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Klarer Sieg für Kardinal Woelki im wichtigsten Verfahren gegen BILD!13. Juni 2024 in Deutschland, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Das OLG Köln hat heute zu Gunsten von Herrn Kardinal Woelki im Verfahren gegen die Axel Springer SE wegen unzulässiger Berichterstattung in der BILD entschieden
Köln (kath.net/pm
Das OLG Köln hat heute zu Gunsten von Herrn Kardinal Woelki im Verfahren gegen die Axel Springer SE wegen unzulässiger Berichterstattung in der BILD entschieden. BILD hatte zu Lasten von Kardinal Woelki den Verdacht verbreitet und auch die falsche Tatsachenbehauptung berichtet, er habe bei der sogenannten Beförderung eines Priesters zum Stadtdechanten in Düsseldorf Kenntnis zweier belastender Dokumente aus der Personalakte gehabt. Dies teilte Dr. Carsten Brennecke, der Anwalt von Kardinal Woelki , heute gegenüber kath.net mit.
Das OLG Köln hat mit dem heute verkündeten Urteil entschieden, dass die Berichterstattung der BILD unzulässig ist. BILD wurde verboten, Kardinal Woelki dahingehend zu verdächtigen, er habe bei seiner Beförderungsentscheidung die belastenden Dokumente gekannt. Ebenso wurde verboten, entsprechende Tatsachen zu behaupten. Damit wurde bestätigt, dass Kardinal Woelki bei der Beförderungsentscheidung eines Priesters die kritischen Dokumente aus der Personalakte nicht kannte.
Das OLG Köln hat seine Entscheidung in seiner Pressemitteilung bzw. der Urteilsbegründung wie folgt erläutert: "Die Beweisaufnahme und deren Bewertung zugunsten von Kardinal Woelki durch das erstinstanzliche Landgericht Köln seien nicht zu beanstanden. Insbesondere sei es zutreffend, dass die auf Antrag der BILD vernommenen Zeugen gerade nicht bestätigt haben, dass Kardinal Woelki bei der Beförderung Kenntnis der belastenden Dokumente hatte, Zitat aus dem Urteil: „Die hier allein fragliche und beweiserhebliche positive Kenntnis von den Inhalten der beiden Unterlagen ist mit den protokollierten Zeugenbekundungen jedenfalls unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu belegen. Auch die Würdigung des Landgerichts betreffend der Angaben Kardinal Woelkis aus seiner eidlichen Parteivernehmung sei nicht zu beanstanden, Zitat aus dem Urteil: „Zweifel“ i.S.d. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO sind auch mit Blick auf die eidliche Parteivernehmung des Klägers nicht erkennbar.“
Das OLG Köln stellte fest, dass BILD und BIld-Redakteuer Harbusch gegen ihre journalistischen Sorgfaltspflichten verstoßen. BILD war verpflichtet, vor der Berichterstattung eine Stellungnahme einzuholen. Dies ist nicht geschehen. BILD hatte am 03.05.21 einfach ohne vorherige Anhörung von Kardinal Woelki den abträglichen Verdacht in die Welt gesetzt. Da jedes Dementi fehlte ist der einseitige Bericht unzulässig vorverurteilend.
Anwalt Carsten Brennecke erklärte dazu noch: "Das Verbot des OLG Köln räumt mit der Legende auf, Kardinal Woelki habe bei der Beförderung des Pfarrers D. Protokolle aus der Missbrauchsakte und eine Polizeiwarnung gekannt. Nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen und von Herrn Kardinal Woelki persönlich ist auch das OLG Köln zu der Überzeugung gekommen, dass eine solche Kenntnis in keiner Weise nachweisbar ist. Damit wird die stets betonte Aussage Kardinal Woelkis als glaubwürdig bestätigt, dass er entgegen der Berichterstattung in der BILD keine Kenntnis hatte. Für die BILD und deren Redakteur Harbusch ist dies eine weitere Niederlage in der Auseinandersetzung mit Kardinal Woelki. Zum wiederholten Male wurden der BILD und dem für die Berichte verantwortlichen Nikolaus Harbusch persönlich Aussagen wegen Falschberichterstattung verboten.“
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Lesermeinungen | augas 13. Juni 2024 | | | Noch zu früh ! Damit ist für Kardinal Woelki die Angelegenheit leider noch nicht erledigt, denn inzwischen hat die Staatsanwaltschaft alle drei Ermittlungsverfahren, die 2022 und 2023 gegen Woelki eingeleitet wurden, zu einem gemeinsamen zusammengeführt. Dabei geht es um den Verdacht des Meineids sowie falscher eidesstattlicher Versicherungen in mehreren Fällen. Der Kardinal bestreitet sämtliche gegen ihn gerichteten Vorwürfe. Alle fraglichen Aussagen, die Woelki vor dem Landgericht Köln beeidet oder in schriftlichen Erklärungen für das Gericht an Eides statt versichert hat, stehen im Zusammenhang mit Presserechtsstreitigkeiten, die der Kardinal gegen die "Bild"-Zeitung führt. Juristisch gehen die Auseinandersetzungen Woelkis mit der "Bild"-Zeitung in die nächste Runde.
Und genau dieses Ermittlungsverfahren läuft derzeit noch voraussichtlich bis zum Herbst. | 0
| | | Jörgen 13. Juni 2024 | | |
Auch ein solches Urteil sorgt für Publicity, um die es letztlich geht. Von daher ist keine Änderung des Verhaltens zu erwarten. Aber immerhin ein Zeichen. | 0
| | | SalvatoreMio 13. Juni 2024 | | | Sollten wir uns jetzt nicht freuen - oder was ist los? Jetzt bleibt zu hoffen, dass Kardinal Woelki endlich Ruhe bekommt vor allen, die ihn gerne ans Messer liefern wollen. | 4
| | | MutigSein 13. Juni 2024 | | | Ein gutes Urteil ! Aber ich befürchte die Hetzjagd auf Kardinal Woelki geht weiter Es freut mich sehr dass die BILD hier in Ihre Schranken verwiesen wurde. Allerdings wird die Presse sich auch weiterhin auf Kardinal Woelki stürzen und ihn zum Feindbild aller Synodalen Bestrebungen stilisieren. Das ist Stimmungsmache für die Auflagenquote. Man zahlt dann lieber Strafe, hat aber schon mal das Publikum auf eine subjektive Meinung eingeschworen. | 3
| | | Schillerlocke 13. Juni 2024 | | | Man sollte immer bedenken, dass BILD vor allem an der Verkaufsquote interessiert ist. Da nimmt es das Blatt mit der Sorgfalt nicht immer genau, wenn es darum geht, jemanden an den Pranger zu stellen - vor allem, wenn jemand prominent ist. Und so kam es zu der fortgesetzten Verunglimpfung des Herrn Kardinal.
Es gibt für BILD nur eine einzige Schranke vor solchen ad personam geführten Kampagnen, die ein Erbe Axel Springers ist: Das ist das strikte Verbot antisemitischer Aussagen. In Deutschland sind es vor allen anderen die Blätter des Springer-Konzerns, in denen sich kein judenfeindlicher Zungenschlag findet. Wenigstens das ist vorbildhaft, nicht nur für die sonstige Presse in Deutschland. | 0
| | | Hängematte 13. Juni 2024 | | | Muss die Bild dieses Urteil in ihren Zeitungsausgaben prominent veröffentlichen?
Das wäre angebracht, um den Imageschaden von Kardinal Woelki abzumildern. | 3
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