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| ![]() Wenn eine Schwangere in Bild mit Abtreibung droht26. Juli 2005 in Deutschland, keine Lesermeinung Anzeige gegen eine Frau, die öffentlich damit drohte, ihr Kind abtreiben zu wollen, und gegen die Zeitung, die dies publizierte. Hamburg / Münster (www.kath.net / idea) Darf eine Schwangere öffentlich dem Vater des Babys damit drohen, dass sie das Kind abtreiben wird? Die Verlobte des Münchner Feinkosthändlers Michael Käfer, Rebecca Maier, hat es laut Bild-Zeitung vom 23. Juli getan. Die Leiterin des katholischen Komm-Mit-Jugendverlags, Felizitas Küble (Münster), hat deshalb bei der Hamburger Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Maier und gegen die Zeitung erstattet. Abtreibung sei laut geltendem Recht strafbar, wenn weder ein Schwangerschaftskonflikt vorliege noch eine Beratung erfolge. Deshalb handele sich möglicherweise um die Ankündigung einer Straftat, in jedem Fall aber um die Drohung mit einer rechtswidrigen Handlung, so Frau Küble. Schwangere fliegt nach Amerika In dem Bild-Artikel wird berichtet, das Paar habe Streit gehabt und der Vater habe danach öffentlich bekannt gegeben habe, es werde keine Hochzeit geben. Das Kind könne er allerdings auch allein großziehen. Daraufhin habe Rebecca Maier Käfer gedroht: Ich werde das Kind abtreiben lassen. Wenn sich Michael nicht zu mir bekennen kann, möchte ich meinem Kind das alles nicht antun. Inzwischen hat sie sich nach Amerika abgesetzt. Felizitas Küble sieht den Straftatbestand der Nötigung erfüllt, da der Verlobte ausdrücklich den Wunsch geäußert habe, dass das von ihm gezeugte Baby zur Welt komme. Die Bild-Zeitung habe sich als Forum für das möglicherweise strafbare Verhalten der Schwangeren zur Verfügung gestellt, weshalb auch gegen das Blatt ermittelt werden solle. Foto: (c) SIR Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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