbeiten, sehen das anders.

• Die Einwilligung setzt voraus, dass sie unbeeinflusst von Zwang und Täuschung sowie mit der Vermittlung ihrer ganzen Tragweite erteilt wird und dass der Einwilligende einwilligungs-, d.h. geschäftsfähig ist.


• Es ist verfassungswidrig, dass die im Transplantationsgesetz (TPG) verankerte Definition des Todes von der Bundesärztekammer vorgenommen wurde. Schließlich obliegt die Gesetzgebung des Bundes nach Artikel 77GG dem Deutschen Bundestag und nach Maßgabe des Artikels 50GG in den dafür vorgesehenen Fällen auch dem Bundesrat. Die Bundesärztekammer hingegen ist ihrer Rechtsform nach ein nicht rechtsfähiger Verein, auf den gemäß §54 Satz 1 BGB die Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung finden./2/

• Laut TPG § 3, 2 ist die Entnahme von Organen oder Geweben, soweit in § 4 oder § 4a nichts Abweichendes bestimmt ist, nur zulässig, wenn „der Tod des Organ- oder Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist“.

Die Grundannahme, der „Hirntod“ sei der Tod des Menschen und die betroffenen Patienten seien Leichen bzw. Verstorbene, entspricht aufgrund jahrzehntelanger medizinischer Erfahrungen nicht mehr dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft. In der international geführten Fachdiskussion werden mittlerweile selbst von renommierten Transplantationsmedizinern und Medizinethikern „hirntote“ Patienten als Sterbende definiert./3/ Damit ist die ethische und rechtliche Frage nach der gesellschaftlichen Rechtfertigung bzw. Verurteilung von der medizinischen Tötung der Spender durch die Organentnahme aufgeworfen (der Tod tritt z. B. infolge der Explantation des Herzens oder wenn das Herz nicht entnommen wird, durch Ausbluten des Spenders ein).

Bevor diese Frage nicht umfassend von der Politik erörtert, reflektiert und geklärt ist, werden die Einführung der vom Gesetzgeber geplanten Erklärungspflicht oder Entscheidungslösung und alle weiteren Änderungen des augenblicklichen Transplantationsgesetzes hinfällig. Sollte aber dennoch über den aktuellen Wissensstand der Hirntodforschung hinweggegangen werden, ist festzuhalten:

Eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu fällen, setzt eine umfassende Aufklärung der potentiellen Spender voraus. Es muss der Bevölkerung verständlich erklärt werden, dass ein Organspender während der Organentnahme noch lebendig ist, denn die Verpflanzung von Organen, die aus einem toten Körper stammen, wäre für die Empfänger tödlich. Dieses Phänomen verweist nochmals auf die Tatsache, dass ein Organspender auf dem Operationstisch durch medizinisches Handeln als Folge der Organentnahme stirbt. Auch hier muss unter dem Gesichtspunkt, dass der Spender sich noch im Sterben befindet, die Frage gestellt werden, ob es gesetzeskonform ist, selbst- oder fremdbestimmt über das mit medizinischen Methoden und ärztlicher Hilfe herbeigeführte Ende des eigenen Lebens bestimmen zu können. „Euthanasie“ und Sterbehilfe sind in Deutschland verboten.

Das Prozedere der Organgewinnung beinhaltet außerdem einen Verstoß gegen die Würde eines sterbenden Menschen, denn er wird, wie es in der transplantationsmedizinischen Sprache heißt, zum „human vegetable“, „menschlichen Herz-Lungenpräparat“, „lebenden Restkörper“, „Herz-Lungen-Paket“ oder „Organangebot“/4/ und damit zu einem Objekt degradiert.

Auch die Hirntoddiagnostik ist, sofern sie im Rahmen einer anschließenden Organentnahme durchgeführt wird, fremdnützig. Zudem birgt sie, wie jede andere Diagnostik auch, die Gefahr von Fehlurteilen in sich, und beinhaltet auch Vorgänge, die zum Teil aggressiv und medizinethisch fragwürdig sind (z.B. Eiswasserspülungen der Ohren, Apnoetest, Angiographie). Auch über diese gravierenden medizinischen Eingriffe vorab der eigentlichen Organgewinnung ist jeder einzelne Organspender detailliert zu informieren, denn wie bei jeder invasiven Diagnostik kann erst nach einer Aufklärung die schriftliche Einwilligung erfolgen. Die Hirntoddiagnostik wird an einem Menschen durchgeführt, der den Patientenstatus beansprucht und dem somit alle Rechte eines Patienten zustehen.

