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Bischof Oster benennt grobe Unklarheiten bei Trägerstruktur für den Synodalen Ausschuss

6. Dezember 2023 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
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„Wenn also vier Bistümer nicht an der Trägerschaft des Synodalen Ausschusses mitwirken und damit auch der VDD nicht sein Träger ist, wie kann dann die ‚Deutsche Bischofskonferenz‘ als Ganze der Träger sein?“ - Vereinnahmung durch Dauereinladungen


Passau-Bonn (kath.net) Offen ans Tageslicht bringt der Passauer Bischof seine Grundsatzfragen zur Finanzierung des „Synodalen Ausschusses“. Auf seiner Website schreibt er, dass diese vom Vatikan untersagte Struktur nun nicht mehr mit Gelder, die „vom VDD kommen“ finanziert werden. Deshalb sei „man derzeit dabei, eine eigene Trägerstruktur zu gründen, nämlich einen Verein, der von vier Bistümern, Würzburg, Münster, München-Freising und Limburg getragen wird“.

Bei der ersten Sitzung des Synodalen Ausschusses am 10. November zur ersten Sitzung habe man „sich eine Satzung und eine Geschäftsordnung gegeben. Darin wird die Deutsche Bischofskonferenz zusammen mit dem ZdK als Träger des Synodalen Ausschusses angegeben.“ Oster schreibt dezidiert: „Ob das rechtlich korrekt ist, möchte ich zumindest anfragen, da in der Vergangenheit die Deutsche Bischofskonferenz erst dann Träger einer gemeinsamen Sache war, wenn sie es im Verbund mit dem VDD war, der personelle und finanzielle Ressourcen bereitstellt. Wenn also vier Bistümer nicht an der Trägerschaft des Synodalen Ausschusses mitwirken und damit auch der VDD nicht sein Träger ist, wie kann dann die ‚Deutsche Bischofskonferenz‘ als Ganze der Träger sein? Auf welcher rechtlichen Grundlage?“


Auch kritisiert er, dass man ihm „immer wieder“ mitteile, er sei „qua Amt als Diözesanbischof automatisch Mitglied“ bzw. habe er „das ‚Recht auf Mitgliedschaft‘ im Synodalen Ausschuss“. Dagegen verwahrt sich der Passauer Bischof, denn er habe „ausdrücklich gesagt, dass ich mich weder als Mitglied sehe noch dieses (auf welcher Rechtsbasis?) mir zugestandene ‚Recht‘ wahrnehme.“ Vielmehr scheine ihm „dieses zugesprochene ‚Recht‘ … eher eine Vereinnahmung zu sein, um den Anspruch aufrecht erhalten zu können, die Deutsche Bischofskonferenz als Ganze sei tatsächlich Träger des Synodalen Ausschusses. Sie ist es nach meiner Auffassung nicht, wenn nicht wenigstens alle Diözesanbischöfe zu dieser Trägerschaft bereit sind.“

Link zum Beitrag von Bischof Oster in voller Länge: Der Papst und der Synodale Weg in Deutschland – Und warum ich nicht am Synodalen Ausschuss teilnehme

Archivfoto Bischof Oster bei einer DBK-Vollversammlung (c) DBK/Marko Orlovic


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Lesermeinungen

 Derfromme 12. Dezember 2023 
 

Theorie und Praxis im Bistum Passau

Ich verstehe die Begeisterung für Bischof Oster nicht. Es gibt mitterweile eine große Kluft zwischen dem was er öffentlich sagt und was er praktisch in seinem Bistum macht. Selbst das "gendern" verwaschen als "geschlechtergerechte Sprache" wird bei Mitarbeiterschulungen im Bistum Passau gefördert. Für mich ist er ein sympathischer Karrierist der hofft für seine scheinbare "Standhaftigkeit" noch belohnt zu werden. Seine Entscheidungen in Passau zeigen da aber ein anderes Bild.


0
 
 heikostir 8. Dezember 2023 
 

Danke, dass es Bischöfe wie Oster, Voderholzer, Hanke

und Woelki gibt. Sonst müsste man an der DBK verzweifeln!


1
 
 bernardus 8. Dezember 2023 

link

https://neueranfang.online/die-stimme-der-hirten-wird-wieder-hoerbar-gott-sei-dank/?fbclid=IwAR0NnTC1tb79gENxjuHZgYU_1SgjFB49riefB3g1jeWjz-X9qfI7rXU42cw

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 lesa 6. Dezember 2023 

Es ist dankenswert, wenn ein Bischof Stellung bezieht und die Dinge beim Namen nennt, danke!


