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| ![]() Unterlassungsforderung des Bistums Regensburg hat Bestand31. Jänner 2007 in Deutschland, keine Lesermeinung Gerichtsvergleich zwischen Bistum Regensburg und Fritz Wallner: Wallner darf auch künftig nicht öffentlich als "Diözesanrat der Katholiken im Bistum Regensburg" oder als dessen Vorsitzender auftreten Hamburg/Regensburg (kath.net/pdr) Im Januar 2006 hatte die Diözese eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach Herr Wallner sich unter anderem nicht mehr öffentlich als Vorsitzender des Diözesanrates bezeichnen durfte. Gegen diese Verfügung hatte Herr Wallner Widerspruch eingelegt. Durch den jetzt geschlossenen Vergleich werden die inhaltlichen Forderungen des Bistums weiterhin erfüllt. Wörtlich heißt es in dem Vergleich: Herr Fritz Wallner erklärt sich bereit, bis zum Abschluss des derzeit vor der Apostolischen Signatur anhängigen Verfahrens, auch künftig weder als Diözesanrat der Katholiken im Bistum Regensburg Inhalte in der Öffentlichkeit anzubieten, noch das Logo des Diözesanrates zu nutzen und/oder nutzen zu lassen, noch die Gestaltung der Internetseite, wie sie unter www.dioezesanrat-regensburg.de bis zum 15. November 2005 verwendet wurde, zu verwenden, noch sich als 1. Vorsitzender des Diözesanrates und/oder als Leiter der Geschäftsstelle des Diözesanrates vorzustellen. Bereits im März 2006 hatte die zuständige Kleruskongregation in Rom die Rechtmäßigkeit der Neuordnung des Laienapostolates im Bistum in einem Dekret inhaltlich und formal bestätigt. Auf der Basis der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit kann und darf ein weltliches Gericht kirchenrechtliche Fragen nicht beurteilen, so Pressesprecher Philip Hockerts. Versuche, die Rechtmäßigkeit diözesaner Gesetzgebung - mit dem Bischof als Gesetzgeber - über ein weltliches Gericht hinterfragen zu lassen, sind daher von vorneherein unzulässig. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBistum Regensburg
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