Hans Jonas, einer der großen Philosophen des 20. Jahrhunderts, hat 1986 anlässlich einer Fernsehaufzeichnung in der Katholischen Akademie Hamburg erklärt: Der Anspruch der Gesellschaft an mich endet an meiner Haut, im Sterben sollte ich meine eigenen Bedürfnisse bedenken.

Mit der Bitte um Unterstützung von Ihnen,
Renate Greinert, Vorstandsmitglied KAO
mit über fünfzig weiteren Unterzeichnern

Weiterführende Links:
Homepage „Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.“

Zur Diskussion im Forum.

Armin Schwibach: Hirntod als endgültige Definition des Todes? Eine notwendige Anfrage

Prof. Joseph Schumacher, Organspende: Hat ein Toter lebendige Organe?

Die Anmerkungen zum offenen Brief:
/1/ Lilie, Hans auf dem 110. Deutschen Ärztetag 2007 in Münster: 10 Jahre Transplantationsgesetz – Verbesserung der Patientenversorgung oder Kommerzialisierung. In: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.20.4640.5169.5194 (29.11.2011)
/2/ So der Jurist Hans Reis: Das Recht auf Leben – ein höchst unbequemes Recht. In: Balkenohl, Manfred/Rösle, Roland (Hg.): Handbuch für Lebensschutz und Lebensrecht. Paderborn 2010, S.40.
/3/ Vgl. z.B. neuere Hirntoddebatte in der amerikanischen Fachdiskussion: Miller, Franklin G. /Robert D. Truog, Rethinking the Ethics of Vital Organ Donations, in: Hastings Center Report 38 (2008) Nov.-Dec., S. 38-46; President’s Council on Bioethics, Controversies in the Determination of Death: A White Paper, Washington, D. C., December 2008; Shah, Seema K. et al: Death and legal fictions. In: Journal of Medical Ethics 37 (2011)12, S. 719-722; Truog, Robert D. /Franklin G. Miller, The Dead Donoar Rule and Organ Transplantation, in: The New England Journal of Medicine 359 (2008) 7, S. 674-675; vgl. außerdem die Fachdiskussion im deutschen Sprachraum z.B.: „Die Leichenspende sollte verboten werden.“ Organtransplantation – der Basler Philosoph Andreas Brenner wehrt sich gegen den moralischen Druck der Organspende. In: AZ vom 9. August 2011, S. 21; Bergmann, Anna: Organspende – tödliches Dilemma oder ethische Pflicht? In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Parlament, Nr. 20/21 vom 16. Mai 2011, S. 10-15; Geisler, Linus S.: Die Lebenden und die Toten, in: UNIVERSITAS, 65 (2010), 763, S. 4-13; Müller, Sabine: Wie tot sind Hirntote? Alte Fragen – neue Antworten. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Parlament, Nr. 20/21 vom 16. Mai 2011, S. 3-14; Sahm, Stephan: Ist die Organspende noch zu retten?, in: FAZ, Nr. 213 vom 14.9.2010, S. 33; Stoecker, Ralf: Ein Plädoyer für die Reanimation der Hirntoddebatte in Deutschland, in: Dirk Preuß/Nikolaus Knoepffler/Klaus-M. Kodalle (Hrsg.), Körperteile - Körper teilen, Kritisches Jahrbuch der Philosophie, 8 (2009).
/4/ Zit.n. Jonas, H.: Technik, Medizin und Ethik. Frankfurt a.M. 1987, S. 228; Steinbereithner, K.: Grenzgebiete zwischen Leben und Tod – Anästhesiologische Probleme, Wiener klinische Wochenschrift 81 (1969), H. 2930, S. 530; zit.n. Baureithel, Ulrike/Bergmann, Anna: Herzloser Tod. Das Dilemma der Organspende. Stuttgart 1999, S. 61, 65, 44.


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Lesermeinungen

 symeon 15. Jänner 2012 

Würde des Sterbenden und Toten

Seit vielen Jahren ist mir klar, dass bei Organentnahme nicht der Würde des Sterbenden und Toten gedacht wird. Einseitig wird nur das Leben des Kranken gesehen. - Dieser ist krank, nicht weil er zuvor kein Spender-Organ bekam, sondern weil er eine bedauerliche, schwere Erkrankung hatte. - Leben und Tod ist dasselbe, unerklärliche Phänomen. Es ist ausschließlich von der Religion her zu sehen, die allein die Würde des Menschen grundlegend und umfassend begreift: Der Mensch hat von Gott her eine umfassende Würde, aber nicht nur zu Lebzeiten, sondern ewig, d.h. im Sterbeprozess und im Zustand des Totseins. Immer ist er in Gottes Hand, NICHT in der Hand der Menschen. Helfen kann letztgültig allein Gott und das Beten zu ihm, auch in ausweglosen Situationen. ...


