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"Habemus Papam"-Verkünder Kardinal Martino 91-jährig verstorben

30. Oktober 2024 in Chronik, 1 Lesermeinung
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In Debatte um das päpstliche Lehrschreiben "Amoris laetitia" zu Ehe und Familie hatte Martino 2016 Verständnis geäußert für die Zweifel ("Dubia") vierer Kardinäle - Es sei legitim, dem Papst in Fragen der Lehre eine Meinung zu unterbreiten


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der emeritierte Kurienkardinal Renato Raffaele Martino ist am 28. Oktober mit 91 Jahren gestorben. Wie der Heilige Stuhl am Montag in Rom mitteilte, findet die Trauerliturgie am Mittwoch unter Leitung von Kardinal Giovanni Battista Re und im Beisein von Papst Franziskus im Petersdom statt.

Martino leitete von 2002 bis 2009 den Päpstlichen Rat für Gerechtigkeit und Frieden und war einer der profiliertesten kirchlichen Anwälte der katholischen Soziallehre und der Menschenrechte. Unter seiner Federführung veröffentlichte der Vatikan 2004 ein Kompendium der katholischen Soziallehre. Zuvor hatte Martino 16 Jahre lang den Heiligen Stuhl als Beobachter bei den Vereinten Nationen in New York vertreten. Johannes Paul II. berief Martino 2003 ins Kardinalskollegium.


Seit Juni 2014 war Renato Martino Kardinalprotodiakon der römischen Kirche. Als dienstältester Kardinaldiakon - eine der drei Kardinalsklassen - war es seine bekannteste Aufgabe, nach erfolgreicher Papstwahl von der Benediktionsloggia des Petersdoms aus den neuen Papst zu verkündigen: "Habemus papam ...".

Martino wurde am 23. November 1932 im süditalienischen Salerno geboren und 1957 zum Priester geweiht. Er studierte Kirchenrecht und trat 1962 in den diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhls. Nach Stationen an den päpstlichen Botschaften in Nicaragua, auf den Philippinen, im Libanon, in Kanada und Brasilien leitete er von 1970 bis 1975 die Sektion für die internationalen Organisationen im vatikanischen Staatssekretariat. 1980 wurde er Apostolischer Nuntius für Thailand und weitere südostasiatische Länder. Anschließend wechselte er 1986 als Vatikan-Vertreter ins UNO-Hauptquartier in New York.

In der Debatte um das päpstliche Lehrschreiben "Amoris laetitia" zu Ehe und Familie hatte Martino im Dezember 2016 Verständnis geäußert für die Zweifel ("Dubia") vierer Kardinäle. Es sei "legitim", dem Papst in Fragen der Lehre eine Meinung zu unterbreiten. Ebenso richtig sei es, darauf zu antworten, hatte er damals dem italienischen Internetportal "La fede quotidiana" gesagt. Die Aussagen des Schreibens "Amoris laetitia" zu wiederverheirateten Geschiedenen könnten zu "zweifelhaften Interpretationen" führen, auch wenn er die seelsorgerische Sichtweise dahinter durchaus verstehe.

Nach Martinos Tod zählt das Kardinalskollegium 233 Mitglieder. Von ihnen haben 121 das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet. Sie sind damit im Konklave zur Papstwahl berechtigt.

Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
(www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Versusdeum 30. Oktober 2024 
 

Möge Papst Franziskus bei dieser Gelegenheit

über die letzten Dinge sinnieren: "Tod, Gericht, Himmel, [oder] Hölle". Denn er wird nicht Menschen oder irgendwelchen Gremien Rechenschaft ablegen müssen, sondern dem unendlichen Gott, der seinen Aposteln gesagt hatte: "Und lehret sie alles zu halten, was ich Euch geboten habe"


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