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Die Angst der Christen in Ägypten und Iran

9. Dezember 2011 in Weltkirche, 9 Lesermeinungen
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Ägypten: Frauenrechtlerinnen und religiöse Minderheiten entsetzt -Iran: Staatlicher Kampf gegen Hauskirchen - Hintergrund: Was müssen Christen in diesen Ländern erdulden?


Berlin (kath.net/IGFM) Unter ägyptischen Konvertiten und koptischen Christen wächst die Sorge vor einer Machtübernahme der Islamisten, der Ausweitung der Scharia und iranischen Verhältnissen am Nil. Die in diesem Ausmaß nicht erwarteten Wahlerfolge islamistischer Parteien könnten zu einer Auswanderungswelle von christlichen Kopten und säkularen Ägyptern führen, so die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) heute in einer Pressekonferenz in Berlin.

Auch unter iranischen Konvertiten wächst die Angst, vor allem vor neuen Massenverhaftungen von Konvertiten zur Weihnachtszeit wie im vergangenen Jahr. Wie die IGFM berichtet, hat die Islamische Republik Iran die Verfolgung von christlichen Hausgemeinden und Konvertiten weiter verschärft. Einschüchterungen und Drohungen hätten in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen. Der iranische Geheimdienstminister, der schiitische Geistliche Heydar Moslehi, hatte Ende November “neue Anstrengungen” im Kampf gegen Hausgemeinden verkündet.

Die IGFM weist darauf hin, dass vor allem die Leiter von Konvertitengemeinden systematisch vom iranischen Geheimdienst eingeschüchtert und bedroht werden. Da fast allen offiziell genehmigten Kirchengemeinden Gottesdienste in der Landessprache Farsi verboten sind und ehemalige Muslime Sorge vor Entdeckung und Verhaftung hätten, träfen sich die meisten Konvertiten heimlich in Hausgemeinden.

International Aufsehen erregte der Fall des iranischen Pastors Youcef Nadarkhani. Entgegen der in der Islamischen Republik gängigen Praxis der Behörden war er ganz offiziell wegen „Abfall vom Islam“ und „Verbreitung nichtislamischer Lehren“ zum Tod durch den Strang verurteilt worden. Das am 22. September 2010 von einem Revolutionsgericht verhängte Todesurteil ist dank internationaler Proteste noch nicht vollstreckt. Die IGFM appellierte an die Öffentlichkeit, trotz der nuklearen Bedrohung durch den Iran auch die Menschenrechtsverletzungen der Islamischen Republik an ihren eigenen Bürgern im Fokus zu behalten.

Angst bei ägyptischen Konvertiten

Konvertiten, Baha’i, Atheisten und Säkularisten in Ägypten würden die Verfolgung von religiösen Minderheiten und Andersdenkenden im Iran sehr aufmerksam verfolgen, da sie eine Machtübernahme von Islamisten im eigenen Land vor Augen haben. Das überraschend sehr starke Abschneiden der ultra-fundamentalistischen Salafisten bei den ägyptischen Parlamentswahlen hat viele Ägypter schockiert. Die Salafisten haben als ihr Ziel die uneingeschränkte Durchsetzung der Scharia, des islamischen Rechtssystems, verkündet – ohne Rücksicht auf völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge, die Ägypten ratifiziert hat. Dazu gehören neben drakonischen Körperstrafen wie Auspeitschungen und Amputationen auch die Todesstrafe für den Abfall vom Islam und die völlige Rechtlosigkeit für „nicht geschützte“ religiöse Minderheiten wie Baha’i.


IGFM: Ende der Kuscheldiplomatie

IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin forderte auf der Pressekonferenz in Berlin einen konsequenten Einsatz für Menschenrechte: „Christen haben in islamischen Staaten wie Iran und Ägypten mindere Rechte. Das gleiche gilt für Frauen. Das darf die Außenpolitik demokratischer Staaten nicht hinnehmen. Die Kuscheldiplomatie muss beendet werden!“

Hintergrund: Was müssen Christen in diesen Ländern erdulden?