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 symeon 15. Jänner 2012 

Seit vielen Jahren ist mir klar, dass bei Organentnahme nicht der Würde des Sterbenden und Toten gedacht wird. Einseitig wird nur das Leben des Kranken gesehen. - Dieser ist krank, nicht weil er zuvor kein Spender-Organ bekam, sondern weil er eine bedauerliche, schwere Erkrankung hatte. - Leben und Tod ist dasselbe, unerklärliche Phänomen. Es ist ausschließlich von der Religion her zu sehen, die allein die Würde des Menschen grundlegend und umfassend begreift: Der Mensch hat von Gott her eine umfassende Würde, aber nicht nur zu Lebzeiten, sondern ewig, d.h. im Sterbeprozess und im Zustand des Totseins. Immer ist er in Gottes Hand, NICHT in der Hand der Menschen. Helfen kann letztgültig allein Gott und das Beten zu ihm, auch in ausweglosen Situationen. ...


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 G.Annen 12. Jänner 2012 
 

Hirntod, Teilhirntod, Ganzhirntod, Stammhirntod...

Das größte Problem der Organspende - ja oder nein - ist die Frage:
Ist der Mensch wirklich ganz tot oder befindet er sich im Sterbeprozeß.
Alle derzeitigen Todesbegriff-Definitioen (Hirntod, Ganzhirntod,Stammhirntod, Teilhirntod) sind wissenschaftlich nicht 100 % abgesichert.
Im Laufe der letzen Jahre zweifeln immer mehr Wissenschaftler an ihrer früheren Haltung zum Hirntod u. schwenkten um.
Solange es nicht absolut zweifelsfrei erwiesen ist, wann der Mensch tot ist, müssen die Ärzte so handeln:
\"In dubio pro vita\"
Im Zweifelsfall für das Leben!!
Im Zweifelsfall keine Organe entnehmen!!!
Eine Zustimmung zur Selbst-Tötung mittels einer Organentnahme ist niemals erlaubt.
Das hat auch nichts mit Liebesdienst und Nächstenliebe zu tun.
Lesen Sie einmal genau unser \"Gesetz für die Spende u. Übertragung von Organen und Geweben\". Ob Sie der Explantation zugestimmt haben oder nicht zugestimmt:
Der Arzt kann sich immer auf den \"Notfall-Paragraphen


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 christawaltraud 12. Jänner 2012 
 

Zur Erinnerung: Benedikt XVI. sagt 2008

\"(...) Es kommt häufig vor, daß die Technik der Organtransplantation durch eine Geste vollkommener Unentgeltlichkeit seitens der Verwandten von Patienten erfolgt, deren Tod festgestellt worden ist. In diesen Fällen ist der informierte Konsens die Vorbedingung der Freiheit, damit die Transplantation das Wesensmerkmal einer Spende hat und nicht als eine erzwungene Handlung oder als ein Akt der Ausnutzung ausgelegt werden kann. Es ist auf jeden Fall notwendig, daran zu erinnern, daß die einzelnen lebenswichtigen Organe ausschließlich »ex cadavere« entnommen werden können, der im übrigen auch seine Würde besitzt, die respektiert werden muß. Die Wissenschaft hat in diesen Jahren weitere Fortschritte bei der Feststellung des Todes des Patienten gemacht. Es ist also gut, daß die erreichten Ergebnisse die Zustimmung der gesamten wissenschaftlichen Gemeinschaft erhalten, um so die Suche nach Lösungen zu begünstigen, die allen Sicherheit geben sollen. In einem Bereich wie diesem darf es nicht


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 Ester 11. Jänner 2012 
 

Fortsetzung

Ich denke das Problem mit dem Tod ist, dass die Hinterbliebenen Abschied nehmen müssen und das geht eben nicht, wenn der Tode noch stundenlang intensivstmedizinisch betreut wird, wegen dem Herz, der Leber und was sonst noch gebraucht werden kann.
Außerdem ist es mit dem Leben halt so, dass es lebendes Sterben oder sterbendes Leben von Geburt an ist, sagt der Kirchenlehrer Augustinus.
Und somit zeigt sich die ganze Gefahr der Hirntondefinition, die ja sagt \"der stirbt eh gleich, wenn wir nichts machen\".
Ich halte das aktuell schon für okay,. aber die Gefahr besteht dann doch das man das ausweitet und sagt \"Naja der Patient XY überlebt die Nacht eh nicht und es ist viel besser jetzt das Herz zu entnehmen, auch passt die Blutgruppe sehr gut zum Fall des Privatpatienten Z. Und die Kirche sagt ja es ist ein Fall von Nächstenliebe\"


