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Vaduz: Homopartnerschaftsgesetz verschärft Staat-Kirche-Konflikt

19. Juni 2011 in Aktuelles, 35 Lesermeinungen
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Bei der Abstimmung am Sonntag votierten 69 Prozent für das Partnerschaftsgesetz


Vaduz (kath.net/KAP) Im Fürstentum Liechtenstein können sich gleichgeschlechtliche Paare künftig registrieren lassen. Bei der Abstimmung am Sonntag votierten 69 Prozent für das Partnerschaftsgesetz. Die Stimmbeteiligung lag bei 74 Prozent. Das Partnerschaftsgesetz tritt damit wie geplant am 1. September in Kraft. 31 Prozent folgten den Argumenten der Gegner, die eine Schwächung der Familie sehen.

Regierung und Parlament (Landtag) stehen hinter der neuen Regelung. Es sieht vor, dass homosexuelle Partnerschaften auf dem sogenannten Zivilstandsamt beurkundet werden. Nicht zulässig sind die Adoption von Kindern und die Anwendung von fortpflanzungsmedizinischen Verfahren wie Samenspende oder Leihmutterschaft.

Regierungschef Klaus Tschütscher sprach von einem "Zeichen für Gerechtigkeit und Toleranz". Justizministerin Aurelia Frick sagte, mit dem Ergebnis sei ein entscheidender Schritt in Richtung Enttabuisierung der Homosexualität und damit ein starkes Zeichen für Toleranz gelungen. Im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen Vorsorge, im Ausländer- und Einbürgerungsrecht, im Steuerrecht sowie im übrigen öffentlichen Recht werden die eingetragenen gleichgeschlechtlichen Paare den Ehepaaren gleichgestellt.


Das neue Gesetz hat im kleinen Fürstentum viel Staub aufgewirbelt. Befürworter und Gegner lieferten sich in den Leserbriefspalten der Zeitungen einen harten Schlagabtausch. Immerhin 31 Prozent der Stimmberechtigten folgten den Argumenten der der Diözesanführung nahe stehenden Volksinitiative "Vox Populi", die die Gegner vereinigte.

Bereits vor der Abstimmung hatte die Erzdiözese Vaduz bekannt gegeben, dass Erzbischof Wolfgang Haas die traditionelle Feldmesse am kommenden 15. August, dem Liechtensteiner Staatsfeiertag, ausfallen lassen werde. Haas reagiert damit auf seiner Meinung inakzeptable Vorschläge zu einer neuen staatskirchenrechtlichen Lösung sowie auf die einheitlich positive Haltung der Regierung zum Partnerschaftsgesetz.

Der Status der katholischen Kirche in Liechtenstein ist seit der Errichtung der Erzdiözese Vaduz durch den Vatikan Ende 1997 unklar. Als gegenwärtige Rechtsgrundlage dient ein Gesetz aus dem Jahre 1870.

Bislang sind im Fürstentum, dessen rund 36.000 Einwohner sich zu rund 80 Prozent zum Katholizismus bekennen, kommunale und kirchliche Gliederung nahezu identisch. Der Entwurf eines sogenannten Glaubensgemeinschaftsgesetzes wird von der Erzdiözese Vaduz als "keineswegs überzeugend" abgelehnt.

Das Gesetz diene nicht "dem Wunsch der katholischen Kirche nach einer wirklichen institutionellen Entflechtung bzw. Trennung von Staat und Kirche". Es bringe der katholischen Kirche keine größere Selbstständigkeit, heißt es auf der Internetseite des Erzdiözese Vaduz. An einer güterrechtlichen Entflechtung zwischen Kommunen und Pfarren führe kein Weg vorbei. Es habe darüber aber keinen Dialog zwischen Regierung und Kirchenvertretern gegeben.

Zudem befürchtet die Diözese, der Staat wolle künftig Bildungsveranstaltungen von Religionsgesellschaften beaufsichtigen. Sie stößt sich an der geplanten Streichung eines Einschubs zur Unantastbarkeit der kirchlichen Lehre im Verfassungsartikel 16. Dieser lautet bislang: "Das gesamte Erziehungs- und Unterrichtswesen steht, unbeschadet der Unantastbarkeit der kirchlichen Lehre, unter staatlicher Aufsicht." Auch soll der Absatz gestrichen werden, wonach der Religionsunterricht durch die kirchlichen Organe erteilt wird.

Die Erzdiözese Vaduz fordert vor diesem Hintergrund ein Konkordat mit dem Vatikan einerseits und Verträge mit anderen Religionsgesellschaften andererseits.

Ein weiterer Konfliktpunkt sind Pläne zur Einführung der Fristenregelung. Das Datum des Urnengangs über die entsprechende Volksinitiative steht noch nicht fest. Zuerst ist das Parlament am Zug.

Zu diesem heiklen gesellschaftspolitischen Thema hat sich das Fürstenhaus im Gegensatz zur Partnerschafts-Legalisierung bereits geäußert. Erbprinz Alois sprach sich gegen die Ziele der Volksinitiative aus. Mit der Einführung einer Fristenregelung werde das Recht auf Selbstbestimmung höher gewertet als das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben. Das sei "nicht verantwortbar", schrieb der Thronfolger.

Copyright 2011 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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