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Haft für obszöne Eintragungen in Kirchenbesucherbuch

14. Oktober 2011 in Österreich, 3 Lesermeinungen
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Bregenz: Zwei Monate Haftstrafe für Entgleisungen bei Kirchenbesuch erhielt ein Mann vom Landgericht Bregenz.


Bregenz (kath.net) Ein Mann schrieb drei Seiten obszöne Beschimpfungen ins Besucherbuch der Bregenzer Herz-Jesu-Kirche, gab der Marienstatue eine Bierdose in die Hand und eine Zigarette in den Mund. Jetzt wurde er deshalb vom Landgericht Bregenz zu zwei Monaten Haft verurteilt. Dies berichtete der ORF.


Das Landgericht benannte im Urteil die Herabwürdigung religiöser Lehren sowie die Sachbeschädigung. Wegen der Vorstrafen des Mannes aus anderen Delikten und wegen der Tatsache, dass Kirchen gesetzlich geschützt sind, habe eine unbedingte Strafe ausgesprochen werden müssen, begründete Richterin Karin Dragosits das Urteil.

Der Mann hatte die Tat unter Einfluss von Alkohol und Drogen begangen. Vor Gericht sagte er, dass er wütend auf den Pfarrer und die Kirche gewesen sei. Der Täter konnte aufgrund von DNA-Spuren an der Zigarette ermittelt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Verurteilte noch Berufung einlegen kann.


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Lesermeinungen

 Xano 14. Oktober 2011 

die \"Lauen\"

Bekanntermaßen sind ja nicht die \"Heißen\" und die \"Kalten\" das größte Problem, sondern die \"Lauen\". Möglicherweise ist dieser Mann näher am Glauben als mancher laue Christ, den der Glaube und seine Kirche nicht interessiert oder dem irgendwie alles recht ist.
Wir sollten für diesen Mann beten. Er wird einige Zeit zum Nachdenken haben. Vielleicht bekehrt er sich ja.


4
 
 Bastet 14. Oktober 2011 

Kann der Richterin nur zustimmen. Solch einem Treiben muß Einhalt geboten werden.


4
 
 Ehrmann 14. Oktober 2011 

Eine Wende?

Hoffentlich wird nicht alles wieder umgedreht (Berufung!) . Auf jeden Fall dürfte es das erste Mal sein, daß der gesetzliche Schutz religiöser Werte auch auf uns Christen angewendet wird - ein Lichtstreif am Horizont?


3
 

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