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 Ester 11. Jänner 2012 
 

Also die Sache mit Maximilian Kolbe ist

das Gott ihn ja wunderbar im Hungerbunker erhalten hat.
Er lebte noch, als alle anderen schon tod waren. Deshalb hat man ihn ja vergiftet.
Ich denke P. Kolbe hat das getan was auch jeder anständige Soldat tut, (sowas gibt es und die ersten Christen mitsamt den Märtyrern entstammten häufig diesem Stand) nämlich sein Leben gewagt.
Der Organspender wagt sein Leben nicht mehr, und es ist die Frage ob er denn noch lebt.
Die Sache ist ja auch die, dass der, der z.B ein Spenderherz empfängt auch nicht gerade fröhlich vor sich hinleben kann, sondern immer wieder anfällig ist, weil eben irgendwelche Medikamente gegen die allfällige Abstoßungsreaktionen genommen werden müssen und andere Komplikationen häufig auftreten.
Ich habe das einmal im Bekanntenkreis bei einem Kind erlebt und mich immer gefragt, ob das echt so ein Segen war, das noch rechtzeitig eingetroffene Spenderherz.


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 PPQR 11. Jänner 2012 

Zum Abschluss ....

Zitat:
\"Der Vatikan will an seiner positiven Bewertung von Organspenden festhalten. Es gebe \"keinerlei Änderungen\" in der Frage des Verständnisses von Tod, sagte der für Krankenpastoral
und Medizinethik zuständige Kurienkardinal Javier Lozano Barragan nun der römischen Tageszeitung \"La Repubblica\".
Aus Sicht der katholischen Kirche bleibe die Hirntod-Definition gültig, nachdem das Ausbleiben messbarer Hirnströme über einen Zeitraum von mindestens sechs Stunden den Tod des Menschen anzeige.\"

Was kann man den Befürwortern vorwerfen, wenn sie auf den Papst hören?
Benedikt XVI sagte: ...Wie der Herr Jesus uns gelehrt hat, wird nur derjenige sein Leben retten können, der es hingibt (vgl. Lk 9, 24).

Danke Hl. Vater für die ausgezeichnete und klare Belehrung.


1
 
 christawaltraud 11. Jänner 2012 
 

Fortsetzung

Um bei Maximillian Kolbe zu bleiben: wenn die Giftspritze (Phenol) am Ende gegen ihn nicht eingesetzt worden wäre, die ihn tötete - wer weiß, vielleicht hätte er den damaligen Horror lebend überstanden...


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 PPQR 11. Jänner 2012 

@Rolando

\"... empfehle Ihnen sehr ihr Zeugnis zu lesen.\"
Ihre Empfehlung kommt zu spät. Schon geschehen.
Deshalb weiß ich, dass Gloria Polo Ortiz an keiner Stelle jemals behauptet hat, hirntod gewesen zu sein. Sie sagt: \"Ich erlitt einen Herzstillstand und war praktisch ohne Leben.\"
Der Blitz hat ja den linken Arm getroffen und trat am rechten Bein wieder aus. Sie ist Ärztin und kennt bestens sowohl Symptomatik wie Terminologie. Sie war im Koma und wurde apparativ am Leben gehalten, weil aie noch Gehirnströme hatte.

Ich begreife nicht, wie man die offiziellen Verlautbarungen der letzten beiden Päpste hartnäckig ignoriert.
Benedikt XVI: \"Die Organspende ist eine besondere Form des Zeugnisses der Nächstenliebe.\"
Was ist an dieser Aussage missverständlich?

Darüber hinaus ist es ganz klar eine freiwillige Entscheidung, die meist zu einem Zeitpunkt erfolgt,
wo auf den potentiellen Spender kein Druck ausgeübt werden kann.
Warum ist das so sc


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 christawaltraud 11. Jänner 2012 
 

Nicht Äpfel mit Birnen verwechseln!

@PPQR
Solange berechtigte zweifel am \"Hirntod\" als Kriterium des Todes eines Menschen bestehen, kann man diesen nicht salonfähig machen und muß bisherige und inzwischen zweifelhafte Ansichten entsprechend revidieren.

