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Vatikan antwortet auch auf Kardinal-Anfrage zu Wiederverheirateten

4. Oktober 2023 in Aktuelles, 29 Lesermeinungen
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Prager Alt-Erzbischof Duka richtete namens der Tschechischen Bischofskonferenz Fragen an vatikanische Glaubensbehörde - Antwort aus Rom bekräftigt Möglichkeit zum Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene


Vatikanstadt/Prag  (kath.net/KAP) Die "Dubia"-Anfrage von fünf konservativen Kardinälen zur Klärung zentraler Punkte in der Lehre der katholischen Kirche war nicht die Einzige, die den Vatikan kürzlich erreichte. Kurz vor Beginn der Synodenversammlung in Rom wandte sich auch der emeritierte Prager Erzbischof Kardinal Dominik Duka (80) namens der Tschechischen Bischofskonferenz an die zuständige Glaubensbehörde, wie am Dienstag bekannt wurde.

In seiner Anfrage an den Vatikan vom 13. Juli greift Duka eine ältere sogenannte "Dubia" wieder auf: die Spendung der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene in der katholischen Kirche. Franziskus hatte in seinem 2016 veröffentlichten Schreiben "Amoris laetitia" ("Freude der Liebe") deren Kommunionempfang unter bestimmten Voraussetzungen in einer Fußnote für möglich erklärt. Auf dieses Schreiben verweist die vatikanische Glaubensbehörde in ihren zur Bestätigung auch dem Papst vorgelegten Antworten an Duka und bekräftigt die dort geschilderte Möglichkeit zum Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene in Einzelfällen.


Ebenso verfährt sie bei der Frage zu einer möglichen "Institutionalisierung" einer Genehmigung für diese Paare. Wie in dem Papstschreiben geschildert, geht der Entscheidung ein Prozess des Abwägens seitens des zuständigen Priesters voraus. Wünschenswert findet die Vatikanbehörde, dass Bischöfe für ihre jeweiligen Diözesen Regelungen zum Umgang mit dem Thema erlassen. So könnten Seelsorger interessierte Menschen im Einklang mit der Kirchenlehre begleiten. Duka hatte gefragt, ob dies einzelne Diözesen autonom entscheiden dürften. Zugleich hält es die Behörde für angebracht, seitens der Bischofskonferenzen einige Mindestkriterien festzulegen, um die Vorschläge des päpstlichen Schreibens umzusetzen.

Eine Notwendigkeit, "Amoris laetitia" seitens des Vatikans weiter zu erläutern, sieht die römische Glaubensbehörde nicht. Ausdrücklich wird in der Antwort an Duka unter anderem erneut auf jene Orientierungshilfe für Priester verwiesen, die die Bischöfe der Seelsorge-Region Buenos Aires im September 2016 publiziert hatten. Der Papst hatte schon 2017 öffentlich feststellen lassen, dass der Text "authentisches Lehramt" sei.

Inhaltlich besagt die Orientierungshilfe der argentinischen Bischöfe Folgendes: Kein "unbeschränkter Zugang zu den Sakramenten" für Katholiken in jedweden Lebensumständen; Rücksicht auf Empfindlichkeiten in Pfarrgemeinden; Festhalten an der Lehre der Unauflöslichkeit der Ehe; Ermutigung von wiederverheirateten Geschiedenen zu sexueller Enthaltsamkeit oder einer Teilnahme am kirchlichen Leben ohne Sakramente - und, in Einzelfällen sowie nach einem "Weg der Unterscheidung" zusammen mit einem Geistlichen, die Möglichkeit, die Hilfe der Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie zu suchen. 

 

Copyright 2023 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Zeitzeuge 5. Oktober 2023 
 

Werter discipulus, danke für Ihre Replik; unter Bezugnahme auf die

Hl. Schrift war es bis 1965 allgemeine Lehre, daß
die peccati contra sextum immer objektiv materia
gravis sind, so ist Unkeuschheit (Unzucht) immer
eine schwere Sünde ex toto genere suo, pathologische Unzurechnungsfähigkeit ist hier wohl nur
selten anzutreffen.

