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Instruktion zur Anwendung von ‚Summorum Pontificum’

11. Mai 2011 in Aktuelles, 8 Lesermeinungen
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Wichtige Dokumente stehen vor der Veröffentlichung. Neben der Instruktion mit den Ausführungsbestimmungen zu ‚Summorum Pontificum': Rundbrief der Glaubenskongregation zum Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Kirche. Vom Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Am kommenden Freitag, den 13. Mai, dem Tag der ersten Erscheinung der Gottesmutter von Fatima, veröffentlicht die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“ die Instruktion mit den Ausführungsbestimmungen zur Anwendung des Motu proprio „Summorum Pontificum“ zur Liberalisierung des so genannten alten Ritus. Die Instruktion trägt den Namen „Universae Ecclesiae“.

Der Text wird gleichzeitig in lateinischer, italienischer, französischer, spanischer, portugiesischer und deutscher Sprache veröffentlicht werden. Zu den näheren Umständen und Inhalten der Instruktion siehe Bericht von kath.net vom 8. März 2011. Zusammen mit dem Text der Instruktion wird auch eine redaktionelle Note zur Verfügung gestellt werden.


Wie das vatikanische Presseamt gleichzeitig mitteilte, wird am Montag, 16. Mai, ein Rundbrief der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht werden. Das Schreiben soll den Bischofskonferenzen der Welt helfen, Leitlinien für den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen durch Kleriker vorzubereiten.

Der Rundbrief wird in italienischer, französischer, spanischer, portugiesischer, polnischer und deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Das Presseamt des Vatikans wird zudem eine Zusammenfassung des Schreibens anbieten.



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