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Ende der Kirchensteuer eingeläutet?

12. August 2009 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Warum der Fall des Kirchenrechtlers Hartmut Zapp an den (theologisch wackeligen) Grundfesten des deutschen Kirchensteuersystems rüttelt, begründet ein Beitrag der "Süddeutschen Zeitung".


Freiburg (kath.net) „Mitte Juli schlug das Sterbeglöcklein für die deutsche Kirchensteuer“, schreibt Alexander Kissler in einem Beitrag der Süddeutschen Zeitung am Dienstag. Der Kirchenrechtler Hartmut Zapp trat vor der zivilen Behörde aus der rechtlichen Körperschaft der Kirche aus, betonte aber vor der kirchlichen Stelle, nicht aus der Kirche als Glaubensgemeinschaft auszutreten, da er seinen Glauben behalte. Mitte Juli entscheidet das Verwaltungsgericht Freiburg, dass dies rechtens ist, kath.net hat berichtet.

Mit dem Austritt wollte Zapp vor allem die Widersprüchlichkeit zwischen der römischen Anordnung zum "Kirchenaustritt" und der Praxis der deutschen Bischöfe aufzeigen. Wörtlich heißt es in dem römischen Dokument: "Es ist erforderlich, dass der (Austritts-)Akt durch den Betroffenen persönlich vor der zuständigen kirchlichen Autorität (eigener Ordinarius oder Pfarrer) kundgetan wird, der allein es zusteht zu beurteilen, ob ein Willensakt gegeben ist, und ihn mit Unterschrift zu bestätigen." Der Wille zur Trennung aus Glaubensgründen müsse klar ersichtlich sein und schriftlich vor der Kirche begründet werden. In Deutschland genügt derzeit aber ein Gang zur weltlichen Behörde, um aus der Kirche auszutreten.


In Zapps Fall bedeutet dies, dass er als Katholik in der Kirche verbleibt, ohne Kirchensteuer zahlen zu müssen. Die Sache liegt nun vor dem kirchlichen Gericht, da die Erzdiözese Freiburg gegen das Urteil berufen hat. Man könne nämlich nur aus der Kirche insgesamt austreten, nicht bloß aus der Körperschaft.

Zapp wollte damit einen Präzedenzfall schaffen, wie Kissler schreibt, damit die Ablehnung der Kirchensteuer nicht länger mit Exkommunikation bestraft werde. Die Taufe dürfe nicht automatisch eine Steuerverpflichtung nach sich ziehen und das Standesamt nicht einen so folgenschweren Akt wie den des Ausschlusses aus der Kirche vollziehen.

Weniger sichere Einkünfte könnten auch eine größere Sorgfalt oder Vorsicht seitens der kirchlichen Verwaltung im Umgang mit dem Kirchengeld bewirken. Eine größere Trennung von Kirche und Staat würde der Kirche zudem ermöglichen, kritischer gegenüber weltlichen Belangen auftreten zu können. Zapps Fall habe schon jetzt bewirkt, dass „ein Automatismus begründungspflichtig geworden“ ist.

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Foto: (c) SIR


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