Selbst Häring rügte in der Aufl. seiner Moral-
theologie von 1963 noch ausdrücklich Stelzenberger, der in seinem Lehrbuch der kath. Moraltheo-
logie Ausnahmen für möglich hielt, um dann aber
leider selber nach dem Konzil der "Situationsethik" anzuhängen, die relativistische "König-
steiner Erklärung" brachte dann quasi diese
"Situationsethik" in die Häuser, so daß heute
wohl fast 90% der kath. getauften Eheleute etc.
"Humanae vitae" mißachten.

Für heute will ich hier schliessen und wünsche
gerne einen besinnlichen Abend und eine gesegnete
gute Nacht!


1
 
 discipulus 5. Oktober 2023 
 

Werter Zeitzeuge, inhaltlich bin ich da ganz bei Ihnen.

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, daß das Schwarz/Weiß-Denken, das hier viele Kommentatoren bezüglich P. Franziskus und P. Benedikt an Tag legen, in dieser Undifferenziertheit falsch ist.

Im Übrigen erlaube ich mir noch den Hinweis, daß die Moraltheologie im allgemeinen einer weit größeren Differenziertheit bedarf. Und so sehr eine Situationsethik abzulehnen ist, die aus einem Übel unter bestimmten Umständen ein Gut machen will, so sehr entspricht es der gesunden moraltheologischen Tradition, Umstände einzubeziehen, die dazu führen können, daß ein und dasselbe Vergehen im einen Kontext eine schwere Sünde ist und in einem anderen eben nicht. Einen Menschen zu töten, ist immer ein moralischen Übel, aber im Falle von Notwehr eben z.B. keine Sünde. Oft sieht das sehr ähnlich aus, obwohl es doch zwei grundverschiedene Ansätze sind. Sie wissen das, da bin ich gewiß, man sollte es aber gelegentlich doch auch sagen.


1
 
 lesa 5. Oktober 2023 

Das Heilmittel gegen die Zeitkrankheit sind Menschen, die fest zur Wahrheit stehen

Was ist denn die große Krankheit unserer Zeit und unseres Volkes? Bei der großen Masse der Menschen eine innere Zerrissenheit, ein völliger Mangel an festen Überzeugungen und festen Grundsätzen, haltloses Getriebenwerden und aus der Unbefriedigung eines solchen Daseins heraus ein Betäubungssuchen in immer neuen, immer raffinierteren Genüssen;
Das Heilmittel gegen die Zeitkrankheit sind ganze Menschen, die ... fest stehen auf Ewigkeitsgrund, unbeirrt in ihren Anschauungen und in ihrem Handeln von den wechselnden Modemeinungen, Modetorheiten und Modelastern um sie her. Jeder solcher Mensch ist wie eine feste Säule, an die sich viele anklammern können; durch ihn können auch sie wieder festen Boden unter die Füße bekommen. (Hl.Edith Stein).


3
 
 lesa 5. Oktober 2023 

Wer zur schwankenden Zeit schwankend gesinnt ist, vermehrt das Übel (Goethe)

Josef Ratzinger hat seine etwas relatikorrigiert. vierenden Aussagen zu Kommunion ausdrücklich zurückgenommen. Er hat auch gesagt (sinngemäß): "Manchmal scheint etwas "pastoral" zu sein und ist es in Wirklichkeit nicht, sondern schadet dem Ganzen".
"Denn der Mensch, der zur schwankenden Zeit auch schwankend gesinnt ist,der vermehret das Übel und breitet es weiter und weiter;" (Joh. W. v. Goethe)


