Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
  2. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  3. US-Moderator Sean Hannity hat die katholische Kirche verlassen.
  4. Diplomatischer Coup: US-Präsident Trump verhindert Hinrichtung von acht Frauen im Iran
  5. Leo XIV. über Papst Franziskus: Ein großes Geschenk für die Welt
  6. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  7. Gericht verhandelt über Diskriminierung einer Lebensschutzgruppe an der Uni Heidelberg
  8. Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
  9. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  10. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  11. Viel Lärm um nichts?
  12. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
  13. Israel: Haftstrafe für zwei Soldaten nach schwerem Vandalismus an Kruzifix
  14. Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump
  15. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht

'Bidens Früchte' - Lebensschützerin unter Hausarrest darf die Sonntagsmesse nicht besuchen

10. Mai 2024 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein US-Gericht hat der praktizierenden Katholikin, die unter erheblichen medizinischen Beschwerden leidet, den Besuch einer katholischen Kirche zur Sonntagsmesse ausdrücklich verboten.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Paulette Harlow (73) steht nach einer Sitzblockade in einer Abtreibungsklinik in Washington D.C. unter Hausarrest. Das Gericht hat der praktizierenden Katholikin ausdrücklich verboten, am Sonntag eine katholische Kirche zu besuchen um die heilige Messe zu feiern. Ihr Rechtsanwalt hatte um eine entsprechende Ausnahme ersucht. Harlow darf ihr Haus nur verlassen um medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.


Harlow leidet unter erheblichen medizinischen Beschwerden, darunter Diabetes, Hashimoto Thyreoiditis (eine Autoimmunerkrankung, die zu chronischer Entzündung der Schilddrüse führt) und chronische Rückenschmerzen, die sie dazu zwingen, einen Rollstuhl zu verwenden. Der Prozess gegen sie musste immer wieder verschoben beziehungsweise unterbrochen werden, da sie medizinische Betreuung brauchte.

Sie ist unter dem FACE-Act angeklagt, der den Zugang zu Abtreibungskliniken aber auch Lebensschutzzentren sicherstellen soll. Sie wurde in erster Instanz verurteilt, ging aber in die Berufung. Sollte das Berufungsgericht sie ebenfalls für schuldig befinden, drohen der 73-jährigen bis zu 11 Jahre Haft. Aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes kann die Strafe möglicherweise in Hausarrest umgewandelt werden.

Harlow nahm an einer Sitzblockade in der Surgi-Clinic in Washington D.C. teil, in welcher auch Spätabtreibungen durchgeführt werden.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 lakota 11. Mai 2024 
 

...und da wird man verlacht,

wenn man an Satan und den Antichristen glaubt -
dabei sieht man überall seine willfährigen Anhänger!

Gott gebe Frau Harlow Kraft und tröste sie!


2
 
 Martinus Theophilus 10. Mai 2024 
 

Oremus.

Beten wir für Frau Harlow, daß sie die Heilige Messe wenigstens per Livestream mitfeiern kann und ihr jemand den Leib Christi nach Hause bringt.


4
 
 Katholiken-der-Film 10. Mai 2024 
 

Biden. Der Kandidat, für den der "franziskanische" Vatikan Werbung machte

und den der derzeitige Papst nach eigenen Aussagen Bidens ausdrücklich ermuntert haben soll, den Leib des Herrn zu empfangen, obwohl seine wichtigste politische Agenda bekanntlich die aktive Förderung der Tötung ungeborener Kinder (bzw. des Zugangs dazu) ist. Die Geschichtsschreibung wird später ein hartes und undifferenziertes Urteil auch über die Kirche fällen. Denn aus dem dem sicheren Abstand der Selbstgefälligkeit der Nachgeborenen tat sie es immer, wenn Menschen das Menschsein teilweise abgesprochen wurde, z.B. Schwarzen Sklaven oder Juden. Und den ungeborenen Kindern wird das Manschsein ja zur Gänze abgesprochen! Dass die Kirche z.B. im "Dritten Reich" lt. Pinchas Lapide hunderttausende Juden rettete, unter anderem, indem Papst Pius XII. die Klausur selbst von Frauenklostern in Rom im Geheimen für Verfolgte öffnete (damals sogar für die Schergen der SS derart undenkbar, dass die Flüchtlinge und ihre Retter unentdeckt blieben), interessiert dann nicht mehr.


4
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Walt Disney World kehrt zu klassischer Begrüßung ‚Ladies and Gentlemen‘ zurück
  2. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  3. USA: Konservative haben mehr Kinder als Linksliberale
  4. Lebensschützer Mark Houck erhält siebenstelligen Betrag als Entschädigung
  5. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  6. US-Vizepräsident Vance kündigt Buch über seinen persönlichen Rückweg zum katholischen Glauben an
  7. USA: Mehr als die Hälfte der Männer der Gen-Z und Millenials lesen wöchentlich in der Bibel
  8. US-Erzdiözese Boston: Rekordzahl an Erwachsenentaufen zu Ostern
  9. „Da tut sich was“ – USA: Bemerkenswerter Anstieg von Konversionen in die röm.-kath. Kirche
  10. US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin







Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
  3. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  4. "Derselbe Polarstern"
  5. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  6. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  7. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  8. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
  9. Christus, das Licht der Jugend und der Familien
  10. Diplomatischer Coup: US-Präsident Trump verhindert Hinrichtung von acht Frauen im Iran
  11. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  12. Papst Leo XIV. geht auf Distanz zu Kardinal Marx und seinen geplanten Homo-Segnungen
  13. Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump
  14. Viel Lärm um nichts?
  15. Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz