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| ![]() Die verlorene Tochter22. Februar 2010 in Chronik, 6 Lesermeinungen Wenn Eltern von der eigenen Tochter zu Unrecht des sexuellen Missbrauchs beschuldigt werden - Ein Bericht von Klaus Rösler Linz (kath.net/idea) Die Welt von Peter und Susanne Hirsch (Namen v. d. Red. geändert) ist aus dem Lot geraten. Seit zehn Jahren. Sie haben ihre drei Kinder evangelisch erzogen. Die beiden Jüngsten sind verlobt und besuchen die Eltern regelmäßig; die älteste Tochter, Magdalena (28), erhebt dagegen den schweren Vorwurf, sie sei jahrelang sexuell missbraucht worden. Sie meidet deshalb jeden Kontakt. Seelsorgerin glaubt es nicht Mit 18 macht Magdalena in einem christlichen Lebenszentrum ein Freiwilliges Soziales Jahr. Sie freundet sich mit einer Seelsorgerin an. Die ruft die Eltern nach rund einem Jahr an. Der Tochter ginge es schlecht. Sie müsse eine Therapie machen. Die Eltern hätten die Tochter als Kind mit einem Teppichklopfer geschlagen. Außerdem gebe es weitere Vorwürfe, so die Seelsorgerin. Dass die Eltern ihre Tochter nie geschlagen haben, glaubt die Seelsorgerin nicht. Magdalena bricht ihre gerade begonnene Ausbildung zur Erzieherin ab und verschwindet spurlos. Schließlich finden die Eltern heraus, dass sie bei der Seelsorgerin untergetaucht ist. Die Eltern erhalten einen Brief. Die Tochter schreibt, dass sie nie wieder mit ihnen etwas zu tun haben möchte. Die Eltern sind ratlos. Ich liebe dich trotzdem Schließlich sucht Magdalena eine christliche Fachklinik auf. Nach drei Monaten Funkstille folgt wieder ein Brief. Keine weiteren Kontakte, das hätten ihr die Therapeuten geraten, schreibt sie. Erst zwei Jahre später sehen die Eltern ihre Tochter wieder bei einem Gespräch unter Leitung eines neutralen Moderators. Dabei liest Magdalena einen vorbereiteten Text vor. Erstmals erfahren die Eltern, wessen sie bezichtigt werden: Ihr habt mich misshandelt, missbraucht und vernachlässigt. Rückfragen sind nicht zugelassen. Der Vater sagt nur: Ich liebe dich trotzdem. Die Mutter bricht in Tränen aus. Zwei Strafanzeigen Später stellt die Tochter zwei Strafanzeigen wegen Vergewaltigung. Als das Verfahren mangels Beweisen an ihrem Wohnort nicht eröffnet wird, schaltet sie die Staatsanwaltschaft für den Wohnort der Eltern ein. Die Eltern nehmen sich einen Anwalt. Der lässt ein unabhängiges psychologisches Gutachten anfertigen. Darin steht: Die Tochter lügt. Über den Anwalt erhalten die Eltern erstmals auch Zugang zu den Akten der Fachklinik. Sie können nicht glauben, was sie dort lesen. Danach wurde die Tochter nicht nur vom Vater jahrelang vergewaltigt, sondern auch von anderen Männern. Der Vater soll sie sogar zu einer Abtreibung gezwungen haben. Obwohl es keine Beweise gibt und die Tochter eine gynäkologische Untersuchung ablehnt, glauben ihr die Therapeuten. Zum Prozess kommt es trotzdem nicht. Die Staatsanwaltschaft stellt die Untersuchungen ein. Kein Einzelfall Inzwischen wissen die Eltern, dass sie kein Einzelfall sind. Sie haben Kontakt zum Arbeitskreis Induzierte Erinnerungen in Wuppertal (www.schulterschluss.info) geknüpft. Fast jeden Tag rufen dort Eltern an, denen Ähnliches widerfahren ist, sagt Sprecherin Elke Leonhardt: Den Betroffenen werden die vermeintlichen Missbräuche eingeredet, also induziert. Als Gerüchte über den angeblichen Missbrauch bekannt werden, wird es einsam um das Ehepaar. Nur die echten Freunde halten weiter zu uns, sagt die Mutter idea. Kraft, das auszuhalten, gibt ihnen der christliche Glaube. Nur Gott verstehe sie wirklich. Denn Gott wisse, was es heißt, von den eigenen Kindern verleugnet zu werden. Trotzdem hofft das Ehepaar weiter, dass ihre verlorene Tochter zu ihnen zurückkehrt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuFamilie
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