2
 
 lesa 5. Oktober 2023 

Die Absicht der Dogmen ist immer: Das von Gott Geoffenbarte schützen

Lieber@Zeitzeuge: Danke für die klärenden Worte Zum Lehramt: "Die Lehre des Glaubens, die Gott geoffenbart hat, wurde ... als göttliche Hinterlassenschaft der Braut Christi anvertraut, damit sie treu gehütet und unfehlbar erklärt werde. Daher ist auch immerdar derjenige Sinn der heiligen Glaubenssätze beizubehalten, den die heilige Mutter Kirche einmal erklärt hat, und niemals von diesem Sinn unter dem Anschein und Namen einer höheren Einsicht abzuweichen." (Vat I)
"Dogmen sind nicht zeitbezogene Ausdrucksformen des Glaubens, die zu anderen Zeiten neu formuliert und interpretiert werden können. "Dogma bedeutet, dass
der Glaube der Kirche in scharfe Bewusstheit tritt. Dass er sich gegen eine falsche Anschauung unterscheidet und sich eben darin seines eigentlichen Sinnes versichert. Dogma ist nichts anderes als die glaubende Kirche selbst - in dem Augenblick, wo sie ihr Glaubensleben mit äußerster Klarheit und Schärfe schützt." (R. Guardini)


2
 
 Zeitzeuge 5. Oktober 2023 
 

Ergänzend im Link weitere katholische Stimmen, welche die

in die hl. kath. Kirche eingedrungene unkatholische
"Situationsethik" offenlegen.

www.kath-info.de/amorislaetitia.html


2
 
 Zeitzeuge 5. Oktober 2023 
 

Werter dicipulus; danke für Ihre Replik; danzu ganz kurz:

Die in der Hl. Schrift, dem Naturrecht und der
verbindlichen Lehrtradition der hl. kath. Kirche
begründete Lehre (ethische Norm) darf von niemand,
egal von wem, "aufgeweicht" werden, die sogenannte
"Situationsethik" ist und bleibt ein Verhaltens-
muster, das zu Recht als relativistisch und jede
objektive christl. Moral zerstörend, als unkath.
verurteilt wurde, evtl. Beschlüsse etc., welche
dieses System propagieren sind als null und nichtig zu klassifizieren.

Gerne wünsche ich einen gesegneten und besinnlichen Tag!

OREMUS!


3
 
 modernchrist 4. Oktober 2023 
 

Es ist eine Tatsache, dass

Scheidungen ungeheuer zunehmen. Auch wissen viele Leute von den Ehescheidungen ihrer Mitmenschen. Daher hat die Kirche nicht ohne Grund im Gang zur Kommunionbank immer wieder ein großes Ärgernis gesehen, das die Heiligkeit der Ehe langfristig aushöhlen kann und Ehebruch und Treulosigkeit von Partner banalisiert. "Es sind halt plötzlich andere Schmetterlinge im Bauch!" Viel mehr sollte man die geistige Kommunion bei wirklich intensiv gläubigen Geschieden-Wiederverbunden empfehlen. Sie wurde ja auch in der Corona-Zeit an den Bildschirmen eingeübt! Sie ist eine sehr gute Hinführung zu echter - aber auch demütiger - Christusbegegnung!


2
 
 discipulus 4. Oktober 2023 
 

Werter Zeitzeuge, inhaltlich stimme ich Ihnen in allem zu.

Es war aber keineswegs der "frühe" Ratzinger, der sich für diese "pragmatische", um nicht zu sagen: "situationsethische" Lösung aussprach, das fragliche Interview stammt aus seiner Zeit als Präfekt der Glaubenskongregation.

Anders, als es hier so manche darstellen, war Ratzinger/Benedikt in der konkreten Pastoral in vielen Punkten gar nicht so weit weg von dem, was Franziskus lehrt. Man denke neben dem oben genannten Beispiel etwa an den vorletzten Interviewband mit Seewald... Er hat allerdings dankenswerterweise immer darauf geachtet, daß die Norm des Lehramtes aufrechterhalten bleibt und klar bekannt wird. Das fehlt mir heute sehr.


1
 
 Joachim Heimerl 4. Oktober 2023 
 

Wer die geistige Kommunion nicht von der sakramentalen zu

unterscheiden weiss, diskreditiert sich in der Diskussion. Sorry!