Es hieße Äpfel mit Birnen zu verwechseln, wenn das Martyrium eines Heiligen wie in diesem Falle Pater Maximillian Kolbes mit der Organspende eines \"Hirntoten\" verglichen wird, der genaugenommen ein Sterbender Mensch in seiner ganz individuellen und beseelten Person ist. Pater Maximillian Kolbe war dazu bereit, sich selbst und damit sein Leben um seines Glaubens Willen hinzugeben. Er hatte in dieser Bereitschaft aus Liebe zu Christus eine klare und bewußte Haltung willentlich eingenommen und wurde nicht für \"hirntot\" und folglich \"tot\" erklärt, um seinen Körper zur Entnahme lebenswichtiger Organe zur verfügung zu stellen. Ich glaube, hierin liegt ein sehr großer und wesentlicher Unterschied! Um bei Maximillian Kolbe zu bleiben: wenn die Gi


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 Paul.P. 11. Jänner 2012 
 

Vorschlag zur Güte

Man nehme dem Hirntoten zuerst die Organe heraus, und dann schalte man erst die Apparate ab. Für ganz Vorsichtige kann man vorher kurzeitig die Apparate abschalten, um zu sehen ob Herz und Lunge doch noch wieder ihre Funktionen aufnehmen.
Wenn ich so bedenkenschwere Argumente gegen Transplantation lese, kann ich den Zorn Jesu nachempfinden, über die Frage damals, ob man an Sabbath heilen dürfe.


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 Incomódo 11. Jänner 2012 

Mehrheiten können das Beste verhindern,

wenn sie keine Ahnung von dem haben, worüber sie abstimmen. Die Eingabe von KAO ist ein Beispiel dafür, und sie wird wohl keine Erwiderung bekommen, denn wie sagte schon Goethe:
„Laß dich nur in keiner Zeit zum Widerspruch verleiten!
Weise fallen in Unwissenheit, wenn sie mit Unwissenden streiten.“
Die Mehrheit hier denkt ganz offensichtlich anders. Doch vielleicht versuchen Sie einmal, das Problem als Aufgabe zu sehen: Kann ich einem aufgrund Organversagens zum Tode verurteilten Menschen helfen, wenn ja wie? Nehmen Sie dann an, dieser Mensch ist ein Ihnen nahestehender Verwandter, dann haben Sie die Aufgabe verstanden. Und dann versuchen Sie, dem Tode das abzuluchsen, was ein anderer, nicht mehr zu rettender Mensch, nicht mehr brauchen wird. Die Neuregelung des Transplantationsgesetz halte ich für ein allen ethischen Maßstäben gerechtes „Abluchsen“, auch wenn ich selbst nie eines anderen Organ haben will und nur bereit zur Spende bin.


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 A.v.Stösser 11. Jänner 2012 
 

Organspende, nein Danke!

Über den Beitrag von Prof. Schumacher, habe ich mich sehr gefreut. Seit Jahren versuche ich meine Bedenken an der Transplantationsmedizin anzumahnen, nachzulesen unter http://www.pflegekonzepte.de/index.php?p…de---nein-danke.
Als Vorsitzende des Pflege-Selbsthilfeverbands e.V. habe ich dieses Thema ebenfalls aufgegriffen und war überrascht von dem großen Zuspruch unserer Mitglieder,siehe http://www.pflege-shv.de/index.php?page=…eitende-medizin
Die aktuellen Proteste mögen zwar wie Tropfen auf den heißen Stein wirken, aber diese hinterlassen mit der Zeit Spuren.


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 Rolando 11. Jänner 2012 
 

PPQR

Was ist mit Hirntoten die wieder ins Leben zurückkehrten, z.B. Gloria Polo (empfehle Ihnen sehr ihr Zeugnis zu lesen) sie war an der Maschine u.es hätte man Organe entnehmen können, oder die Apparate abstellen. Bei Organentnahme würde sie heute nicht mehr leben und man hätte ihr die Chance genommen ihr Leben nach Gottes Willen zu ändern. Sie ist nicht die Einzige, es gibt mehr solche Fälle. Mit der \"Liebe\" wurde und wird Abtreibung, künstliche Befruchtung, Verhütung mit Pille u.Spirale sowie Sterbehilfe salonfähig gemacht, aber immer werden Menschen von Menschen getötet auch bei Organspende,außer paarweiser Organe. Ich möchte nicht einen nur Hirntoten aufschneiden selbst wenn er dazu die Einwilligung gab. Es gibt nicht Leben um jeden Preis,es ist auch ein gnädiger Tod zu bedenken.