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 Chris2 6. Dezember 2023 
 

Und alles für ein frei erfundenes Gremium

das in der Kirche des Herrn exakt null Entscheidungsvollmacht in lehramtlichen Fragen hat. Wie auch, haben das ja noch nicht einmal die einzelnen Bischofskonferenzen...


1
 
 Mensch#17 6. Dezember 2023 
 

Nicht nur für Kirchenrechtler von Belang - auch geeignete weltliche Juristen weden gebraucht!

Die Kirche in Deutschland mit ihren Pfarreien, Kirchenstiftungen (im Süden), Diözesen, bischöflichen Stühlen, etc. existiert nicht unabhängig vom Staat, sondern ist in Deutschland als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Meist gilt das Stiftungsrecht, das staatlicherseits geordnet und beaufsichtigt wird. Es gelten auch das Konkordat und weitere Verträge zwischen Staat, Vatikan, etc.
Der Vorgang der Finanzierung dieses "synodalen Ausschusses" muss dringend auch auf diesem Hintergrund überprüft werden.
Das gilt zumindest solange, wie die Kosten (Tagungsgebäude, Sekretariat, Fahrtkosten, Aufwandsentschädigung, Verwaltungskosten, usw.) durch irgendwelche Kirchliche Stellen in Deutschland übernommen werden. Da könnte eine Veruntreuung von kirchlichem Vermögen vorliegen; das wäre darüber hinaus auch ein Straftatbestand.
Etwas Anderes wäre es, wenn die Kosten durch die Teilnehmer aus ihrem Privatvermögen bezahlt würden. Aber ich denke, dann wäre die Sache schnell erledigt,...


3
 
 lakota 6. Dezember 2023 
 

Herzlichen Dank, Bischof Oster

für diese deutliche Aussage! Ich bete für Sie!
Möge Gott Sie segnen und beschützen!


5
 
 Joachim Heimerl 6. Dezember 2023 
 

Jeder Kirchensteuerzahler, der nicht zu den 4 ausscherenden Bistümern gehört,

zahlt den Synodalen Ausschuss mit und DAS ist ein Skandal, der einfach totgeschwiegen und auch hier stillschweigend akzeptiert wird! - Geht's noch, bitte?!!


6
 
 Andel 6. Dezember 2023 
 

Herzlichen Dank an Bischof Oster für diese klaren Worte! Beten wir für die Bischöfe, die den Mut haben, sich gegen die Irrlehren, die uns heute "gepredigt " werden, zu stellen. Sie brauchen unsere Unterstützung.


6
 
 CusanusG 6. Dezember 2023 
 

Gibts den keinen Kirchenrechtler, der klagt?

Gibts den keinen Kirchenrechtler, der gegen dieses Konstrukt klagt? Hier werden ja offensichtlich Kirchensteuergelder veruntreut, werden Kompetenzen überschritten und Fakten geschaffen, die gegen Kirchenrecht verstoßen.


6
 
 modernchrist 6. Dezember 2023 
 

Haben denn die

Distas (Diöz. Steuerausschüsse) von München, Würzburg, Limburg und Münster das alles schon zustimmend beschlossen? Oder wird hier in schönem "Klerikalismus" das von den Ordinarien einfach so gemacht? Ich finde Bischof Oster mutig, dass er die einfachen Gläubigen über die Hintergründe aufklärt und auch die rechtlichen Frechheiten im Vorgehen offenlegt! Es ist Geld unserer Kirche, das da verbraten wird für die Zementierung der Spaltung in der DBK. Es würde an anderer Stelle dringend gebraucht! Bitte, liebe Weihbischöfe und Ordinarien, schließt euch doch zahlreich Bischof Oster, Bischof Voderholzer, Kardinal Woelki und Bischof Hanke an! Stärkt eure Brüder und auch uns lehramtstreue Gläubige - jetzt vor dem Christfest!


6
 
 doda 6. Dezember 2023 

Man bemerkt die Absicht und lehnt zu Recht ab.

"Vielmehr scheine ihm „dieses zugesprochene ‚Recht‘ … eher eine Vereinnahmung zu sein, um den Anspruch aufrecht erhalten zu können, die Deutsche Bischofskonferenz als Ganze sei tatsächlich Träger des Synodalen Ausschusses."


6
 
 Jothekieker 6. Dezember 2023 
 

Neue Erkenntnis

Endlich weiß ich, was ein katholischer Kindergarten ist ...


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