2
 
 lesa 4. Oktober 2023 

Gott kennt und liebt den Menschen. Und der braucht objektive Regelungen

@Josephus: Solche Menschen dürfen die Heilige Messe mitfeiern, dazu sind sie eingeladen. Aber es bringt ihnen weitaus mehr Segen und gewiss auch größeren inneren Frieden, wenn sie sich an die Regelung der Kirche bezüglich des Kommunionempfangs halten. Andernfalls "essen und trinken sie sich das Gericht", wovor 1 Kor 1o, 13 ausdrücklich warnt. Das ist keine Kleinigkeit. Gott hat andere Möglichkeiten, jenen Gnade zu schenken, die ihn suchen und sich in einer Situation befinden, die den objektiven Regeln für dem Kommunionempfang widerspricht. Dieser setzt eine bestimmte Lebensweise voraus - es geht dabei um das Heil aller. Gott weiß, was er sagt und tut. Wir brauchen seine Gebote und Regeln zum Schutz. Wer Menschen zur Kommunion rät, obwohl sie objektiv dem Gebot Gottes nicht entsprechen, weiß nicht, wie sehr er ihnen schadet.


2
 
 SandraBorn 4. Oktober 2023 
 

@Joachim Heimerl: Das ist falsch! Voraussetzungen geistige Kommunion die gleichen wie sakramentale K

Bitte verbreiten Sie keine Fehlinformationen!
Siehe:
Ecclesia de eucharistia 25; Eucharisticum mysterium, Nr. 38; Konzil von Trient, 13. Sitzung, Dekret über die Eucharistie Kap. 8: Denz. 881 (1648).


0
 
 Zeitzeuge 4. Oktober 2023 
 

Im Bereich des nicht unfehlbaren, ordentl. Lehramtes des Papstes

können durchaus auch Ansichten vertreten werden,
die einer kompetenten Sachprüfung nicht stand-
halten, bzgl. AL verweise ich auf die nie beant-
worteten Dubia von 2017, den von mir verlinkten
Aufsatz von J. Seifert und die unten nochmals
verlinkte "correctio filialis" bzgl. AL.

Beispiele für nicht unfehlbare, aber theol.
falsche Kundgaben von Päpsten sind:

Die "Folterbulle" Innozenz IV. "Ad extirpanda"
von 1252;

die "Sklavereibulle" Nikolaus V. von 1452,
"Dum diversas";

Satz 33 der "Lutherbulle "Exurge Domini" von
1520, welche die Ketzerverbrennung rechtfertigt

oder auch die Bulle "Aeternus ille" Sixtus V.
von 1589, in der die von ihm selbst maßgebl.
erstellte, stark fehlerhafte Vulgata Sixtina
zum alleinigen Gebrauch unter Androhung schwerster
Kirchenstrafen vorschrieb, er starb 3 Monate
später und das Kardinalskollegium verbot den
weiteren Verkauf u. ordnete die Vernichtung
der bereits verk. Expl. an!

Maßstab ist die kath. Lehre, die auch den
Papst verpflichtet (DH 3116-17)!

www.correctiofilialis.org/de/


0
 
 discipulus 4. Oktober 2023 
 

@stiegenderkirche: Aber nicht unbedingt jede Auslegung von AL.

Das Lehramt hat bis heute nicht entschieden, ob etwa die polnische Auslegung der fraglichen Fußnote die richtige ist, oder die deutsche bzw. maltesische. Beide lassen sich mit AL rechtfertigen, aber da sie sich widersprechen, können nicht beide richtig sein.

Im Übrigen ist das "authentische Lehramt" auch nicht in allen seinen Entscheidungen letztgültig und unfehlbar.


0
 
 Zeitzeuge 4. Oktober 2023 
 

Der Theologe Joseph Ratzinger war in seiner "Frühzeit" durchaus nicht

frei von theol. Fragwürdigkeiten, vgl. hierzu die
Aufsätze in der UVK 1982 seines Freundes, des
Konvertiten Prof. P. Hacker und von P. Dr.
A. Kröger OSB (Abtei Gerleve); aber im Unterschied
zu den meisten anderen modernen Theologen war er
für Sachkritik offen und revidierte sich z.B.
bzgl. seiner Pos. bei der "anima separata" und
betr. der sog. wv. Geschiedenen korrigierte er
selber noch 2014 für die Werkausg. eine gewagte
These von 1972!
Entscheidend für unsere Frage ist jedoch die klare
lehramtliche
Zurückweisung eines Vorstoßes in dieser Angelegen-
heit der oberrh. Bischöfe Kasper, Lehmann und
Saier durch die GK unter Kard. Ratzinger am
14.09.94, vgl. Link!