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 girsberg74 11. Jänner 2012 
 

@ Josephus „Auf die Kirche hören!“

Der Link zur Ansprache von Benedikt XVI. vom 8.11.2008 führt zu einer rhetorischen Meisterleistung angesichts der Tatsache, dass jener Kongress unübersehbar von einem Pharmariesen gesponsert war. Die wesentlichen Aussagen aber geben nur das her, was in Ziffer 2301 des Katechismus ausgesagt ist.

Die Ansprache von Johannes Paus II. vom 29. August 2000 beim Internationalen Kongress für Organverpflanzung im „Palazzo dei Congressi“ in Rom am 29. August 2000 ist im Licht des Kongresses vom Februar 2005 (ebenfalls Rom) neu zu lesen. Das Drama dieses Kongresses, der noch von dem inzwischen zweifelnden JP II initiiert war, ist ausführlich beschrieben in der „Tagespost“ vom 25. Oktober 2008, Seite 15, „Sechs Stunden ohne Hirnströme“.


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 PPQR 11. Jänner 2012 

@girsberg74

Mache ich mir Bischof Fürst zum \"ultimativen Ratgeber\" wenn ich ihn zitiere? Zumal er doch in diesem Gespräch ganz auf der Linie von Joh.Paul II und Benedikt XVI ist. Diffamieren Sie Bischof Fürst, dann beziehen Sie auch Position gegen die Erklärungen der Päpste
(siehe KATH.NET-Link).

Und in den angeführten Stellen des KKK sehe ich überhaupt keinen Widerspruch zu meiner Auffassung.
\"2301 Die Autopsie von Leichen zur gerichtlichen Untersuchung oder zur wissenschaftlichen Forschung ist sittlich zulässig. Die unentgeltliche Organspende nach dem Tode ist erlaubt und kann verdienstvoll sein.\"

Würde dieser Satz nicht unsinnig, wenn man annimmt, dass das Organ \"tot\" ist?
Da steht doch eindeutig, dass Organspende \"ex cadavere\" funktioniert und erlaubt ist.

Wie eingangs erwähnt: Der MENSCH ist tot, die Funktionsfähigkeit von Organen wird künstlich aufrecht erhalten.

In der Frage, ob die Hirntod-Definition ausreichend ist, gibt es


1
 
 Geri 11. Jänner 2012 
 

wenn der Geber zweifelsfrei tot ist....

Als mein Mann starb, indem er aus einer OP-Narkose nicht mehr aufwachte, beobachtete ich verschiedene Phasen des Sterbevorganges. Die Schläuche waren entfernt, der Mensch gestorben, der vorher ca. acht Stunden im Koma beatmet wurde. Nach seinem körperlichen Tod ging der Loslösungsprozeß der Seele vom Körper vonstatten. In seinem Falle dauerte das etwa eine Stunde. Es war so deutlich wahrzunehmen, daß nicht nur ich, sondern die Krankenschwester der Station dasselbe sagte. Nach einer Stunde, wir beide unisono: \"Er ist weg\". Niemand kann genau wissen, ob und was ein weiterlebender Teil des Menschen womöglich noch empfindet, bis er frei ist. Niemand weiß, wie lange der individuelle Lösungsprozeß dauern kann. Oder wie es sich bei plötzlichem Tod verhält...


2
 
 Josephus 10. Jänner 2012 
 

Auf die Kirche hören!

Da kath.net eine katholische Seite ist, ist für die Beurteilung so schwieriger Fragen wie der Organtransplantation das kirchliche Lehramt maßgeblich. Hier ein wichtiges Dokument.

stjosef.at/dokumente/organspende_b16.htm


2
 
 PPQR 10. Jänner 2012 

Pressegespräch vom 06.10.2011

„ORGANSPENDE IST EIN AKT DER NÄCHSTENLIEBE“

Der Vorsitzende der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Gebhard Fürst (Bistum Rottenburg-Stuttgart), hat Organspende als „einen Akt der Nächstenliebe“ bezeichnet. „Sie soll als Ausdruck großherziger Solidarität gefördert werden“, wie es der Katechismus der Katholischen Kirche fordert.

Link:
http://www.dbk.de/presse/details/?suchbegriff=Organspende&presseid=1982&cHash=95287b08c6953f2badfead8c410535c6


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 PPQR 10. Jänner 2012 

Ich respektiere Ihre Meinungen. Von Silas bis Evalyne.
Ich wehre mich aber gegen die Annahme, ich sei uninformiert. Und ich gebe zu bedenken, dass auch meine Meinung von anderen respektiert werden muss.

@Evalyne: Bei allem Respekt, wieso nehmen Sie an, dass gerade Sie die Informierte sind?

@Sylvester Ich degradiere niemandem. Und ich zwinge niemanden, Organe zu spenden. Das ist eine persönliche freie Entscheidung.