Während sich in Ägypten die Machtübernahme der Islamisten durch freie Wahlen abzeichnet, hatte das iranische Mullah-Regime nach der „islamischen Revolution“ nie wieder freie Wahlen zugelassen. Auch bei der im März im Iran anstehenden Parlamentswahl werden ausschließlich systemtreue Kandidaten zugelassen.

„Recht“ auf sexuellen Gehorsam der Ehefrau

Die IGFM kritisiert, dass im Iran nach Scharia Ehemänner "das Recht" hätten, ihre Frauen auch mit Gewalt zum sexuellen Gehorsam zu zwingen. Nach dieser Auffassung könnte es Vergewaltigungen in der Ehe "nicht geben". Auch häusliche Gewalt wird im Iran mit Verweis auf Koran und islamische Überlieferung gerechtfertigt. Der Ehemann dürfe seine Frau schlagen, wenn er „Ungehorsam fürchte“. Schläge oder sexuelle Gewalt durch den Ehemann stellen nach islamischem Recht für die Frau auch keinen Scheidungsgrund dar. Gleichzeitig können muslimische Ehemänner jederzeit ihre Ehefrauen verstoßen. Schon heute gilt dies auch in Ägypten.

Kontrolle der Unterwäsche

Die rechtliche Benachteiligung und die Eingriffe ins Privatleben gehen in der Islamischen Republik allerdings noch deutlich weiter, so die IGFM. Im Iran gelte eine gesetzliche Kleiderordnung für Frauen, die auch das Kopftuch, den „Hijab“ vorschreibt. Bei Verstößen werden die Frauen verhaftet und müssen vom Vater oder Ehemann abgeholt werden.

Der iranische Leiter der sogenannten „Polizei zur Sicherung der Moral“, General Ahmad Rouzbehani, hatte im Mai verkündet, dass die Sittenwächter nicht mehr „Gascht-e Erschad“ („Patrouille zur Belehrung“) heißen, denn „allen seien die Gesetze über Kleiderordnungen bekannt“ und eine „Belehrung“ sei nicht mehr nötig. Inzwischen hätten Polizeistreifen nach Angaben der IGFM in einigen Fällen in Teheran sogar die Unterwäsche von Frauen kontrolliert. Auch in anderen muslimischen Staaten und Regionen seien islamische Sittenwächter aktiv, so die IGFM. Etwa in Saudi-Arabien, Afghanistan sowie in Teilen Somalias, Nigerias und des Irak.

Vielfache Benachteiligung

Kommt es zum Rechtsstreit, so gilt im Iran – mit Verweis auf das islamische Recht – die Aussage einer Frau vor Gericht nur halb soviel wie die Aussage eines Mannes. In manchen Fällen wird die Aussage einer Frau überhaupt nicht zugelassen. Frauen ist für fast alle Bereiche ein Vormund vorgeschrieben – in der Regel der Vater oder der Ehemann. Ohne dessen Erlaubnis dürfen Frauen nicht das Land verlassen, nicht Arbeiten, nicht studieren, kein Konto eröffnen und vieles andere mehr. Frauen und religiöse Minderheiten sind darüber hinaus auch zahlreiche Berufe verboten. Christen dürften beispielsweise nicht in der Lebensmittelindustrie arbeiten, da sie „unrein“ seien.

De facto Freibrief für „Ehrenmorde“

Das iranische Strafrecht schreibt in Art. 220 sogar vor, dass ein Vater oder väterlicher Großvater nicht hingerichtet werden darf, wenn er die eigenen Nachkommen tötet. Dem Mörder droht höchstens ein „Blutgeld“, wenn es von den Erben des Opfers gefordert werden sollte. Prozesse dieser Art werden oft durch Selbstanzeigen eröffnet. Sind alle beteiligten Familienangehörige, fordert niemand das Blutgeld und der Täter ist ganz offiziell straffrei. Bei „Ehrenmorden“ dieser Art wird von Seiten der Behörden in der Regel gar kein Prozess eröffnet. Das Blutgeld für eine Frau ist ohnehin nur halb so hoch wie das für einen Mann. Das Blutgeld für Nichtmuslime ist noch geringer, oder entfällt völlig, wenn es sich um Atheisten oder „nicht geschützte“ Religionen, wie die Baha’i handelt.