Das Erschleichen der hl. Kommunion durch
Unwürdige, wie auch der besagten Personen,
geschieht nicht ohne objektiv schwer Schuld!

www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_14091994_rec-holy-comm-by-divorced_ge.html


1
 
 stiegenkirche 4. Oktober 2023 
 

"Amoris laetitia" ist "authentisches Lehramt"


0
 
 Joachim Heimerl 4. Oktober 2023 
 

Für die geistige Kommunion ist keine Beichte notwendig, deshalb ist sie auch

für jene möglich, die keine Absolution bekommen können, etwa geschieden Wiederheiratete. Einen Reueakt setzt sie aber natürlich voraus.


2
 
 discipulus 4. Oktober 2023 
 

Es war übrigens der theologisch immer so eindeutige

Kardinal Josef Ratzinger, der Paaren, wie sie gerade von @Joachim Heimerl und @Josephus diskutiert werden, in einem Interview-Band empfohlen hat, doch einfach in die Nachbar-Pfarrei zu gehen, wo sie ja - da nicht bekannt - kein öffentliches Ärgernis hervorriefen...


1
 
 SandraBorn 4. Oktober 2023 
 

@Joachim Heimerl: Das ist nicht richtig! Voraussetzungen für die geistige Kommunion sind die gleiche

Geistige KOmmunion setzt ebenfalls eine gültige Beichte voraus


1
 
 Zeitzeuge 4. Oktober 2023 
 

Hochwürden Dr. Heimerl, natürlich haben Sie recht, denn Ihre Antwort

entspricht der irreversiblen kath. Morallehre der
in sich bösen und daher immer unerlaubten Handlungen. Kritiker seien an die Dubia von 2017 erinnert, vgl. auch die große Abhandlung von Josef
Seifert im Link!

GOTT selbst gibt die Antwort in 1 Kor 10,13:

"Noch ist keine Versuchung über euch gekommen, die den Menschen überfordert. Gott ist treu; er wird nicht zulassen, dass ihr über eure Kraft hinaus versucht werdet. Er wird euch in der Versuchung einen Ausweg schaffen, sodass ihr sie bestehen könnt."

Wenn natürlich diese Offenbarung GOTTES nicht
ernstgenommen wird, verfällt man der unkath.
"Situationsethik", die ja beim Abusus matrimonium schon bei wohl ca. 90% der getauften Katholiken
üblich ist, GOTT sei's geklagt!
.

www.aemaet.de/wp-content/uploads/2018/09/Die-Freude-der-Liebe.pdf


1
 
 Josephus 4. Oktober 2023 
 

@Joachim Heimerl

Mir geht nicht ein, warum die Unterscheidung von objektiv schwer sündhaft, doch subjektiv im Einzelfall aufgrund verschiedener schuldmindernder Faktoren nicht voll anrechenbar, hier nicht anwendbar sein sollte! Und wenn man dies aber anwenden darf (wie die Kirche sagt), dann heißt dies auch, dass der Gnadenstand durch eine objektive schwere Sünde nicht in jedem Fall verloren geht. So gesehen kann dann diese Person, da sie sich im Gnadenstand befindet, die Kommunion doch empfangen, vor allem dann, wenn sie alles tut, was in ihrer Kraft ist, um den rechten Weg mit Gott zu gehen - wenn es eine öffentliche schwere Sünde ist, muss freilich Ärgernis vermieden werden!


1
 
 Joachim Heimerl 4. Oktober 2023 
 

Da Sie mich schon fragen, Josephus, antworte ich Ihnen auch gerne, auch wenn

Sie die Antwort selber kennen: Es geht hier - und wir sprechen ja auch noch von sog. "öffentlichen Sündern" nicht um "schaffen" und "nicht schaffen" und auch nicht um "subjektiv" und "objektiv", sondern darum, dass es Handlungen gibt, die aus sich heraus schlecht sind und den Tatbestand der schweren Sünde erfüllen - und dazu gehört eben der Ehebruch nach der Lehre Christi und der Kirche. "Veritais splendor" hat dies - nicht als einziges Lehrschreiben - überdeutlich gemacht und ins Bewusstsein gerufen. Mit anderen Worten: Nein, ein solches Paar, wie sie es schildern, kann die Heilige Kommunion ohne Beichte und entsprechenden Vorsatz leider nicht empfangen, wohl aber die geistige Kommunion.


