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Bischof Oster benennt grobe Unklarheiten bei Trägerstruktur für den Synodalen Ausschuss

6. Dezember 2023 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
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„Wenn also vier Bistümer nicht an der Trägerschaft des Synodalen Ausschusses mitwirken und damit auch der VDD nicht sein Träger ist, wie kann dann die ‚Deutsche Bischofskonferenz‘ als Ganze der Träger sein?“ - Vereinnahmung durch Dauereinladungen


Passau-Bonn (kath.net) Offen ans Tageslicht bringt der Passauer Bischof seine Grundsatzfragen zur Finanzierung des „Synodalen Ausschusses“. Auf seiner Website schreibt er, dass diese vom Vatikan untersagte Struktur nun nicht mehr mit Gelder, die „vom VDD kommen“ finanziert werden. Deshalb sei „man derzeit dabei, eine eigene Trägerstruktur zu gründen, nämlich einen Verein, der von vier Bistümern, Würzburg, Münster, München-Freising und Limburg getragen wird“.

Bei der ersten Sitzung des Synodalen Ausschusses am 10. November zur ersten Sitzung habe man „sich eine Satzung und eine Geschäftsordnung gegeben. Darin wird die Deutsche Bischofskonferenz zusammen mit dem ZdK als Träger des Synodalen Ausschusses angegeben.“ Oster schreibt dezidiert: „Ob das rechtlich korrekt ist, möchte ich zumindest anfragen, da in der Vergangenheit die Deutsche Bischofskonferenz erst dann Träger einer gemeinsamen Sache war, wenn sie es im Verbund mit dem VDD war, der personelle und finanzielle Ressourcen bereitstellt. Wenn also vier Bistümer nicht an der Trägerschaft des Synodalen Ausschusses mitwirken und damit auch der VDD nicht sein Träger ist, wie kann dann die ‚Deutsche Bischofskonferenz‘ als Ganze der Träger sein? Auf welcher rechtlichen Grundlage?“


Auch kritisiert er, dass man ihm „immer wieder“ mitteile, er sei „qua Amt als Diözesanbischof automatisch Mitglied“ bzw. habe er „das ‚Recht auf Mitgliedschaft‘ im Synodalen Ausschuss“. Dagegen verwahrt sich der Passauer Bischof, denn er habe „ausdrücklich gesagt, dass ich mich weder als Mitglied sehe noch dieses (auf welcher Rechtsbasis?) mir zugestandene ‚Recht‘ wahrnehme.“ Vielmehr scheine ihm „dieses zugesprochene ‚Recht‘ … eher eine Vereinnahmung zu sein, um den Anspruch aufrecht erhalten zu können, die Deutsche Bischofskonferenz als Ganze sei tatsächlich Träger des Synodalen Ausschusses. Sie ist es nach meiner Auffassung nicht, wenn nicht wenigstens alle Diözesanbischöfe zu dieser Trägerschaft bereit sind.“

Link zum Beitrag von Bischof Oster in voller Länge: Der Papst und der Synodale Weg in Deutschland – Und warum ich nicht am Synodalen Ausschuss teilnehme

Archivfoto Bischof Oster bei einer DBK-Vollversammlung (c) DBK/Marko Orlovic


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