Fünf Jahre Haft wegen fehlendem Kopftuch

Trotz massiver Repressalien, Einschüchterungen und Verhaftungen bestehe im Iran aber noch immer eine starke Frauenrechtsbewegung, zu der auch einige männliche Aktivisten gehörten, so die IGFM. Die Islamische Republik sei aber in den vergangenen Jahren immer härter gegen die Frauenrechtsbewegung vorgegangen. Ein markantes Beispiel dafür ist die Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh, eine der exponiertesten Frauenrechtlerinnen des Iran. Neben anderen Strafen, muss sie fünf Jahre Haft verbüßen – wegen "Verstoßes gegen die islamischen Kleidervorschriften“. Sie hatte in einer im Iran nie gezeigten Videobotschaft kein Kopftuch getragen.

Sexuelle Gewalt durch Revolutionswächter und Polizisten

Nach Informationen der IGFM werden Frauen in iranischen Gefängnissen häufig sexuell belästigt, erniedrigt und in manchen Fällen auch vergewaltigt. In einigen Fällen hatten iranische Geistliche sogar "Zeitehen" zwischen den Pasdaran – so genannten "Wächtern der Islamischen Revolution" - und weiblichen Gefangenen geschlossen - gegen den ausdrücklichen Willen der Frauen. Auf diese Weise konnten Revolutionswächter „legal“ Gefangene vor ihrer Hinrichtung vergewaltigen. Die iranischen Behörden bestreiten, dass es in der Islamischen Republik Vergewaltigungen in Haft gibt - obwohl selbst einige hohe iranische Politiker dies bestätigt haben.

Eine ägyptische Frauenrechtsorganisation befragte in einer Studie 3.600 Personen zu ihren Erlebnissen. 41% aller befragten Frauen beklagten, dass sie täglich (!) Opfer von sexueller Belästigung werden, besonders häufig durch Polizisten. Islamisten bezichtigten die Frauen daraufhin, sie würden für Belästigungen und Vergewaltigungen selbst verantwortlich sein, weil sie durch Kleidung und Verhalten provoziert hätten. Die Studie belegt hingegen, dass die Kleidung der Frauen annähernd keinen Einfluss habe. Die große Mehrheit der Opfer war und ist „islamisch gekleidet“ – selbst vollverschleierte Frauen im Niqab werden belästigt.

Frauenrechtsbewegung

Nach Angaben der IGFM wurden und werden im Iran Frauen und Männer, die sich für eine rechtliche Gleichstellung der Frau einsetzen, verfolgt. Viele von ihnen wurden ohne offizielle Anklage inhaftiert oder zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Andere wurden erst nach Zahlung ruinöser Kautionen aus dem Gefängnis entlassen. Mehrere wurden misshandelt und gefoltert.

Der "Führer" der Islamischen Republik Iran, Ayatollah Ali Khamenei, und die iranische Regierung lehnen eine Gleichberechtigung von Frauen und Männern und jede rechtliche Änderungen in diese Richtung rigoros als „unislamisch“ ab. Die IGFM und ägyptische Menschenrechtsverteidiger fürchten, dass die ägyptischen Islamisten ebenfalls versuchen werden, ihr Frauenbild allen Ägyptern aufzuzwingen.

Scharia-Recht und Auflösung des Friedensvertrags mit Israel

Führungspersonen der ägyptischen Salafisten haben angekündigt, im Falle eines Wahlsieges den Friedensvertrag zwischen Ägypten und Israel aufzulösen und kompromisslos das Scharia-Recht in Ägypten durchzusetzen. Dazu gehörten auch eine gesetzliche Kleiderordnung für Frauen und die Einführung „islamischer Strafen“. Christen dürften keine Ämter bekleiden, in denen sie über Muslimen stünden und sollten nur noch beratenden Status erhalten.

IGFM: Regierung und Militär in die Pflicht nehmen

Die IGFM fordert die Bundesregierung auf, der jetzigen und der kommenden ägyptischen Regierung unmissverständlich klar zu machen, dass Deutschland und die Europäische Union erwarten, dass Ägypten völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge tatsächlich umsetzen müsse. Die Bundesregierung solle Hilfen und Hilfszusagen für Ägypten an die Verbesserung der Menschenrechtslage koppeln.



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