3
 
 Josephus 4. Oktober 2023 
 

Und was sagt Joachim Heimerl ...

... generell zu objektiv schweren Sünden, die subjektiv nicht voll anrechenbar sind, weil hier die klare Erkenntnis und die volle Freiheit fehlt? Darf ein solcher Sünder, wenn er sich Kraft beim Herrn holen will, die heilige Kommunion empfangen oder nicht? Konkret: Darf ein Paar, das irregulär zusammenlebt und um die Möglichkeit, wie Bruder und Schwester zu leben weiß, aber dies (noch) nicht (immer) schafft, die heilige Eucharistie empfangen?


1
 
 matthieu 4. Oktober 2023 
 

Von Fall zu Fall?

Jesus sagt etwas anderes. Und was bedeutet "Rücksicht auf Empfindlichkeiten in Pfarrgemeinden", Stehen die unterschiedlichen Empfindlichkeiten über der Lehre? Und ist die Empfindlichkeit von 51% der Gemeindemitglieder entscheidend? Oder 2/3-Mehrheit? Oder entscheidet der Pfarrer über die Empfindlichkeit? Das führt doch nur zu Streit und Enttäuschung (man stelle sich eine verlassene Frau vor, die ansehen muss, wie ihr Mann mit seiner Neuen zur Kommunion geht - wahrscheinlich soll sie sich mit denen freuen sonst ist sie rigide)


1
 
 doda 4. Oktober 2023 

Eine gültig geschlossene Ehe ist unauflöslich.

Es gibt Katholiken, die wissen, bzw. festgestellt haben, dass ihre Eheschließung nicht gültig ist, dies aber nicht durch das kirchliche Ehegericht objektiv festgestellt werden kann.
Sei es z.B. weil Unterlagen fehlen oder der Partner nicht die Wahrheit sagt.
Ich habe persönlich erlebt, dass ein Traupriester absichtlich Formfehler während Trauungen machte, damit die Trauungen nicht gültig sind und die Paare bei Bedarf die "Eheschließungen" für ungültig erklären lassen können.
Nicht nur ich gehe davon aus, dass viele kirchliche Trauungen nicht gültig sind.


2
 
 Smaragdos 4. Oktober 2023 
 

Rücksicht auf Empfindlichkeiten in Pfarrgemeinden???

Na dann, guten Abend! Nun sollen auch noch die "Empfindlichkeiten" in den Pfarrgemeinden berücksichtigt und somit natürlich zur Richtschnur werden!!! Einfach nur haarsträubend! Mehr Relativismus geht nicht.


2
 
 Joachim Heimerl 4. Oktober 2023 
 

Da die Ehe unauflöslich ist, ist Wiederverheiratung nach Scheidung Ehebruch.

Eine schwere Sünde schließt von der Heiligen Kommunion aus, und der Ehebruch ist eben eine schwere Sünde, das hat JESUS CHRISTUS bezeugt und daran kann auch der Papst nichts ändern, auch nicht im Einzelfall. Niemand darf dieser falschen Lehre folgen, wenn er sich nicht von Christus trennen will.


6
 
 Zeitzeuge 4. Oktober 2023 
 

Ich meinte natürlich die nie beantworteten Dubia von 2017, vgl. Link!

www.vaticanhistory.de/wordpress/?p=12569


0
 
 Zeitzeuge 4. Oktober 2023 
 

Und schon wieder die unkatholische, relativistische "Situationsethik",

die bereits 1956 vom Vatikan mit klaren Worten
verurteilt wurde inkl. eines Verbotes, diese
zu verteidigen und zu ´"lehren", vgl. auch die
unten verlinkte Ansprache Papst Pius XII. dazu
und die neuesten Dubia der 5 Kardinäle.

Kyrie Eleison! Christe Eleison!

www.kathpedia.de/index.php?title=Soyez_les_bienvenues


4
 

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