@G.Annen
Sie haben eine Auffassung von \"Leben\" und \"Tod\", die ich nicht teile. Mein letzter Satz sollte lauten: \"Der MENSCH ist tot, das Organ aber nicht.\"
Nach allgemeinem Verständnis bin ich tot, wenn mein Gehirn nicht mehr arbeitet. Sind Sie und die anderen sachkundig genug, darüber allgemein urteilen zu können.
Denken Sie jetzt einmal an den Hl. Maximilian Kolbe. Nach Ihrer Auffassung hat er eine Todsünde begangen.


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 christawaltraud 10. Jänner 2012 
 

\"Hirntod\" ist nicht gleich \"tot\"!

@Silas, die \"Hirntodkriterien\" gelten nicht (mehr) als sicher, da sind Sie offenbar unzureichend und falsch informiert (wie leider viele, viele andere Bürger auch).

Seit inzwischen drei Jahren wird der sogenannte \"Hirntod\" in den USA z.B. nicht mehr anerkannt. Es ist dringend an der Zeit, die Menschen darüber aufzuklären. Johannes Paul II. sagte im Jahr 2005 (Zitat): \"Im Licht der anthropologischen Wahrheit wird deutlich, dass »der Tod des Menschen in diesem radikalen Sinn ein Ereignis ist, das durch keine wissenschaftliche Technik oder empirische Methode direkt identifiziert werden kann« (Zitat Ende). Es wäre erfreulich, wenn sich die Bischöfe und Vertreter beider deutscher Kirchen endlich einer erneuten wissenschaftlichen Prüfung betreffs dieser Thematik stellen würden, ehe von \"Nächstenliebe\" in einem verfehlten Kontext gesprochen wird.


2
 
 Nazianz 10. Jänner 2012 
 

Mal wieder die schwierige Debatte.

Ein Mensch der Biologisch tot ist, kommt für eine Organspende nicht in Frage weil alle Zellen tot sind. Was wir für die Organspende benötigen ist eine Definition des Individualtodes. Der geschieht bisher über die Hirntoddiagnostik. Ein generelles Abschaffen der Organtransplantation aufgrund philosophischer Todesdefinitionen halte ich für falsch.Was fehlt sind prospektiv randomisierte Studien um das Thema zum jetzigen Standpunkt wissenschaftlich klar zu beschreiben und die Hirntoddiagnostik dem heutigen Wissensstand anzupassen. Eine Aufklärung über Organspende halte ich für Richtig, aber wenn dann für alle Menschen ab 30 Jahren mit dem Ziel einer klaren Entscheidung für oder wieder Organspende.


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  10. Jänner 2012 
 

Kurz darauf schlief sie ein

Ich würde gerne an den oben genannten Artikel erinnern. ( http://kath.net/detail.php?id=34557 ) Die Kommentare waren sich einig: \"Es gib keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben hingibt...\" vgl. Joh 15, 13 Warum gilt das nicht auch bei der Organspende?


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 silas 10. Jänner 2012 

\"die Organspende ist ein hochherziges Werk der Nächstenliebe\"

sagte vor wenigen Jahren Kardinal Ratzinger.

Damit meint er sicherlich nicht, dass jeder Christ zu solch einem \"Akt der Nächstenliebe\" gedrängt werdn sollte.

Persönlich bin ich kein Organspender, weil ich die \"Ersatzteilmentalität\" bedenklich finde. Nicht alles was möglich ist, ist automatisch richtig.
Freilich sind Lebendspenden bei Nierentranplantationen großartig. Schwerer wird es bei jener Organentnahmen, die unweigerlich zum Tod des Patienten führen. Jedoch in der Regel leben schwer Verunglückte Organspender länger, weil sie bis zu Äußersten lebenserhaltende Medizin erhalten, um die Organe zum bestmöglichsten Zeitpunkt entnehmen zu können. Übrigens darum bin ich auch kein Organspender. Mein Tod würde hinausgezögert, bei einem entfernten Bekannten über mehrere Stunden.
-Übrigens das Hirntodkriterium ist sicher, denn wenn ein Hirntod zweifelsohne festgestellt wird, ist ein Genesen fortan unmöglich! Werden die lebenserhaltenden Maschinen nun abgeschalte


1
 
 Evalyne 10. Jänner 2012 
 

@PPQR: freiwillig hin oder her,

wenn die Menschen fehlinformiert sind, fällen sie falsche Entscheidungen.


6
 
 Dismas 10. Jänner 2012 

JA, ich unterstütze diese Initiative des Vereins vollkommen.

Diese menschenverachtenden Praktiken müssen offen benannt werden. Denn es geht hier um das Vehältnis zur Würde des Menschen, des sterbenden Menschen. Aber die heutige Zeit will oft alles nur biologistisch und oberflächlich utilitaristisch beurteilen.


6
 
 willibald reichert 10. Jänner 2012 
 

Sylvester

Ich bin ganz Ihrer Ansicht. Überall, wo das Leben von
Menschen utilitaristischen Zwecken untergeordnet wird
- der Zweck heiligt die Mittel - wird die Wahrheit über
den Beginn und das Ende des Lebens gewollt zurechtgebogen,
wie man es gerade braucht. Daß die immensen Folge-
kosten der Organtransplantation bald nicht mehr
bezahlbar sind, wird auch bewußt verschwiegen.
Nicht umsonst sind die Präparate, die Abstoßreak-
tionen des transplantierten Organes/der Organe vermeiden sollen, die Umsatzrenner der Arznei-
mittelhersteller und die Transplantateure diejenigen,
die ebenfalls einkommensmäßig sich goldener
Zeiten erfreuen!


4
 
 G.Annen 10. Jänner 2012 
 

Ob mit oder ohne Zustimmung ... es ist nicht erlaubt!

Organspender müssen noch Lebende sein ... denn nur von Lebenden erhält man lebende Organe, Organe, die zu gebrauchen sind.

Ob ich gut aufgeklärt bin oder nicht, spielt eine untergeordnete Rolle. Auch der gut Aufgeklärte darf nach kath. Lehrmeinung nicht einer Organspende zustimmen ...
er würde ja somit seiner eigenen Tötung zustimmen (= Selbstmord) und das
ist niemals erlaubt.

Nochmals: Organspender werden durch die Organentnahme getötet ... und das ist weder mit noch ohne Zustimmung erlaubt.

Alle Bemühungen des Vereins „Kritische Aufklärung über Organtranplantation\" in Ehren, aber Organspende ist letztendlich EUTHANASIE !!
…und daran ändert auch eine Zustimmung zhu Lebzeiten nach guter Aufklärung nichts.


4
 
 Sylvester 10. Jänner 2012 
 

Gefühle

PPQR
Woher wissen Sie, daß ein Hirntoter keine Gefühle mehr hat.
Sie degradieren diese Menschen zur Ware, die benutzt werden darf.
Schluß mit Organspende !


5
 
 PPQR 10. Jänner 2012 

Wieso Vorspiegelungen?

Jeder darf zur Organspende stehen wie er will.
Aber folgendes sollte beachtet werden:

Organspende ist immer freiwillig. Niemand wird dazu gezwungen. Wem droht also Unrecht?
In Deutschland gilt die erweiterte Zustimmungs-lösung. Demnach dürfen die Organe einem Toten nur entnommen werden, wenn entweder der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat oder die nächsten Angehörigen der Organentnahme zustimmen. Angeörige sind an den (mutmaßlichen) Willen des Verstorbenen gebunden.

Es ist verwerflich (ähnlich wie beim Missbrauch), einer ganzen Berufsgruppe zu unterstellen, nur aus niederen Motiven Organe transplantieren zu wollen.

Die Organentnahme wird tatsächlich bei einem Toten („Hirntoten“) vollzogen. Hirntod heißt, der Körper kann aus eigener Kraft nicht mehr „leben“. Lediglich die Funktion der Organe wird aufrecht erhalten.
Die Behauptung, ein totes Organ könne nicht verpflanzt werden, ist in diesem Zusammenhang
irreführend. Der MENSCH is


2
 
 girsberg74 10. Jänner 2012 
 

Schluss mit Vorspiegelungen

Die Behauptung, dass Organe nach dem Tod entnommen werden, geschieht inzwischen wider besseres Wissen.

Führende Wissenschaftler, die selbst schon hundertfach Organe gemäß dem Hirntodkriterium verpflanzt haben, geben zu, dass die „Tote-Spender-Regel“ nicht stimmt. In der aktuellen Diskussion geht es ihnen aber nicht um das Aufgeben von Explantationen, sondern um die Lockerung des Tötungsverbotes.

Dass die Wahrheit es so schwer hat, liegt an einer mächtigen Koalition von Menschen, - die alle Möglichkeiten zu ihrem Erhalt nutzen wollen, koste es ethisch, was es wolle -, in Verbindung mit anderen Menschen und einer Industrie , die eben daraus ihren Lebensunterhalt erwirtschaften, und das nicht schlecht.


8
 

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