![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Kritik oder Beleidigung grüner Politiker? Strafbefehl gegen Unternehmer13. Februar 2024 in Deutschland, 11 Lesermeinungen Wegen zweier Banner auf seinem Privatgrundstück ist der Unternehmer in Bayern zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Er hat Einspruch eingelegt. München (kath.net/jg) Die beiden Banner waren nicht von ihm entworfen oder erstellt worden, sondern er hatte sie bestellt. Laut Bericht von Cicero wurden sie auch an anderen Orten in Deutschland aufgehängt, aber nur in Bayern sahen die Behörden darin eine strafbare Handlung. Ein Banner zeigt Ricarda Lang, die Parteichefin der Grünen, auf einer Dampfwalze, neben ihr sind die Bundesminister Cem Özdemir, Robert Habeck und Annalena Baerbock abgebildet. In großen Buchstaben steht der Satz „Wir machen alles platt“ darüber. Am unteren Rand ist ein Zitat von Robert Habeck aus dessen Buch „Patriotismus. Ein linkes Plädoyer“ zu lesen: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen“ Das andere zeigt nur Wirtschaftsminister Habeck. Er hält drei Finger hoch. Daneben steht ein Satz, den Habeck im September 2022 in der Talkshow von Sandra Maischberger gesagt hat: „Unternehmen gehen nicht insolvent, sondern hören nur auf zu produzieren“. Darunter ist die Frage zu lesen: „Kann er überhaupt bis 3 zählen?“ Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl „wegen des Verdachts der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung (Paragraph 188 StGB) in vier tateinheitlichen Fällen“, wobei die vier genannten Politiker der Grünen als angeblich Geschädigte genannt werden, berichtet Cicero. Das Amtsgericht Miesbach ist der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat den Strafbefehl im November 2023 erlassen. Der Unternehmer hat dagegen Einspruch eingelegt. Die Hauptverhandlung ist für 21. März angesetzt. Der Verteidiger des Unternehmers ist der Ansicht, die Inhalte der Banner seien durch die im deutschen Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit gedeckt.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuPolitik
Meinungsfreiheit
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |